§ 34c GewO - Vermittlung von Genossenschaftsanteilen |
Solon
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Antonia Thien
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RE: § 34c GewO - Vermittlung von Genossenschaftsanteilen |
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Hi,
ein Tipp: das Thema hatten wir schon 'mal ("§ 34 c-Genossenschaftsanteile").
Rufen Sie einfach 'mal den Kollegen aus Kassel an, der müsste inzwischen mehr erfahren haben.
Viele Grüße
A. Thien
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2
07.03.2007 11:21 |
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Solon
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Stadt Kassel*Fricke
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RE: § 34c GewO - Vermittlung von Genossenschaftsanteilen |
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Hallo Kollege/Kollegin Schmidt,
ich bin der Kontakt aus Kassel, den die Kollegin Thien in ihrem Beitrag angesprochen hat.
Zu der von Ihnen erwähnte Genossenschaft liegt mir eine Stellungnahme des Bayerischen Staatsministeriums für Wirtschaft, Infrastruktur, Verkehr und Technologie vor, die mir freundlicherweise über meine Aufsichtsbehörde zur Verfügung gestellt worden ist.
Danach ist die von besagter Genossenschaft ausgeübte Tätigkeit erlaubnispflichtig i. S. d. § 34c Abs. 1 Nr. 1 a GewO.
Den entsprechenden Erlass kann ich Ihnen gern per Fax zukommen lassen.
Im Übrigen rege ich bei namentlich bekannten Kunden an, entsprechende Nachfragen in den geschlossenen Teil des Forums zu setzen - da können dann Ross und Reiter genannt werden.
Der Mod hat ja schon darauf hingewiesen.
Viele Grüße aus Nordhessen nach Rügen
__________________ Ratschläge, Hinweise und Empfehlungen sind unverbindlich und geben lediglich die Meinung des Verfassers wieder.
Sie ersetzen nicht die Beratung durch eine (Fach-)Behörde oder eine*n Vertreter*in der rechts- oder steuerberatenden Berufe.
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3
07.03.2007 11:38 |
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G. Schmidt
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RE: § 34c GewO - Vermittlung von Genossenschaftsanteilen |
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Entschuldigung, ist im Eifer des Geschäfts passiert, wird nicht wieder vorkommen.
Wäre für das Fax dankbar, meine Nr. 03838/813 603
Im Voraus Danke!
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4
07.03.2007 14:58 |
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Stadt Kassel*Fricke
König
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RE: § 34c GewO - Vermittlung von Genossenschaftsanteilen |
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@G. Schmidt:
Das Fax geht Ihnen um 15.10 Uhr zu.
Also rechtzeitig zum Faxgerät stürmen
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5
07.03.2007 15:05 |
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G. Schmidt
Jungspund
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RE: § 34c GewO - Vermittlung von Genossenschaftsanteilen |
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für die Unterlagen, sind sehr hilfreich.
Zum Vergnügen auf nach Rügen!
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6
08.03.2007 09:51 |
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Jörg Eickhoff
Jungspund
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RE: § 34c GewO - Vermittlung von Genossenschaftsanteilen |
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Guten Morgen Herr Fricke,
ich hätte gerne auch die Stellungnahme des Bayerischen Staatsministeriums per FAX (0208/455583220).
Bei mir wollte gestern eine Kundin die Vermittlung von Wohnbaugenossenschaftsanteilen anmelden. Ich stehe auch auf dem Standpunkt, dass es sich um eine erlaubnispflichtige Tätigkeit nach § 34c Gewo handelt, weil Anteilscheine an einer Kapitalgesellschaft vermittelt werden sollen.
Vielen Dank vorab für Ihre Mühe.
Viele Grüße von der Stadt am Fluss.
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7
09.12.2009 07:24 |
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Stadt Kassel*Fricke
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RE: § 34c GewO - Vermittlung von Genossenschaftsanteilen |
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Tach und 'Glück Auf' nach Mülheim!
Fax is' unterwegs.
Grüße aus Kassel an die Stadt am Fluss
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8
10.12.2009 13:20 |
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Stadt Kassel*Fricke
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9
16.12.2009 13:28 |
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VoPi
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RE: § 34c GewO - Vermittlung von Genossenschaftsanteilen |
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Hallo erstmal,
der Bund-Länder-Ausschuss „Gewerberecht“ hat in seiner Frühjahrssitzung 2010 zum oben genannten Thema einen einvernehmlichen Beschluss gefasst (siehe GewArch 2010/7-8, S. 294).
Auszug: ...
1. Die Vermittlung von Genossenschaftsanteilen an Wohnungsbauunternehmen gekoppelt mit der Vermittlung von Mietkaufverträgen fällt nicht unter § 34c Abs. 1 Nr. 2, letzte Variante "Kapitalgesellschaft" GewO.
2. Für die Vermittlung von Genossenschaftsanteilen an Wohnungsbauunternehmen gekoppelt mit der Vermittlung von Mietkaufverträgen ist eine Erlaubnis gemäß § 34c Abs. 1 S. 1 Nr. 1 GewO erforderlich. ...
Freundliche Grüße aus der grünen Stadt am See und
beste Wünsche für den Tag mailt VoPi.
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10
05.08.2010 15:51 |
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