Tauschring und Gewerbeanmeldung |
Fr@gende
Grünschnabel
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Tauschring und Gewerbeanmeldung |
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Liebe Fachleute!
Mich interessiert, unter welchen Umständen ein Mitglied eines Tauschringes ein Gewerbe anmelden muss.
Wann ist eine Tätigkeit "auf Gewinn ausgerichtet"? Gibt es da eine Obergrenze pro Monat/Jahr oder wenigstens einen Anhaltspunkt, eine Art Faustformel? In Tauschringen wird ja nicht in Euro abgerechnet, sondern in eigens geschaffenen, zeitbasierten Währungseinheiten. Zählen diese auch als Einkünfte? Und wenn ja, wie erfolgt die Umrechnung?
Wann ist eine Tätigkeit "nachhaltig"? Wie häufig muss sie sich wiederholen? Gibt es hierfür einen Richtwert (soundsoviel Stunden pro Woche/Monat)?
Ist es relevant, ob immer nur dieselbe Tätigkeit, bzw. aus derselben Kategorie, beispielsweise Malerarbeiten angeboten werden oder ob höchst unterschiedliche Arbeiten wie Rasen mähen, Reparaturen, Tapezieren u.s.w. durchgeführt werden?
Im voraus schonmal vielen Dank für die Antworten!
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1
22.10.2009 18:04 |
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Solon
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Ingolstadt
König
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RE: Tauschring und Gewerbeanmeldung |
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Antwortheischende.
Es gibt hier keine Regel. Maßgeblich ist das Motiv des Gewerbetreibenden - Gewinnerzielungs-absicht.
Ein Gewerbe liegt vor, wenn die Tätigkeit langfristiger angelegt ist und sich der Ausübende davon einen nicht nur unwesentlichen Beitrag zu seinem Einkommen verspricht.
Der Tauschring ist zwar vordergründig nicht auf Gelderwerb ausgerichtet, dient aber dennoch der Gewinnerzielung. Es werden Anrechte auf Leistungen erworben. Diese Anrechte können in Dienstleistungen beliebiger Art eingetauscht werden. Es handelt sich damit um "Geld" nur in anderer Form.
Wer nachhaltig und mit der Absicht, seinen "Tauschvorrat" zu vermehren Dienstleistungen etc. erbringt handelt gewerbsmäßig. Es gilt daher auch die Handwerksordnung und das Schwarzarbeits-Bekämpfungsgesetz.
Wer hat denn gesagt, dass Gewerberecht einfach ist?
__________________ Thomas Kirchhammer
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2
22.10.2009 20:21 |
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