unsere besten emails
Forum-Gewerberecht
Homeseite Registrierung Kalender Mitgliederliste Datenbank Teammitglieder Suche
Stichwortverzeichnis Suche Häufig gestellte Fragen Zur Startseite



Forum-Gewerberecht » Gewerberecht » Stehendes Gewerbe (allgemein) » Geschäftsführerwechsel einer GmbH - Anzeigepflicht? » Hallo Gast [Anmelden|Registrieren]
Letzter Beitrag | Erster ungelesener Beitrag Druckvorschau | An Freund senden | Thema zu Favoriten hinzufügen
Zum Ende der Seite springen Geschäftsführerwechsel einer GmbH - Anzeigepflicht?
Autor
Beitrag « Vorheriges Thema | Nächstes Thema »
Roesje Roesje ist weiblich
Lebende Foren Legende


images/avatars/avatar-262.gif

Dabei seit: 22.07.2009
Beiträge: 1.583
Bundesland:
Rheinland-Pfalz

Meine Beziehung zum Gewerberecht:
Angestellter/Beamter Kommune


Level: 49 [?]
Erfahrungspunkte: 8.490.280
Nächster Level: 10.000.000

1.509.720 Erfahrungspunkt(e) für den nächsten Levelanstieg



www.Fiat-126-Forum.de






Geschäftsführerwechsel einer GmbH - Anzeigepflicht?

Hallo!

Wie sieht die eindeutige Rechtslage für folgenden Sachverhalt aus? Tu mich da ein bisschen schwer mit...

Das AG hat uns für eine GmbH einen Wechsel des Geschäftsführers mitgeteilt. Der bisherige Geschäftsführer (bei uns in der Gewerbeanzeige bei den Personenangaben 3 + 4 eingetragen) ist raus.
Folglich stimmen die Daten der Gewerbemeldung ja nicht mehr so ganz.

Mein logisches Denken würde mir also raten, eine Gewerbeummeldung vorzunehmen. Allerdings ist dies kein gesetzlich vorgeschriebener Vorgang bzw. konnte ich im Kommentar Landmann-Rohmer zu § 14 folgendes nachlesen: Keine Anzeigepflicht besteht für Gesellschafter und Geschäftsführer einer GmbH, da sie nur gesetzliche Vertreter sind und somit kein eigenes Gewerbe ausüben. Dass in der Anzeige der juristischen Person auch Angaben über die gesetzlichen Vertreter zu machen sind, würde hiermit nicht in Widerspruch stehen.
Weiterhin ist dem Kommentar zu entnehmen, dass bei den FN 3- 9 die gesetzlichen Vertreter einzutragen sind. Es handelt sich hierbei um Daten, die nur von natürlichen Personen verwirklicht werden können.

Nun hätte ich gerne mal grds. gewusst, ob somit für den neuen Geschäftsführer bzw. für die GmbH eine Anzeigepflicht besteht, mir als Gewerbeamt die Änderung mitzuteilen.
Finde die Ausführungen doch z.T. sehr widersprüchlich...auf der einen Seite besteht keine Pflicht, aber andererseits sind diese Angaben zu machen. Oder verstehe ich das falsch?

Bisher wurden solche Sachen bei uns so gehandhabt, dass meine Vorgängerin einfach die Daten entsprechend geändert hat, manchmal über den Vorgang der Gewerbeummeldung (damit auch die Meldungen an die anderen Behörden rausgehen), manchmal einfach duch den Vorgang der Datenkorrektur, jedoch die maßgebliche Firma bzw. der Gewerbetreibende gar nichts davon mitbekommen hat (was ja auch nicht allzu wild ist, da ja sowieso die meisten denken, alles ginge "automatisch")
Allerdings ist das ja dann quasi ein Vorgang von Amts wegen...wo mir dann im Grunde wieder die Rechtsgrundlage fehlt. Weißnicht

Ich warte gespannt auf eure Antworten




__________________
Alles ist schwierig bevors leicht wird!
1 24.09.2009 13:12 Roesje ist offline E-Mail an Roesje senden Homepage von Roesje Beiträge von Roesje suchen
Solon
Zum Anfang der Seite springen

Thorsten Bäumer   Zeige Thorsten Bäumer auf Karte Thorsten Bäumer ist männlich
Routinier


images/avatars/avatar-352.gif

Dabei seit: 20.08.2007
Beiträge: 305
Bundesland:
Nordrhein-Westfalen

Meine Beziehung zum Gewerberecht:
Angestellter/Beamter Kommune


Level: 40 [?]
Erfahrungspunkte: 1.849.873
Nächster Level: 2.111.327

261.454 Erfahrungspunkt(e) für den nächsten Levelanstieg



www.Fiat-126-Forum.de







Hallo Roesje!
Wie Sie schon richtig erkannt haben, gibt es für einen Geschäftsführerwechsel keine Anzeigepflicht.
Das bedeutet auch wiederum, dass keine Gewerbe-Ummeldung vorzunehmen ist.

Die Daten des Geschäftsführers sind im Gewerberegister entsprechend zu ändern (je nach Programm unterschiedlich); d.h. der alte Geschäftsführer ist zu löschen (ggf. -je nach Programm - als "ausgetreten um 01.01.1999" einzutragen) und der neue Geschäftsführer ist neu einzutragen.

Eine Weitermeldungspflicht an andere Behörden besteht ebenfalls nicht!
Also: Einfach Datensatz ändern, ggf. bei der Firma anrufen um die Privatadresse des GF zu erfahren - falls nicht bekannt - und abspeichern. Datenübermittlungen brauchen nicht gemacht werden.

Freundliche Grüße aus Westfalen!
2 24.09.2009 13:20 Thorsten Bäumer ist offline E-Mail an Thorsten Bäumer senden Homepage von Thorsten Bäumer Beiträge von Thorsten Bäumer suchen
Solon
Zum Anfang der Seite springen

Roesje Roesje ist weiblich
Lebende Foren Legende


images/avatars/avatar-262.gif

Dabei seit: 22.07.2009
Beiträge: 1.583
Bundesland:
Rheinland-Pfalz

Meine Beziehung zum Gewerberecht:
Angestellter/Beamter Kommune


Level: 49 [?]
Erfahrungspunkte: 8.490.280
Nächster Level: 10.000.000

1.509.720 Erfahrungspunkt(e) für den nächsten Levelanstieg

Themenstarter Thema begonnen von Roesje


www.Fiat-126-Forum.de







Danke

So einfach?? Ja wunderbar vielen Dank.
Dafür zerbreche ich mir den Kopf Wand

Woher ist denn ersichtlich, dass keine Weitermeldungspflicht besteht? Oder kann man das dann daher ableiten, dass keine Anzeigepflicht besteht?

__________________
Alles ist schwierig bevors leicht wird!
3 24.09.2009 13:24 Roesje ist offline E-Mail an Roesje senden Homepage von Roesje Beiträge von Roesje suchen
Manfred Milbrodt
unregistriert


www.Fiat-126-Forum.de







Hallo aus Schwentinental,

ein gesetzlicher Vertreter einer juristischen Person ist nicht selbständiger Gewerbetreibender im Sinne der §§ 14 und 55 c GewO (Nr. 4.3.2 GewAnzVwV ) und damit auch nicht anzeigepflichtig nach § 14 GewO .


...und :guckstduhier: und hier
4 24.09.2009 13:58
J. Simon   Zeige J. Simon auf Karte J. Simon ist männlich
Lebende Foren Legende


Dabei seit: 01.06.2006
Beiträge: 1.548
Bundesland:
Hessen

Meine Beziehung zum Gewerberecht:
Angestellter/Beamter Landkreis


Level: 50 [?]
Erfahrungspunkte: 10.077.933
Nächster Level: 11.777.899

1.699.966 Erfahrungspunkt(e) für den nächsten Levelanstieg



www.Fiat-126-Forum.de







Hallo,

eine Pflicht zur Anzeige bei Änderung des Geschäftsführers besteht nach § 39 GmbH-Gesetz nur gegenüber dem Handelsregister. Wenn man also Glück hat und alle Veränderungen vom Registergericht mitbekommt, dann ändert man die Gewerbedatei entsprechend.

Bei uns werden die juristischen Personen bei Erstattung der Gewerbeanzeige gebeten, alle Wechsel im genannten Sinne mitzuteilen. Die wird dann auch den Stellen nach § 14 Abs. 8 GewO formlos mitgteilt.

Das hat sich bisher soweit bewährt.

Gruß J. Simon
5 24.09.2009 14:54 J. Simon ist offline E-Mail an J. Simon senden Beiträge von J. Simon suchen
Roesje Roesje ist weiblich
Lebende Foren Legende


images/avatars/avatar-262.gif

Dabei seit: 22.07.2009
Beiträge: 1.583
Bundesland:
Rheinland-Pfalz

Meine Beziehung zum Gewerberecht:
Angestellter/Beamter Kommune


Level: 49 [?]
Erfahrungspunkte: 8.490.280
Nächster Level: 10.000.000

1.509.720 Erfahrungspunkt(e) für den nächsten Levelanstieg

Themenstarter Thema begonnen von Roesje


www.Fiat-126-Forum.de







Danke, danke, danke...und schon wieder schlauer. Das wird ja noch

__________________
Alles ist schwierig bevors leicht wird!
6 24.09.2009 15:36 Roesje ist offline E-Mail an Roesje senden Homepage von Roesje Beiträge von Roesje suchen
Thema als PDF anzeigen | Baumstruktur | Brettstruktur
Gehe zu:
Forum-Gewerberecht » Gewerberecht » Stehendes Gewerbe (allgemein) » Geschäftsführerwechsel einer GmbH - Anzeigepflicht?


Ähnliche Themen
Thread Forum Gestartet Letzte Antwort Statistik
UG zur GmbH Stehendes Gewerbe (allgemein)   07.09.2023 10:52 von Caracharlie     01.03.2024 05:57 von Puz_zle   Views: 120.288
Antworten: 21
4 Dateianhänge enthalten Betreiben einer Photovoltaikanlage Stehendes Gewerbe (allgemein)   23.11.2005 11:23 von Kern     12.02.2024 09:45 von Marcel Fromm   Views: 1.956.953
Antworten: 152
Zuständigkeit im GUV für Geschäftsführer bei Auflösung [...] Stehendes Gewerbe (allgemein)   18.01.2024 10:09 von Ludwig     19.01.2024 08:15 von Ludwig   Views: 48.589
Antworten: 4
Nutzungsänderung der Räumlichkeiten einer Schankerlaub [...] Gaststättenrecht   12.12.2023 14:35 von OrdGOII4     12.12.2023 17:01 von OrdGOII4   Views: 90.419
Antworten: 2
Anmeldung einer KG in Gründung Stehendes Gewerbe (allgemein)   26.08.2010 14:38 von Jannes     16.11.2023 11:00 von Thomas Mischner   Views: 245.937
Antworten: 23

Berechtigungen
Sie haben in diesem Forenbereich folgende Berechtigungen
Es ist Ihnen nicht erlaubt, neue Themen zu verfassen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, auf Beiträge zu antworten.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Ihre Beiträge bis zu 24h nach dem Posten zu editieren.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Anhänge anzufügen.
Es ist Ihnen erlaubt, Anhänge herunterzuladen.
BB Code ist Aus.
Smilies sind Aus.
[IMG] Code ist Aus.
Icons sind Aus.
HTML Code ist Aus.


Views heute: 289.904 | Views gestern: 287.703 | Views gesamt: 879.969.895


Solon Buch-Service GmbH
Highslide JS fürs WBB von Ninn (V2.1.1)


Impressum

radiosunlight.de
CT Security System Pre 6.0.1: © 2006-2007 Frank John

Forensoftware: Burning Board 2.3.6 pl2, entwickelt von WoltLab GmbH
DB: 0.001s | DB-Abfragen: 118 | Gesamt: 0.197s | PHP: 99.49% | SQL: 0.51%