Troz gewerbeuntersagung als Selbststängiger arbeiten |
julifx
Grünschnabel
Dabei seit: 07.08.2009
Beiträge: 1
Bundesland:
Niedersachsen
Meine Beziehung zum Gewerberecht:
interessierter Bürger
Level: 14 [?]
Erfahrungspunkte: 5.370
Nächster Level: 5.517
|
|
Troz gewerbeuntersagung als Selbststängiger arbeiten |
|
Hallo ,
ist es möglich trotz einer GU als Selbständiger in Freien Berufen als Programmierer tätig zu sein ?
danke für Infos
|
|
1
07.08.2009 12:59 |
|
|
|
Solon
|
|
|
|
Christiane
Routinier
Dabei seit: 17.06.2008
Beiträge: 308
Bundesland:
Sachsen-Anhalt
Meine Beziehung zum Gewerberecht:
Angestellter/Beamter
Kommune
Level: 40 [?]
Erfahrungspunkte: 1.781.903
Nächster Level: 2.111.327
|
|
Hallöchen,
Programmierer ist kein "freier Beruf" nach Einkommensteuergesetz sondern Gewerbe.
Und ob die Gewerbeuntersagung da auch greift, hängt davon ab in welchem Umfang die GU ausgesprochen wurde. Also noch mal in die Verfügung schauen und nachlesesn was alles untersagt wurde. Ist sie für alle Gewerbe fällt da natürlich auch die Tätigkeit als Programmierer drunter.
Christiane
__________________ Viele Grüße aus dem Harz!
|
|
2
10.08.2009 06:54 |
|
|
Solon
|
|
|
|
der_vollstrecker
Haudegen
Dabei seit: 13.02.2006
Beiträge: 548
Bundesland:
Sachsen-Anhalt
Meine Beziehung zum Gewerberecht:
Angestellter/Beamter
Kommune
Level: 44 [?]
Erfahrungspunkte: 3.638.803
Nächster Level: 4.297.834
|
|
Gerade die einordnung der freine Berufe stellt sich in der Praxis immer wieder als besonders schwierig heraus. Es gibt unterschiedliche Herangehensweise aus Sicht des Finanzamtes und des Gewerbeamtes. Manchmal kann man sich an der Definition aus Sicht des finanzamtes anschließen. Trotzdem ist dies für die Beurteilung aus gewerberechtlicher Sicht nicht bindet.
Vielmehr ist entscheiden, ob es sich wirklich um eine freiberufliche Tätigkeit handelt, sprich hier typischer Weise für die Ausübung der Tätigkeit eine höhere Ausbildung in Form eines Hochschulstudiums erforderlich ist oder eben nicht, sprich dann eine gewerbliche Tätigkeit vorliegt.
Gerade im Hinblick auf die neuen Berufe im IT Bereich muss man hier genauer hinschauen, da auch hier oft sehr diferenzierte Grundlagen vermittelt werden, die eine Programmierung in den verschiedensten Bereichen mit den verschiedensten Programmiersprachen ermöglicht.
Der Bund-Länder-ausschuss geht zwar auch grundsächlich von einer anmeldepflicht aus, jedoch muss immer auf besondere und vom Antragsteller dargelegte Gründedes Einzelfalls eingegangen werden.
Auch Programmierarbeiten können sehr wohl freiberufliche Tätigkeiten sein!!! Also, den einzelfall prüfen und ggf. schauen, ob die Tätigkeiten konkret auch durch "einfache" IT- Berufe ausgeübt werden können oder ob eben doch ein Hochschulstudium erforderlich ist.
dies ist wohl oft im Rahmen der Programmierung in einer direkten Maschinensprache der Fall.
|
|
3
10.08.2009 11:38 |
|
|
|
Berechtigungen
|
Sie haben in diesem Forenbereich folgende Berechtigungen
|
Es ist Ihnen nicht erlaubt, neue Themen zu verfassen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, auf Beiträge zu antworten.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Ihre Beiträge bis zu 24h nach dem Posten zu editieren.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Anhänge anzufügen.
Es ist Ihnen erlaubt, Anhänge herunterzuladen.
|
BB Code ist Aus.
Smilies sind Aus.
[IMG] Code ist Aus.
Icons sind Aus.
HTML Code ist Aus.
|
Views heute: 352.344 | Views gestern: 386.970 | Views gesamt: 888.221.968
Impressum
CT Security System Pre 6.0.1: © 2006-2007 Frank John |
|