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Forum-Gewerberecht » Gewerberecht » Spielrecht » ACHTUNG MANIPULATIONSWARNUNG. Hintertür an NOVOs möglich? » Hallo Gast [Anmelden|Registrieren]
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Zum Ende der Seite springen ACHTUNG MANIPULATIONSWARNUNG. Hintertür an NOVOs möglich? 18 Bewertungen - Durchschnitt: 6,8918 Bewertungen - Durchschnitt: 6,89
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r2d2 r2d2 ist männlich
Tripel-As


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ACHTUNG MANIPULATIONSWARNUNG. Hintertür an NOVOs möglich?

ACHTUNG MANIPULATIONSWARNUNG. Hintertür an NOVOs möglich?

ACHTUNG: Situation wie früher bei „Magic games“?

Im Fall von Leerspielungen fragen sie ihren „Donglelieferanten“, „Vernetzungsexperten“ bzw. Löwentechniker oder melden es gleich der Kripo!

Die weiter unten dargestellte Programmierung ist HANDELÜBLICH unmöglich!

Überprüfen sie ihre Geräte, aber vor allem auch die in Ihrer Nachbarschaft bzw. beim Mitbewerber insbesondere in Teestuben und Wettbuden.

Was sagen solche „Manipulationsexperten“ wie z.b. Stratmann (früher adp, heute Verrentungsposten beim BA) dazu?

Oder handelt es sich hierbei um die Arbeit eines Brunnenvergifters, bzw.
läuft hier eine völlig neue Art des Konkurrenzkampfes zwischen „Herstelleraufsteller“ ab?

Die PTB sollte es Wissen und schweigt!!



MANIPULATIONSWARNUNG
Sollte das Spiel „JOKER`s WILD“ über das Servicemenue deaktiviert sein, gehen sie davon aus, dass hier eine lukrative Programmversion aufgespielt wurde.

Ich weise ausdrücklich darauf hin, dass es sich hierbei um eine bereits von vielen Automatenaufstellern bestätigte Meldung handelt, welche jedoch von Seiten der Herstelleraufsteller (PTB- Kundschaft) bisher nicht bestätigt wurde.

Erkennungsmerkmale der Programmmanipulation:


Bild 1: Menüauswahl - Spiel „JOKER`s WILD“

Bild 2: OHNE Hintertür / Erkennung: „Five of a Kind“ Gewinnanzeige: 75o

Bild 3: Lukrative Programmversion durch programmierte Hintertür
/ Erkennung: „Five of a Kind“ Gewinnanzeige: 10oo


Aufruf:
Vom TÜV ist nunmehr zu erwarten, dass es keine Abnahme mehr gibt und von der PTB die Bauart-Zulassung sofort entzogen wird.

r2d2 hat diese Bilder (verkleinerte Versionen) angehängt:
NOVO_Jokers Wild.jpg r2d2 hat diesen Anhang in "Forum-Gewerberecht" eingestellt. r2d2 versichert, dass dieser Anhang frei verfügbar ist bzw. das Copyright bei r2d2 liegt. Sollten Sie einen Copyrightverstoß feststellen, so wenden Sie sich bitte direkt an r2d2. Das Veröffentlichen von copyrightgeschützten Material ist gemäß unseren Foren-Regeln nicht gestattet. NOVO_Five o a Kind_ohne Hintertür.jpg r2d2 hat diesen Anhang in "Forum-Gewerberecht" eingestellt. r2d2 versichert, dass dieser Anhang frei verfügbar ist bzw. das Copyright bei r2d2 liegt. Sollten Sie einen Copyrightverstoß feststellen, so wenden Sie sich bitte direkt an r2d2. Das Veröffentlichen von copyrightgeschützten Material ist gemäß unseren Foren-Regeln nicht gestattet. NOVO_Five o a Kind_mit Hintertür.jpg
r2d2 hat diesen Anhang in "Forum-Gewerberecht" eingestellt. r2d2 versichert, dass dieser Anhang frei verfügbar ist bzw. das Copyright bei r2d2 liegt. Sollten Sie einen Copyrightverstoß feststellen, so wenden Sie sich bitte direkt an r2d2. Das Veröffentlichen von copyrightgeschützten Material ist gemäß unseren Foren-Regeln nicht gestattet.

Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert, zum letzten Mal von r2d2: 30.07.2009 16:02.

1 30.07.2009 16:00 r2d2 ist offline E-Mail an r2d2 senden Beiträge von r2d2 suchen
Solon
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Meike
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Hallo r2d2,

damit hast Du offensichtlich den Nachweis gefunden, dass der Spiel- und Gewinnplan
verändert werden kann an Geldspielgeräten mit PtB Zulassung.

Die Änderung des Spiel-und Gewinnplans bei "Five of a kind" macht "unternehmerisch" keinen Sinn.

Ich persönlich gehe davon aus, dass es sich um einen "bug" handelt, welcher als Erkennungszeichen
fungiert.

Na dann.....

Gruß
Meike
2 30.07.2009 16:33 Meike ist offline E-Mail an Meike senden Beiträge von Meike suchen
Solon
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gmg   Zeige gmg auf Karte gmg ist männlich
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Wo bleibt die "next generation" ?

Grüße

__________________
gmg
3 30.07.2009 18:34 gmg ist offline E-Mail an gmg senden Beiträge von gmg suchen
Meike
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Hallo gmg,

ich glaube, dass Du die Lage nicht ganz verstanden hast.


Gruß
Meike
4 30.07.2009 19:16 Meike ist offline E-Mail an Meike senden Beiträge von Meike suchen
jasper
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Ich vermute, dass dieser „bug“ ganz bewusst als „geheimes“ Erkennungsmerkmahl für das illegale Programm hinterlegt wurde.

Diese Programmversion könnte doch eine auf bis zu 50% verringerte Auszahlquote beinhalten.
Gleichzeitig ist diese Programmversion am „Bug“ von den Insidern (Donglehändler) von außen zu erkennen.
Die „Programmhändler“ bzw. deren Hintermänner werden nun die Möglichkeit haben, über eine programmierte „Hintertür“ (Cheat) sich Geldbeträge auszahlen zu lassen und zwar bei verschlossener Gerätetür und ohne Spuren auf dem Ausdruck zu hinterlassen.

Der Betrüger wird somit durch seinen „Lieferanten“ selbst betrogen.
Solange der "Lieferant" das nicht übertreibt, bleibt das ganze völlig unendeckt.

Wenn das so ablaufen sollte, dann haben da einige Herrschaften ein hefiges Problem. Applaus

Ich habe gestern einige Spielhallen und Teestuben besucht. In einigen Fällen habe ich die von r2d2 abgebildeten Versionen gesehen aber in den meisten Fällen war das Spiel „Five of a kind“ deaktiviert.

r2d2,
da hast du mal wieder mächtig Staub aufgewirbelt.
5 31.07.2009 09:17 jasper ist offline E-Mail an jasper senden Beiträge von jasper suchen
Mia Mia ist weiblich
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RE: ACHTUNG MANIPULATIONSWARNUNG. Hintertür an NOVOs möglich?

Man erfährt doch immer wieder Neues hier:

"Was sagen solche „Manipulationsexperten“ wie z.b. Stratmann (früher adp, heute Verrentungsposten beim BA) dazu?"

Ich wußte gar nicht , dass es beim BA "Verrentungsposten" gibt.

Herr Strathmann weiß auch noch nichts von seinem Glück!

Ich habe mich neulich mit ihm unterhalten und er genießt seinen Ruhestand, fernab der Branche.

Woher hast du diese Info???

Gruß, Mia
6 31.07.2009 10:27 Mia ist offline Beiträge von Mia suchen
r2d2 r2d2 ist männlich
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Themenstarter Thema begonnen von r2d2


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Ich wußte gar nicht, dass es beim BA "Verrentungsposten" gibt.

Dann frisch doch mal Deinen Wissensstand auf.
Ich freue mich über Dein Interesse an Nebensächlichkeiten. Alles andere war Dir wohl bereits bekannt. Zeigefinger

genießt seinen Ruhestand, fernab der Branche.

Welcher Branche? Kopfkratz
7 31.07.2009 15:13 r2d2 ist offline E-Mail an r2d2 senden Beiträge von r2d2 suchen
gmg   Zeige gmg auf Karte gmg ist männlich
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Zitat:
Original von Meike
Hallo gmg,

ich glaube, dass Du die Lage nicht ganz verstanden hast.


Gruß
Meike


??

Hi,Hi !

________________________________________________-
Ist eigentlich ein Polizeibeamter immer im Dienst ?


Grüße

__________________
gmg

Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert, zum letzten Mal von gmg: 31.07.2009 16:28.

8 31.07.2009 16:18 gmg ist offline E-Mail an gmg senden Beiträge von gmg suchen
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gmg,
aus deiner position läßt sich gut lachen (hi hi)!

mir sitzt immer häufiger der große Frust in persona gegenüber.

Warum passiert nichts? Mir kommt es so vor, dass alle auf den großen BÄNG warten aber keinen der erste sein will der den kopft drückt, aus Angst es könnte auch ihn treffen ......................!
9 31.07.2009 17:12 Carlo ist offline E-Mail an Carlo senden Beiträge von Carlo suchen
James22
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Habe drei solcher Automaten mit einer manipulierten version gesehen, wo soll ich so etwas melden? beim ordnungsamt werde ich es nicht versuchen genauso wenig bei der polizei da die beiden sich nicht für so etwas zuständig sehen...
10 11.08.2009 18:57
RudiCartell RudiCartell ist männlich
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mal gesehen ... reicht nicht

Herzlich willkommen James!

Was ist dein Ziel mit dem Melden? Robin Hood der Spieler, dann:

Meine Empfehlung, selbst ist der Mann, also zusammen mit einem Vertrauten dran spielen, verlieren, dokumentieren (wenn möglich filmen). Alle lesbaren Daten der Automaten festhalten, Abfragetasten der Checksummenausgabe drücken, vermerken. Danach ist man geschädigt, was durch Betruges oder illegalem Glücksspiel entstanden sein könnte, vor dem andere geschützt werden müssen (öffenliches Intresse) und kann nun eine Anzeige bei der Staatanwaltschaft aufgeben, um unter anderem mit dem Hinweis auf eine Beweissicherungsmaßnahme durch eine öffentlich bestellten Sachverständigen, der weiss worum es geht, feststellen zu lassen, ob es zugelassene Versionen sind. Danach ist der "Schwarze Peter" im Feststellungsfall zunächst beim Aufsteller. Ob der was machen will oder muss ist vom Air-Bag des Herstellers abhängig.

In BadenWürtemberg, falls die Angaben stimmen, empfehle ich als Sachkundigen Jörg Weissleder.

Da diese "Sicherungspflicht" durch die Zulassung unterfüttert sein soll (so die Idee), dann müsste auch der Job von den Ordnungsämtern leistbar sein - ist sie aber nicht, weil die Grundlagen (bewusst?) die Konsistenz eines Wackelpudding bekommen haben.

Viel Erfolg und Spass bei Versuch wünscht

Rudi

.
11 11.08.2009 21:34 RudiCartell ist offline E-Mail an RudiCartell senden Beiträge von RudiCartell suchen
Meike
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Hallo Rudi,

ich glaube, dass auch Du die Beiträge u.a. von r2d2 nicht recht verstanden hast.

Die Checksumme ist unverändert !

Der Gewinnplan weist eine höhere Gewinnmöglichkeit für den Spieler aus !

In der Bauartzulassung gibt es keine festgelegte Auszahlquote !

In der Bauartzulassung wird der Dongle nicht erwähnt !

Gem. der neuen Regeln der TR darf während des Spiels sogar der Spiel- und Gewinnplan geändert werden.

Gem. der TR seit 2008 wurde sogar das "Spiel" neu definiert.

Gem. der TR gibt es bis heute kein festgelegtes "Langzeitintervall" - wie lange soll denn der Spieler spielen?

Und erkläre mir bitte, was "ohne behördliche Erlaubnis" betrieben wurde?

Das ist das 1. zu prüfende Tatbestandsmerkmal beim §284 StGB.



Hallo James,

willkommen im Forum.

Wie schon an anderer Stelle geschrieben, richte Deine Frage bitte an die zuständigen Behörden,
die PTB als Zulassungsbehörde und hilfreich, damit auch in Deinem Bundesland alle gut informiert sind, an dein Wirtschaftsministerium damit das auch die Möglichkeit hat, im Bund-Länder-Ausschuß mit dem BMWI zum Thema zu sprechen.

Gruß
Meike
12 12.08.2009 05:53 Meike ist offline E-Mail an Meike senden Beiträge von Meike suchen
gmg   Zeige gmg auf Karte gmg ist männlich
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Das Verschliessen der Hintertür

Das Verschliessen der Hintertür !



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Grüße

__________________
gmg
13 12.08.2009 15:52 gmg ist offline E-Mail an gmg senden Beiträge von gmg suchen
jasper
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@r2d2
von wegen Entzug der Bauart- Zulassung! Die PTB- Lösung heißt Nachbesserung!!

Die PTB räumt ihrer Kundschaft ein weiteres Mal eine „Nachbesserung“ ein und zwar mit einer Frist bis zum 01.12.2009!!!! Nachbesserung auf Kosten der Automatenaufsteller!
So geht man mit seiner Kundschaft um (PTB mit Hersteller)!

Bis dahin ist dieser „Hintertür“ weiterhin offen. Jeden Tag wird weiterhin gemolken und manipuliert!
Und PTB und Graf schauen zu! Was soll sich jetzt am Prüfungsablauf der PTB geändert haben, dass wir sicher sein können, dass es keine weitere Hintertür und anderweitigen Manipulationsmöglichkeiten gibt????

Eins ist jedoch sicher, der monatliche Mietzins wird weiterhin pünktlich abgebucht, egal was mit den Geräten ist. Wenn der monatliche Mietzins aufgrund von Unterdeckung nicht abgebucht werden kann, weil sich andere an den Geräten bedient haben, wird von der Firmenzentrale gleich das Kundenkonto gesperrt und zwar mit der Maßgabe, dass kein Techniker mehr bestellt werden kann und keine Nachrüstungen zum Manipulationsschutz ausgeliefert wird.

wut Nur woher soll das Geld zur Kontodeckung kommen, wenn wie Wild gemolken und manipuliert werde kann? Wand
14 13.08.2009 07:58 jasper ist offline E-Mail an jasper senden Beiträge von jasper suchen
tapier
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OK, WAS ist nun mit dieser lukrativen Version ?

Ich habe gerade eine Halle endeckt in der 5 Novo II stehen.

2 Stand, und 3 Wandgeräte.

Alle diese weisen im Gewinnplan die besagten 10.-€ auf.

Was wäre zu tun ?
15 15.08.2009 00:51 tapier ist offline E-Mail an tapier senden Beiträge von tapier suchen
Meike
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Hallo Tapier,

auf welche andereslautende Antwort hoffst Du?

Die Zulassung kannst Du nachlesen unter

http://a00096.berlin.ptb.de/pls/portal/d....2/G-2028_1.PDF

Was entgegen der Bauartzulassung hattest Du festgestellt?


----------------------------------------------
Anmerken möchte ich hier zum 9. Nachtrag wegen Fehlfunktion, - weil ich darauf bereits angesprochen wurde -,
dort steht zwar "Versiegelung des Wechselplatteneinschubs", aber ich persönlich gehe
nicht davon aus, dass hier durch Diensthandlungen, dienstliche Siegel aufgebracht wurden.
Daher dürfte der §136 StGB problematisch sein.

Es müsste meiner Meinung nach geklärt sein, ob beim Fehlen oder Brechen des Siegels nun die
Bauartzulassung automatisch erloschen ist, da diese Sicherungsmaßnahme explizit in der Bauartzulassung aufgenommen wurde.

-----------------------------------------------------

Auch fände ich es klasse, wenn geklärt würde, wann die Zulassungsbehörde davon ausgeht, dass:

a) "Tatsachen bekannt werden, die ihre Versagung rechtfertigen"

b) "wenn der Antragsteller zugelassene Speilgeräte an den in dem Zulassungsschein bezeichneten Merkmalen verändert"

gem. §33 e Abs. 2 GewO


ad a) eigentlich ist in der SpielV vorgeschrieben "gegen Veränderung gesichert gebaut"

ad b) wir erinnern uns doch alle noch an die Service Info zu den Scheibentexten als es hieß "in der laufenden Produktion wurde verändert" und "neue" Softwareversionen, welche "irrtümlich" geliefert wurden


Gruß
Meike
16 15.08.2009 07:53 Meike ist offline E-Mail an Meike senden Beiträge von Meike suchen
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Zitat:
Original von Meike
Anmerken möchte ich hier zum 9. Nachtrag wegen Fehlfunktion, - weil ich darauf bereits angesprochen wurde -,
dort steht zwar "Versiegelung des Wechselplatteneinschubs", aber ich persönlich gehe
nicht davon aus, dass hier durch Diensthandlungen, dienstliche Siegel aufgebracht wurden.
Daher dürfte der §136 StGB problematisch sein.
Gruß
Meike


Richtig Meike.

Keine Dienstsiegel.

Grüße

__________________
gmg
17 15.08.2009 16:43 gmg ist offline E-Mail an gmg senden Beiträge von gmg suchen
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Erinnerung an den unterzeichneten Mietvertrag

Noch eine kleine Erinnerung für die Aufstellerschaft :


Zitat on
Ergänzend dürfen wir darauf hinweisen, dass Änderung an den NOVOLINE-Geräten bzgl. der Software und
Hardware – außer den durch uns autorisierten Änderungen – eine unbefugte Veränderung der zugelassenen
Bauarteigenschaften darstellen und darüber hinaus einen Vertragsverstoß gegen den Inhalt der zwischen
uns abgeschlossenen NOVOLINE-Mietverträge bildet. Nach Ziff. 5e) des Mietvertrages ist jede Änderung
der Software, die sich auf einem NOVOLINE-Gerät befindet und jede Änderung der NOVOLINEGerätehardware
nicht zulässig.
Zitat off

Grüße

__________________
gmg
18 15.08.2009 18:22 gmg ist offline E-Mail an gmg senden Beiträge von gmg suchen
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zu deinen Statements

Zitat:
Original von Meike
Hallo Rudi,

ich glaube, dass auch Du die Beiträge u.a. von r2d2 nicht recht verstanden hast.

Die Checksumme ist unverändert !

Der Gewinnplan weist eine höhere Gewinnmöglichkeit für den Spieler aus !

In der Bauartzulassung gibt es keine festgelegte Auszahlquote !

In der Bauartzulassung wird der Dongle nicht erwähnt !

Gem. der neuen Regeln der TR darf während des Spiels sogar der Spiel- und Gewinnplan geändert werden.

Gem. der TR seit 2008 wurde sogar das "Spiel" neu definiert.

Gem. der TR gibt es bis heute kein festgelegtes "Langzeitintervall" - wie lange soll denn der Spieler spielen?

Und erkläre mir bitte, was "ohne behördliche Erlaubnis" betrieben wurde?
.....

ich glaube, dass auch Du die Beiträge u.a. von r2d2 nicht recht verstanden hast. Gut möglich.

Die Checksumme ist unverändert ! Hatte ich verstanden.

Der Gewinnplan weist eine höhere Gewinnmöglichkeit für den Spieler aus ! Hatte ich verstanden.

In der Bauartzulassung gibt es keine festgelegte Auszahlquote ! Weiß ich zwar, aber siehe unten.

In der Bauartzulassung wird der Dongle nicht erwähnt ! Weil man bei der Zulassung bislang nicht verstanden hat, was es macht (und dann kommt die Psychologie: Nachfragen weist auf Unkenntnis hin).

Gem. der neuen Regeln der TR darf während des Spiels sogar der Spiel- und Gewinnplan geändert werden. Zulassungskonform eigentlich nicht oder was siehst du als „Spiel“ an. TR 1.7: Ein Spielgerät kann mehrere Spielsysteme und/oder Spielvarianten enthalten, zwischen denen der Spieler freiwillig wechseln kann oder die vom Aufsteller voreinstellbar sind. Eine nicht durch den Spieler durchgeführte Umschaltung ist nur möglich, wenn sich das Spielsystem in einem vordefinierten Anfangszustand befindet. Zum Anfangszustand gehört, dass die Geldspeicher einen Betrag unter 0,20 Euro ausweisen. In den Fußnoten wird erklärt, was ein System, eine Variante und ein Geldspeicher ist. Meine persönliche Interpretation wäre also, dass bei automatischer (nicht vom Spieler beeinflusster) Umschaltung (Änderung) der Pläne während des „umdefinierten Spiels“ die Bauartzulassung nicht mehr eingehalten wird.

Gem. der TR seit 2008 wurde sogar das "Spiel" neu definiert. Richtig.

Gem. der TR gibt es bis heute kein festgelegtes "Langzeitintervall" - wie lange soll denn der Spieler spielen? Wie schon ausgeführt „Wackelpudding“. TR-Text 1.15. zum §12 (2) SpielV: c) Der Hersteller gibt eine Schätzung an, in welcher Zeit - bezogen auf die bespielte Zeit - spätestens der geforderte Langzeitdurchschnitt mit einer Wahrscheinlichkeit von 0,95 erreicht wird. Ergo, es gibt irgendeine „Schätzung“, die zwar noch aus mir unbekannten Gründen geheim ist. Vorschlag: Wenigsten diesen Phi-mal-Daumen-Wert der Bauartzulassung beifügen, damit das Herausreden geringfügig erschwert wird.

Und erkläre mir bitte, was "ohne behördliche Erlaubnis" betrieben wurde? Eine nicht zugelassene Spielsteuerungssoftware, die nach außen eitel Sonnenschein (sorry, für diesen Fall/Hersteller natürlich das falsche Sinnbild) signalisiert.


Gruß vom Rudi


.
19 16.08.2009 17:12 RudiCartell ist offline E-Mail an RudiCartell senden Beiträge von RudiCartell suchen
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Um evtl. Mißverständnisse vorzubeugen:

Der "Gewinnplan" hat keinen Einfluss auf das Spiel und somit auch nicht auf das Gewinn-/Verlustverhältnis (sprich "Auszahlquote" (AQ))

Der "Gewinnplan" ist nur ein Erkennungszeichen für eine sparsame Einstellung des gesamten Gerätes.

Es war ein Kunstfehler der Hinterhof-Dongel-Einsteller.

Das bedeutet, dass durch die "Sparsam-Dongle" die Aufsteller sich gezielt und bewusst einen großen Anteil vom am Kuchen (Spielereinsatz) abschneiden.

Geräte mit solchen Möglichkeiten gehört die Bauart- Zulassung entzogen und zwar unmittelbar und ohne jegliche Nachbesserungsmöglichkeit.

Der Hersteller hat die Vorgaben der SpielVo missachten bzw. nicht erfüllt und somit das sog. "Hersteller- Versprechen" gegenüber der PTB nicht eingehalten!

Die jetzige Nachbesserungsaktion laut "Nachtragszulassung" bedeutet unmissverständlich, dass mit dem Wissen der PTB bis zum 01.12.2009 weiterhin manipulierte Hinterhof-Dongle-Geräte auf dem Markt sind und somit der Verbraucher als auch der Spieler betrogen wird.

Lesen Siehe und beachte:

Die Beihilfe (§ 27 I StGB) im Sinne des deutschen Strafrechts ist - neben der Anstiftung - eine der zwei Teilnahmeformen. Eine Beihilfe liegt dann vor, wenn jemand (der Gehilfe) vorsätzlich einen Täter bei der Begehung einer Straftat (erfolgreich) unterstützt. An Stelle einer Beihilfe kommen u.U. auch die eigenständige Delikte gestalteten Straftatbestände der Begünstigung, § 257 StGB, und der Strafvereitelung, § 258 StGB durch die zulassende Behörde (PTB) in betracht.

Der Spielereinsatz abzüglich Spielergewinn gehört allen Aufstellern und nicht nur einer Gruppe von Kleinganoven oder unbelehrbaren Herstelleraufstellern die meinen Sie müssen sich ein beliebigen Anteil vom Gesamtspielereinsatz via Vernetzung bzw. Dongle abzweigen.

Da lediglich ein Teil der Großgewinne gekappt werden und der Spieler weiterhin Kleingewinne erhält und somit bei "Spiellaune" gehalten wird, ist die "Hinterhof-Dongelversion bzw. eine ferngesteuerte Auszahlquote sehr schwer erkennbar und durch fehlende Überprüfbarkeit so gut wie nicht nachweisbar.

geschockt Der Spieler erkennt somit nicht, dass er benachteiligt wird, denn er wird speziell via Fernsteuerung und Quoten-Dongle an slchen Plätzen animiert.

geschockt Das Problem der Spieler ist zum einen die Vielfalt der Anzahl der Spiele pro Gerät und zum anderen die Unübersichtlichkeit der Großspielhallen mit ihren durchgehenden Öffnungszeiten.

geschockt Der Spieler glaubt zu nächst, dass er die falsche Strategie hat.

geschockt Die Möglichkeiten das Gerät einzustellen geht über den Dongle und via Vernetzung.

schimpf Es ist keine hohe Kriminalität sondern eine Unfähigkeit der Hersteller bzw. ein gezieltes Vorgehen der Hersteller in Verbindung mit der Unfähigkeit der PTB die so etwas erst ermöglicht.



Der Dongle- Steuerung als auch die immer wieder in den Herstellerblättern beworbene Fernsteuerung via Vernetzung ist ein offenkundiger Sicherheitsfaktor und gehört daher in Deutschland sofort verboten.

Es war eine klare Fehlentscheidung vom BMWi und PTB das Casinogeräte, die alle Möglichkeiten auf dem Betriebssystem haben, mit einem Dongle bzw. via Vernetzung zu steuern.

Die PTB hat mit vollem Bewusstsein - und somit VORSÄTZLICH - diese Steuerungsmöglichkeiten zugelassen.

Wie kann man bei einen unüberprüfbaren Milliarden Euro Markt mit 250000 Geräten in die Händen von einigen wenigen PTB- Beamten in Berlin legen?

Das gesamte System und das heute Ergebnis stinkt nacht Fetternwirtschaft und Korruption!

Auch wir Aufsteller sind mit der Technik gewachsen und es wird an der Zeit das wir ohne fragwürdigen Lobbyisten rechtliches- und politisches Gehör erhalten.

geschockt Die Hersteller machen Milliarden Gewinne weil sie ihre Geräte weltweit einsetzen können und die Aufsteller in Deutschland sind schlussendlich für ihre eigenen wirtschaftlichen Misserfolge durch nicht finanzierbare Dongle- bzw. Fern- steuerbare Glücksspielgeräte verantwortlich und dass obwohhl das BMWi und die PTB für das automatisierte zugelassenen Glücksspiel die alleinige Verantwort tragen.

geschockt Der Dongle wurde im Hinterhof entzaubert, die Vernetzung und Fernsteuerungsmöglichkeit vom BMWi als technischer Fortschritt eingestuft und von der PTB blind zugelassen, beides schafft nun für Ganoven einen immer größeren Marktanteil.

Solche Möglichkeiten sind nur in Ländern geignet wo die Gerätehersteller Freunde habe, die darüber den Markt erobern wollen. IN DEUTSCHLAND HEIßEN DIESE FREUNDE BMWI UND PTB!
20 16.08.2009 17:45 r2d2 ist offline E-Mail an r2d2 senden Beiträge von r2d2 suchen
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