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Zum Ende der Seite springen Einsatz von Hunden zur.....
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Detlef Obertreiber   Zeige Detlef Obertreiber auf Karte Detlef Obertreiber ist männlich
Grünschnabel


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geschockt Einsatz von Hunden zur.....

Hallo aus Soest,
ich habe da mal eine spezielle Frage.
Bei mir war ein Bürger und wollte folgende Tätigkeit anmelden
- Einsatz von Hunden zur Sprengstoffaufspürung
Ist dieses gewerberchtlich anzumelden?
Sind besondere Nachweise erforderlich?
Was ist zu beachten?
1 27.07.2005 07:29 Detlef Obertreiber ist offline E-Mail an Detlef Obertreiber senden Beiträge von Detlef Obertreiber suchen
Solon
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Boshamer   Zeige Boshamer auf Karte Boshamer ist männlich
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RE: Einsatz von Hunden zur.....

Hallo aus Kierspe,

meines Erachtens ist dies kein Gewerbe, weil diese Tätigkeit in aller Regel von Spürhunden der Polizei, des Grenzschutzes und vielleicht noch der Kampfmittelräumdienste gemacht werden.

Einen "privaten" Aufspürdienst habe ich noch nicht erlebt. Vielleicht will der Gute ja nur Hundesteuern sparen.

Sonnige Grüße

Boshamer

__________________
Das Leben ist zu schön, um es mit Arbeit zu vergeuden.
2 03.08.2005 14:11 Boshamer ist offline Homepage von Boshamer Beiträge von Boshamer suchen
Solon
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René Land   Zeige René Land auf Karte René Land ist männlich
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Hallo nach Soest,

so wie der Kollege Boshamer habe ich den Fall zunächst auch aus dem Bauch heraus auch gesehen. Dann habe ich jedoch einen Blick in unsere Brandenburgische Kampfmittelverordnung geworfen.

Dort ist in § 3 folgendes bestimmt:
"(1) Es ist verboten

1. nach Kampfmitteln zu sondieren, entdeckte Kampfmittel zu berühren, ihre Lage zu ändern oder sie in Besitz zu nehmen oder

2. Flächen auf denen Kampfmittel entdeckt worden sind und die als Gefahrenbereich gekennzeichnet sind, zu betreten oder Anlagen oder Vorrichtungen zur Kennzeichnung von Gefahrenbereichen zu beschädigen, unwirksam zu machen oder ohne Zustimmung der örtlichen Ordnungsbehörde zu beseitigen.

(2) Die vorstehenden Verbote gelten nicht für zugelassene Unternehmen zur Durchführung der Sondierung, Freilegung und Bergung von Kampfmitteln."

Hieraus ergibt sich meiner Ansicht nach, dass auch private unter bestimmten Voraussetzungen Kampfmittel (=Sprengstoffe?) sondieren/aufspüren dürfen.

Da es sich somit also um keine verbotene Tätigkeit handelt (Zugangsvoraussetzungen außen vor gelassen) und auch sonst der Gewerbebegriff positiv ausgefüllt wird, halte ich eine Gewerbeanmeldung für richtig und Notwendig.

anbeten Vielleicht kann ja noch ein im Sprengstoffrecht etwas bewanderterer Leser ein paar Ausführungen zur Frage der Zulassungsvoraussetzungen bzw. der Begriffsbestimmung "Kampfmittel/Sprengstoff" machen. anbeten

Ich werde auf jeden Fall auch noch weiter stöbern.

Nachfolgend habe ich noch ein paar interessante Links zum Thema beigefügt. Vielleicht hilft ja auch ein Anruf bei einem der genannten "Anbieter".


Ausbildung von Sprengstoff-Spürhunden

ein privater Munitionsbergungsdienst

Kampfmittelverordnung des Landes Brandenburg

Sprengschule Dresden

Freundliche Grüße aus dem Spreewald

R. Land

__________________
...und hier noch etwas Schleichwerbung...

Dieser Beitrag wurde 4 mal editiert, zum letzten Mal von René Land: 04.08.2005 00:06.

3 03.08.2005 23:56 E-Mail an René Land senden Beiträge von René Land suchen
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