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Zum Ende der Seite springen Gewerbeuntersagungsverfahren
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Heidi111 Heidi111 ist weiblich
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Gewerbeuntersagungsverfahren

Liebe Leute,

ich bin gespannt, ob mir jemand sagen kann, wie sich ein Gewerbeuntersagungsverfahren darstellt.
zu der Sache:
Es stehen 4.000 Euro Umsatzsteuer aus, die ans Finanzamt zu zahlen sind.
Eine Mahnung ist bereits unterwegs.
Vollstreckungsbescheid kommt in 2 Wochen.
Wenn Kontopfändung erfolglos läuft, droht ein Gewerbeuntersagungsverfahren, wenn ich das richtig sehe ?
Wie lange dauert das ganze dann ?
Weil:
Finanzamt wurde gebeten, diese 4.000 euro in 2 Raten zu zahlen.
Das heisst: 2.000 Euro im Juli nun. Und 2.000 Euro im August.
Finanzamt will sich nicht drauf einlassen.
Das heisst, wie lange habe ich ab nun Zeit ?
wichtig: wir wollen natürlich das gewerbe aufrecht erhalten.

Vielen lieben Dank.
1 29.06.2009 15:27 Heidi111 ist offline E-Mail an Heidi111 senden Beiträge von Heidi111 suchen
Solon
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Abraham   Zeige Abraham auf Karte Abraham ist weiblich
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RE: Gewerbeuntersagungsverfahren

Moin


Bevor das Gewerbe untersagt wird, werden Sie in jedem Fall angehört und auch die zuständige Industrie- und Handelskammer bzw. die Handwerkskammer sind gem. § 35 Gewerbeordnung zu hören.
In der Zwischenzeit haben Sie selbstverständlich auch die Gelegenheit, den Sachverhalt positiv zu beeinflussen, indem Sie freiwillige Zahlungen leisten.

Gruß aus dem Ruhrgebiet
Abraham

__________________
Hier gepostete Äußerungen geben lediglich die Meinung der Verfasserin wieder.
2 29.06.2009 15:34 Abraham ist offline Beiträge von Abraham suchen
Solon
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RE: Gewerbeuntersagungsverfahren

Aber dass das Finanzamt sich wehrt, im Juli und im August jeweils 2.000 € zu bekommen, ist neu. Im Regelfall ist es doch so, dass die mit allen möglichen Arten von Ratenzahlungen einverstanden sind...

__________________
Schönen Gruß aus dem wilden Süden

Siegbert Morlock


Nimm das Leben nicht so schwer, denn lebend kommst Du da eh' nicht raus...
3 29.06.2009 15:38 Sigi2910 ist offline E-Mail an Sigi2910 senden Homepage von Sigi2910 Beiträge von Sigi2910 suchen
Heidi111 Heidi111 ist weiblich
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Moin

Moin zurück

ok, das heisst, man bekommt also noch eine Art Vorladung wo man dann mit der IHK zu sprechen hat, und denen den Sachverhalt erklären kann ? Und wenn man bis dahin alles getilgt hat, dann drücken die ein Auge zu ?
Mitte August wäre es möglich die Schuld beim Finanzamt zu tilgen, bis dahin sind es 6-7 Wochen. Wie gesagt, die "Mahnung" vom FA kam bereits....und Kontopfändung dauert ja auch.....? oder ?
Sind die denn schnell beim Finanzamt mit solchen Gewerbeuntersagungsverfahren?
Es wurde bereits telefonisch angedroht, wenn die Kontopfändung erfolglos bleibt.
Und gesagt wurde, dass dann nie wieder ein Gewerbe aufgenommen werden dürfe.
Da bekommt man natürlich Panik.
Ansich waren nie Steuerschulden vorhanden, durch unglückliche Umstände kam es nun leider dazu.

Liebe Grüße


Lieber Siegbert,

nein, wir hatten angefragt, und die sagten bei Ust. machen sie keine Ratenzahlungen, sondern gehen so vor, wie ich geschrieben hatte. Bei den Einkommenssteuern wäre es etwas anderes.
Also keine Ratenzahlung leider.

Liebe Grüße

Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert, zum letzten Mal von Heidi111: 29.06.2009 15:47.

4 29.06.2009 15:42 Heidi111 ist offline E-Mail an Heidi111 senden Beiträge von Heidi111 suchen
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Ich will es mal so sagen: Das FA regt bei der Behörde die Gewerbeuntersagung an und die Behörde prüft dann und entscheidet. Und da behaupte ich mal, geht schon ein wenig Zeit ins Land. Und ob man bei 2.000 oder 4.000 € gleich davon sprechen muss, dass jemand unzuverlässig ist...

__________________
Schönen Gruß aus dem wilden Süden

Siegbert Morlock


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5 29.06.2009 15:55 Sigi2910 ist offline E-Mail an Sigi2910 senden Homepage von Sigi2910 Beiträge von Sigi2910 suchen
Heidi111 Heidi111 ist weiblich
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Lieber Siegbert,

nein, wir hatten angefragt, und die sagten bei Ust. machen sie keine Ratenzahlungen, sondern gehen so vor, wie ich geschrieben hatte. Bei den Einkommenssteuern wäre es etwas anderes.
Also keine Ratenzahlung leider.

Liebe Grüße


Ok, vielen Dank Siegbert, und die Behörde, die das prüft, ist dann das Gewerbeamt ? Nur so zur Info.
Ich hoffe ja, dass es nicht so schnell geht.
Dann haben die mir einfach unnötig Angst gemacht ?
Hab heute erstmal nen Herzinfarkt halb bekommen.

Liebe Grüße
6 29.06.2009 16:27 Heidi111 ist offline E-Mail an Heidi111 senden Beiträge von Heidi111 suchen
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Hallo nochmal,

auch wenn das Finanzamt keiner Ratenzahlung zustimmt, werden die sicherlich auch Teilzahlungen nicht zurück schicken.

Darüber hinaus obliegt die Entscheidung ob eine Gewerbeuntersagung ausgesprochen wird oder nicht der zuständigen Ordnungsbehörde.

Mit den Mitarbeitern dort können Sie spätestens im Rahmen der Anhörung sprechen.

Was die IHK angeht:
Bei uns lädt die IHK im Rahmen ihrer Beteiligung am Gewerbeuntersagungsverfahren die Betroffenen ein und führt ein Gespräch, um die Möglichkeiten auszuloten.
Dann gibt die IHK eine Stellungnahme an das Ordnungsamt.
Sie kann entweder die Untersagung befürworten oder auch eine Verfahrensaussetzung anregen, wenn der Betroffene dort glaubhaft machen konnte, dass er die Rückstände kurzfristig begleichen kann.

Sie sehen, Sie haben Ihre Möglichkeiten.

Gruß aus den Ruhrgebiet
Abraham

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Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert, zum letzten Mal von Abraham: 30.06.2009 13:02.

7 29.06.2009 21:15 Abraham ist offline Beiträge von Abraham suchen
Heidi111 Heidi111 ist weiblich
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Vielen Dank !!! :-) Danke

Liebe Grüße
Die Heidi
8 29.06.2009 22:31 Heidi111 ist offline E-Mail an Heidi111 senden Beiträge von Heidi111 suchen
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Moin zusammen,

offenbar hat das Ordnungsamt ja bisher in keiner Weise signalisiert, hier tätig werden zu wollen. Sofern die Zahlungen wie mitgeteilt erfolgen, würde ein Gewerbeuntersagungsverfahren auch gar nicht in Betracht kommen. Ziel eines solchen ist es zu vermeiden, dass ein Gewerbe in der Zukunft nicht ordnungsgemäß betrieben wird. Sind ausbleibende Zahlungen Anlass für die Unzuverlässigkeitsvermutung, ist eine Prognose zu erstellen, ob dies auch künftig so bleiben wird. Und davon ist ja, nach Ihrer Schilderung, nicht auszugehen. Demnach verbleibt also alleine zu empfehlen, dass Sie die beabsichtigten Zahlungstermine auch so einhalten. Dann klappt das schon.

Viele Grüße vom Neckar
Jürgen Rixinger

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"Turn off your mind, relax and float down stream"

Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert, zum letzten Mal von Jürgen Rixinger: 30.06.2009 07:36.

9 30.06.2009 07:35 Jürgen Rixinger ist offline E-Mail an Jürgen Rixinger senden Homepage von Jürgen Rixinger Beiträge von Jürgen Rixinger suchen
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Wie man sieht, sind die Leute vom Gewerbeamt gar nicht so aus dem Weg...

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Siegbert Morlock


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10 30.06.2009 07:40 Sigi2910 ist offline E-Mail an Sigi2910 senden Homepage von Sigi2910 Beiträge von Sigi2910 suchen
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Moin Moin ,

meist sind die Gewerbeämter da auch gar nicht so.
Wir schreiben die Leutchen dann schon des Öffteren an und wenn die ein wenig kooperieren kommt es meist auch gar nicht zu einer Gewerbeuntersagung.

Mir scheinen 4.000,00 Euro auch ein bisschen zu wenig? Ist die Frage ob man das bei einer Klage durchbekommen würde... Wir haben hier Personen mit über 11.000,00 Euro Schulden bei z. B. Krankenkassen, das läuft auch schon ein bisschen länger. Man möchte diesen nunmal die Existenz nicht nehmen...

Grüße aus dem hohen Norden
11 30.06.2009 11:48 Anni ist offline E-Mail an Anni senden Beiträge von Anni suchen
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Gibt doch auch die viel besungene 5.000-Euro-Grenze.

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12 30.06.2009 11:53 Sigi2910 ist offline E-Mail an Sigi2910 senden Homepage von Sigi2910 Beiträge von Sigi2910 suchen
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Das ist aber toll, dass ich hier soviele Antworten bekomme.

Übrigens Anni stamme ich auch aus dem hohen Norden.
4.000 Euro sind wenig ? hmmm, für uns schon viel ;-) ok.

Und was hat es mit dieser 5.000 Euro Grenze auf sich ?

es grüsst Euch schwitzend aus dem Norden
die Heidi
13 30.06.2009 14:38 Heidi111 ist offline E-Mail an Heidi111 senden Beiträge von Heidi111 suchen
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Ich meine unter 5.000 Euro ist es kaum vor dem Gericht vertretbar eine Gewerbeuntersagung durchzuführen.

Ah auch der hohe Norden. Sehr schön. Aber zu unserem Amtsbereich gehören Sie bestimmt nicht...obwohl - man weiß ja nie großes Grinsen

Also wie gesagt, ich denke die Ordnungsämter sind offtmals zu Kompromissen bereit.
14 30.06.2009 14:52 Anni ist offline E-Mail an Anni senden Beiträge von Anni suchen
Heidi111 Heidi111 ist weiblich
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Naja, wir kommen aus Ostholstein ;-) gehört das zu Ihrem Gebiet ? großes Grinsen

Durch die ganzen Erklärungen wird nun einiges für mich entschärft.
Herr "Mord......." vom Finanzamt sagte mir, es würde so ablaufen, wenn das Geld nicht bis 15. Juli da ist, wird die Gewerbeuntersagung beantragt, und dann könnte man nie mehr ein Gewerbe ausüben. Er hat es mir also so gesagt, dass mit seinem Antrag, die Gewerbeuntersagung auch durchgehen wird. So wie er gesprochen hat, war das für ihn total klar.
Genau das waren die Worte Herrn "Mord....." ( was für ein Name auch ) ufff....
Das sitzt natürlich und da ich absolut keine Ahnung hatte, wie es sich verhält mit so einem Gewerbeuntersagungsverfahren, habe ich ihm natürlich geglaubt. Aber vielleicht wollt der mir als Frau einfach nur Angst machen....deshalb hab ich mich hier informiert, weil wir die 4.000 Euro bis dahin einfach nicht zusammenbekommen.

Es grüsst herzlichst
Die Heidi
15 30.06.2009 15:03 Heidi111 ist offline E-Mail an Heidi111 senden Beiträge von Heidi111 suchen
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Ah ne, nicht wirklich. Wir sind mehr so Richtung Nordsee.

Also durch diesen Antrag des Finanzamtes wird das erstmal ins Rollen gebracht. Wie die Kollegen bereits schrieben, wird einem damit nicht automatisch das Gewerbe untersagt.

Die Ordnungsverwaltung wird sich sicherlich nach Eingang eines solchen Antrages anhören und Sie auffordern die Schulden zu bezahlen oder eine Ratenzahlung zu vereinbaren. Wenn Sie beweisen, dass man sich auf Sie verlassen kann - mit Einhaltung dieser Zahlungsvereinbarung meinetwegen - dann sollte Ihnen nichts passieren.

Weiterhin viel Glück Applaus
16 30.06.2009 15:17 Anni ist offline E-Mail an Anni senden Beiträge von Anni suchen
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Zitat:
Original von Anni
Wenn Sie beweisen, dass man sich auf Sie verlassen kann - mit Einhaltung dieser Zahlungsvereinbarung meinetwegen - dann sollte Ihnen nichts passieren.



Oh mann, vielen Dank.
Ich hatte 2 Schlaflose Nächte inkl. Herzrasen, wie wir in Kürze die 4.000 Euro herbeiführen können.

Vielen Dank !!
17 30.06.2009 15:33 Heidi111 ist offline E-Mail an Heidi111 senden Beiträge von Heidi111 suchen
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Moin

Die Finanzämter drohen gerne mit Gewerbeuntersagungen und die Mitarbeiter des Finanzamtes nörgeln auch des öfteren, warum die Untersagung nicht so schnell ergeht, wie sie es gerne hätten.

Aber, das Gewerbeuntersagungsverfahren hat gewisse Spielregeln( Anhörung Betroffener und IHK) und es ist halt keine Vollstreckungsmaßnahme des Finanzamtes.

Wie Anni schon sagte, eine Anregung eines Untersagungsverfahren durch das Finanzamt wird zum Anlaß genommen, eine Überprüfung durchzuführen.



Gruß aus dem Ruhrgebiet
Abraham

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18 30.06.2009 15:47 Abraham ist offline Beiträge von Abraham suchen
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Hallo! ..... und ein freundliches Moin aus Cloppenburg!

Alles das, was vorher die Kolleginnen und Kollegen ausgeführt haben, trifft zu. Insbesondere entscheidet nicht das Finanzamt (FA) über eine Gewerbeuntersagung, sondern die hierfür zuständige Verwaltungsbehörde. Auch diese kann (was das FA manchmal nicht glauben will) sogar im Rahmen eines Sanierungskonzepters Ratenzahlungsvereinbarungen akzeptieren, die zuvor vom FA abgelehnt wurden. Und wenn ein FA Gelder in Form von Raten zur Tilgung rückständiger Forderungen bekommt, haben sie diese letztlich anzunehmen und zu verbuchen, da der Schuldner hierdurch seine Zahlungswilligkeit beweist.

Aber zur eingangs genannten Situation: Es bestehen Umsatzsteuerrückstände in Höhe von 4.000,00 EUR. Ob diese für einen Betrieb beachtlich sind, muss man anhand der Größe des Betriebes entscheiden, danach können sie sogar zwangsläufig beachtlich sein, wenn der Betrieb und die normalen Umsätze entsprechend gering sind. Darüber sind nicht abgeführte Umsatzsteuern im Rahmen eines Untersagungsverfahrens durchaus anders zu beurteilen, wie z. B. Einkommen- oder Kirchensteuern pp.

Denn, und dieses ist ein wichtige Passage: Umsatzsteuern werden für das Finanzamt eingezogen und sind quasi treuhänderisch zu behandeln; d. h. der Gewerbetreibende erhebt lediglich die Umsatzsteuer und hat diese für das Finanzamt einzuziehen und umgehend weiterzuleiten. Wenn der Gewerbetreibende also 4.000,00 EUR Umsatzsteuer eingenommen, aber nicht an das Finanzamt abgeführt hat, hat er sie dem Finanzamt vorenthalten. Dieses ist in aller Regel nicht so gut und wird bei den verwaltungsgerichtlichen Entscheidungen durchaus auch als negativ angesehen, wenn es hierfür nicht wirklich triftige und zwingende Gründe gibt. Denn wenn ich von jemanden Geld bekomme und dieses an einen anderen weiterzuleiten habe, aber nicht tue, könnte man dieses durchaus auch strafrechtlich beurteilen.

Darüber hinaus kenne ich es so, dass eine Finanzbehörde erst dann einen Anregung für eine Gewerbeuntersagung geben darf oder soll, wenn alle Vollstreckungsmaßnahmen ins Leere gelaufen sind und nicht zu erwarten ist, dass der Geldbetrag auch tatsächlich noch eingeht. Denn im Rahmen des "Antrages" auf Gewerbeuntersagung hat das Finanzamt im Vorfeld durchaus (nach den entsprechenden Richtlinien) zu prüfen, ob sich das gesamte Verhalten des Schuldner so darstellt, dass dieser aus steuerrechtlicher Sicht als so unzuverlässig erweist, dass ihm im Zweifelsfalls seine Einkommensquelle und seine Existenz zu nehmen ist.

Leider zeigt die Erfahrung jedoch auch, dass einzelne FA-Mitarbeiter diese Grundsätze nicht kennen und relativ früh mit einer Gewerbeuntersagung "drohen". Im Regelfall ist es jedoch so, dass tatsächlich die Vollstreckungsabteilung durchaus umfänglich über die rechtliche Situation unterrichtet sind. In einzelnen Bundesländern gibt es sogar bei den Finanzämter Prüfungsabteilungen, die diese Aufgaben übernehmen und im Vorfeld die gesamte wirtschaftliche Situation des Steuerschuldners einschätzen und diesem durchaus beratend zur Seite stehen. Bei uns gibt es dieses leider nicht.

Wenn Zweifel an den Ausführungen des FA bestehen, dass alle Vollstreckungsversuche ins Leere liefen und der Schuldner aus Sicht des Finanzamtes überschuldet und wirtschaftlich nicht mehr leistungsfähig ist, lassen wir uns auch gerne einmal nachweisen, was die Vollstreckungsabteilung alles unternommen hat, um die Gelder beizutreiben. So haben wir auch schon mal Vollstreckungsversuche am Vormittag im Rahmen einer Kassenpfändung bei einem Gaststättenbetreiber, der sein Restaurant erst abends öffnet, als ungeeignet angesehen. Hier muss man dann auch schon mal abends pfänden, und wenn dieses dann drei- vier- oder fünfmal gemacht wird, kommt in aller Regel auch das Geld (wenn dann noch welches vorhanden ist.) - Aber dieses ist nicht die Regel, sondern die Ausnahme. Meine Erfahrungen zeigen vielmehr, dass auch die Finanzbehörden in aller Regel bürgerfreundlich geworden sind und durchaus für Finanzenpässe Verständnis zeigen (wenn diese ehrlich und offen dargelegt und begründet sind). Wenig Verständnis wird in aller Regel jedoch gezeigt, wenn treuhänderisch einbehaltene Beträge (wie z. B. die Umsatzsteuer) nicht erklärt oder nicht abgeführt wird.

Also, eine grundsätzliche Schelte für das FA halte ich aufgrund meiner langjährigen Erfahrungen für nicht immer gerechtfertigt. Denn meistens steckt durchaus mehr dahinter, wenn das Finanzamt mit einer "Gewerbeuntersagung" droht.

@heidi111:
die von Ihnen genannten 2 Ratenzahlungen auf die Rückstände würde ich in jedem Fall vornehmen, um deutlich zu machen, dass Sie sowohl zahlungswillig als auch leistungsfähig sind. Laufende Steueren würde ich pünktlich erklären und zahlen. Dieses würde sich bei einem evtl. einzuleitenden Verfahren durchaus bei der Zukunftsprognose positv für sie aus- und einer evtl. Gewerbeuntersagung nach § 35 GewO entgegenwirken.

__________________
Ansonsten, ... weiterhin viel Spaß bei der Arbeit! -------
19 01.07.2009 08:30 Kramer-Cloppenburg ist offline E-Mail an Kramer-Cloppenburg senden Homepage von Kramer-Cloppenburg Beiträge von Kramer-Cloppenburg suchen
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Hallo lieber Kramer,

vielen Dank für die ausführliche Erklärung.

Wir haben bisher immer pünktlich die Ust abgeführt, und auch gemeldet, immer vierteljärlich. Haben einen Steuerberater, der das macht, also alles immer pünktlich bisher, sogar Est. haben wir immer gezahlt, wenn sie fällig wurden.

Wir werden, wie ich oben schrieb, jeweils 2.000 Euro auf die Finanzkasse einzahlen und mal schauen was passiert, mehr können wir ja nicht tun. So ist es leider.
Dann abwarten und schauen was passiert.
wir sind ein kleiner 2 Mann Betrieb, also sind die 4.000 Euro denke ich schon beachtlich, die 4.000 Euro Ust. sind aus einem Vierteljahr entstanden. Seit 2003 ist unser Umsatz und Gewinn jedoch kontiunierlich gestiegen.
Also kann man bei uns nicht davon ausgehen, dass wir eher pleite sind, sondern dass das Geschäft eben noch Sinn macht.
Denk ich einfach mal so.

Viele Grüße und vielen Dank
Die Heidi
20 01.07.2009 11:05 Heidi111 ist offline E-Mail an Heidi111 senden Beiträge von Heidi111 suchen
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