unsere besten emails
Forum-Gewerberecht
Homeseite Registrierung Kalender Mitgliederliste Datenbank Teammitglieder Suche
Stichwortverzeichnis Suche Häufig gestellte Fragen Zur Startseite



Forum-Gewerberecht » Gewerberecht » Stehendes Gewerbe (allgemein) » Nachtragsliquidator » Hallo Gast [Anmelden|Registrieren]
Letzter Beitrag | Erster ungelesener Beitrag Druckvorschau | An Freund senden | Thema zu Favoriten hinzufügen
Zum Ende der Seite springen Nachtragsliquidator
Autor
Beitrag « Vorheriges Thema | Nächstes Thema »
Ilona Faselt   Zeige Ilona Faselt auf Karte Ilona Faselt ist weiblich
Jungspund


Dabei seit: 03.08.2005
Beiträge: 21
Bundesland:
Brandenburg

Meine Beziehung zum Gewerberecht:
Angestellter/Beamter Kommune


Level: 27 [?]
Erfahrungspunkte: 143.535
Nächster Level: 157.092

13.557 Erfahrungspunkt(e) für den nächsten Levelanstieg



www.Fiat-126-Forum.de






Nachtragsliquidator

verwirrt Hallo Forumnutzer,

ein Bürger möchte die Tätigkeit "Nachtragsliquidator" gewerblich anmelden. Wie seht Ihr das? Gewerbe ja oder nein?

Gruß aus Cottbus

I.F.
1 27.02.2007 15:50 Ilona Faselt ist offline E-Mail an Ilona Faselt senden Homepage von Ilona Faselt Beiträge von Ilona Faselt suchen
Solon
Zum Anfang der Seite springen

Schwarzer   Zeige Schwarzer auf Karte Schwarzer ist männlich
König


Dabei seit: 05.01.2006
Beiträge: 750
Bundesland:
Bayern

Meine Beziehung zum Gewerberecht:
Angestellter/Beamter Landkreis


Level: 45 [?]
Erfahrungspunkte: 5.009.844
Nächster Level: 5.107.448

97.604 Erfahrungspunkt(e) für den nächsten Levelanstieg



www.Fiat-126-Forum.de






smile RE: Nachtragsliquidator

und Entschuldigung:
Ich habe leider zu Ihrer Frage nichts beizutragen, aber ich bin so entsetzlich neugierig und dabei ahnungslos: Was bitte schön macht ein Nachtragsliquidator? Ist das so etwas wie ein Nachlassverwalter?

__________________
Mit freundlichen Grüßen
Wolfgang Schwarzer
2 28.02.2007 08:17 Schwarzer ist offline E-Mail an Schwarzer senden Beiträge von Schwarzer suchen
Solon
Zum Anfang der Seite springen

Ilona Faselt   Zeige Ilona Faselt auf Karte Ilona Faselt ist weiblich
Jungspund


Dabei seit: 03.08.2005
Beiträge: 21
Bundesland:
Brandenburg

Meine Beziehung zum Gewerberecht:
Angestellter/Beamter Kommune


Level: 27 [?]
Erfahrungspunkte: 143.535
Nächster Level: 157.092

13.557 Erfahrungspunkt(e) für den nächsten Levelanstieg

Themenstarter Thema begonnen von Ilona Faselt


www.Fiat-126-Forum.de






RE: Nachtragsliquidator

Guten Morgen Herr Schwarzer,

Die Tätigkeit des Nachtragsliquidators ist beschränkt auf Geltendmachung von Rückerstattungsansprüchen. Nach Löschung einer Firma aus dem HR wurde festgestellt, das Rückerstattungsansprüche der Gesellschaft an das Vermögensamt im Zusammenhang mit Ansprüchen aus der Eintragung von Dienstbarkeiten bestehen. Aus deisem Grund wurde der ehemalige GF zur Durchsetzung dieser Abwicklungsmaßnahme als Nachtragsliquidator bestellt, ohne Wiedereintragung der Gesellschaft in das HR.

Meiner Meinung nach keine gewerbliche Tätigkeit.

Viele Grüße aus Cottbus

I.F.
3 28.02.2007 09:14 Ilona Faselt ist offline E-Mail an Ilona Faselt senden Homepage von Ilona Faselt Beiträge von Ilona Faselt suchen
Manfred Milbrodt
unregistriert


www.Fiat-126-Forum.de






RE: Nachtragsliquidator

Zitat:
Original von Schwarzer
Was bitte schön macht ein Nachtragsliquidator? Ist das so etwas wie ein Nachlassverwalter?

Hallo aus Raisdorf,

das hatte ich mich auch gefragt, als im Rahmen einer Abwicklung ein Nachtragsliquidator einer GmbH bei mir mal nachfragte. Dazu hatte ich anhand verschiedener Beiträge am Beispiel der Liquidation einer GmbH in einem Aktenvermerkt folgendes notiert:

Gleichzeitig mit dem Auflösungsbeschluss der Gesellschaft ist ein Liquidator zu bestellen. Dies kann auch der bisherige Geschäftsführer sein. Wie die Geschäftsführer der GmbH (§ 35 Abs. 1 GmbHG) sind die Liquidatoren (§ 66 Abs. 1 GmbHG) die gesetzlichen Vertreter der Gesellschaft. Aufgabe der Liquidatoren ist es, die laufenden Geschäfte der Gesellschaft zu beenden, die Verpflichtungen der Gesellschaft zu erfüllen, Forderungen einzuziehen und das Vermögen der Gesellschaft in Geld umzusetzen, § 70 GmbHG. Werden neue Rechtsgeschäfte eingegangen, müssen diese im Dienst der Abwicklung stehen.

Die Gesellschaft hört auf zu existieren, wenn die Beendigung der Liquidation und die Löschung der Gesellschaft im Handelsregister eingetragen ist. Mit der Löschung der Gesellschaft im Handelsregister verliert der Liquidator seine Stellung als gesetzlicher Vertreter der Gesellschaft.

Nachtragsliquidation
Stellt sich nach der Löschung der Gesellschaft heraus, dass doch noch Vermögen vorhanden ist oder weitere Abwicklungsmaßnahmen durchzuführen sind, muss eine Nachtragsliquidation stattfinden, 66 Abs. 5 GmbHG. Die Gesellschaft tritt dann wieder in das Liquidationsverfahren ein. Um wieder handlungsfähig zu werden, bedarf es der Bestellung neuer Liquidatoren (Nachtragsliquidator) entweder auf Antrag oder durch das Registergericht.
Nach Ende der Nachtragsliquidation wird dann vermerkt, dass die Vertretungsmacht dieser Liquidatoren für die GmbH wieder erloschen ist und die Gesellschaft hört endgültig auf zu existieren.


So, um damit auf die Eingangsfrage zurück zu kommen, ist eine Gewerbeanmeldung nach § 14 GewO n. m. A. zu verneinen, da es an der Nachhaltigkeit der Tätigkeit fehlt. Der Nachtragsiquidator handelt weder - dauerhaft (= Fortsetzungsabsicht ist zu verneinen, da die Tätigkeit für einen bestimmten Zeitraum für eine Gesellschaft angelegt ist und eben nicht dauerhaft für die Zukunft) , noch mit – Gewinnerzielungsabsicht (s. Ausführung Abs. 1, letzter Satz) und – selbständig in eigenem Namen (sondern als gesetzlicher Vertreter).

Vielmehr würde ich diese Tätigkeit als Verwaltung eigenen Vermögens (Rdnr. 2 zu § 6 GewO L/R) der Gesellschaft subsumieren und damit „gewerbefrei“ stellen
4 28.02.2007 09:54
Jörg Wiesemeier   Zeige Jörg Wiesemeier auf Karte Jörg Wiesemeier ist männlich
Moderator


images/avatars/avatar-43.jpg

Dabei seit: 03.02.2005
Beiträge: 864
Bundesland:
Nordrhein-Westfalen

Meine Beziehung zum Gewerberecht:
Angestellter/Beamter Kommune


Level: 47 [?]
Erfahrungspunkte: 6.061.790
Nächster Level: 7.172.237

1.110.447 Erfahrungspunkt(e) für den nächsten Levelanstieg



www.Fiat-126-Forum.de






RE: Nachtragsliquidator

Was die Nordlichter nicht so alles rausfinden Respekt

PS: Funktioniert Beckers Bestes denn jetzt ; ich weiß ich bin ein A...., aber nur noch 14 Tage.

__________________
Alles immer schön sportlich sehen. Fahrrad

Jörg Wiesemeier
5 28.02.2007 19:01 Jörg Wiesemeier ist offline E-Mail an Jörg Wiesemeier senden Homepage von Jörg Wiesemeier Beiträge von Jörg Wiesemeier suchen
Manfred Milbrodt
unregistriert


www.Fiat-126-Forum.de






RE: Nachtragsliquidator

Zitat:
Original von Jörg Wiesemeier
PS: Funktioniert Beckers Bestes denn jetzt ; ich weiß ich bin ein A...., aber nur noch 14 Tage.


...nein, du nicht, aber Beckers Bestes, soviel zum Funktionieren ;
hm, 14 Tage bis zum...? Kopfkratz
6 01.03.2007 07:36
BE-DE   Zeige BE-DE auf Karte BE-DE ist männlich
Kaiser


Dabei seit: 31.01.2006
Beiträge: 1.298
Bundesland:
Niedersachsen

Meine Beziehung zum Gewerberecht:
Angestellter/Beamter Kommune


Level: 49 [?]
Erfahrungspunkte: 8.636.768
Nächster Level: 10.000.000

1.363.232 Erfahrungspunkt(e) für den nächsten Levelanstieg



www.Fiat-126-Forum.de






RE: Nachtragsliquidator

Moin Moin von der Delme,
nur mal eine kleine Zwischfrage: verwirrt
Wenn der Bürger die Tätigkeit anmelden will, dann gehe ich davon aus, dass er nicht nach einer Nachtragsliquidation aufhört, sondern die nächste und nächste kommt. Dann sehe ich die Nachhaltigkeit in seiner Tätigkeit gegeben. Und da er wohl Provision oder so etwas erhält, handelt es sich auch nicht um Verwaltung eigenen Vermögens, sondern immer das der Exfirmen, welche er nur schlussabwickelt.
Sehe ich das falsch?

__________________
der nächste Feierabend kommt bestimmt und immer schön munter bleiben Bye! von der D....
7 01.03.2007 13:18 BE-DE ist offline E-Mail an BE-DE senden Homepage von BE-DE Beiträge von BE-DE suchen AIM-Name von BE-DE: BeDe YIM-Name von BE-DE: BeDe MSN Passport-Profil von BE-DE anzeigen
Manfred Milbrodt
unregistriert


www.Fiat-126-Forum.de






RE: Nachtragsliquidator

Hallo aus Raisdorf,

ne, so könnte man das auch sehen und das führt dann zum "Unternehmensberater"
8 01.03.2007 13:33
Steffen Balzer   Zeige Steffen Balzer auf Karte Steffen Balzer ist männlich
Haudegen


images/avatars/avatar-369.jpg

Dabei seit: 28.08.2008
Beiträge: 580
Bundesland:
Brandenburg

Meine Beziehung zum Gewerberecht:
Angestellter/Beamter Kommune


Level: 43 [?]
Erfahrungspunkte: 3.313.977
Nächster Level: 3.609.430

295.453 Erfahrungspunkt(e) für den nächsten Levelanstieg



www.Fiat-126-Forum.de







Hallo allerseits,

stehe gerade auf den Schlauch und habe nen komplexen Sachverhalt den ich mal einfach und gekürzt wiedergeben würde.

Eine GmbH & Co. KG wurde vor 3 Jahren v.A.w. (offenbare nicht Ausübung des Gwerbe) abgemeldet. Dies Firma ist immernoch im Handelsregister eingetragen. Meine Stadt ist -wie auch immer- als Gesellschafter mit eingetragen. Nun folgendes:
Der Rechtsanwalt der unsere Stadt vertritt teilte uns mit, dass noch Vermögen aufgetaucht ist und der GF dies an uns zurück übertragen möchte. (Ob Gesellschafteranteile oder sonstige offene Forderungen ist mir nicht bekannt). Nun soll wohl das Gewerbe wieder angemeldet werden damit diese Abwicklung vollzogen werden kann.
Nun bin ich jedoch der Meinung, auch wenn die Abmeldung vor 3 Jahren erfolgt ist, müsste doch das Insolvenzrecht hergeben, dass eine Liquidation bzw. eine Nachtragsliquidation ohne Gewerbeanmeldung erfolgt.

Meines Erachtens sind das zwei Paar Schuhe und die GmbH & Co. KG besteht trotz Gewerbeabmeldung v.A.w. als jur. Person weiter und kann liquidiert werden? Oder sehe ich das Falsch?

Ich bitte um Rat!

Vielen Dank Danke Danke

Steffen Balzer

__________________
Nicht Sieg sollte der Sinn der Diskussion sein, sondern Gewinn. (Joseph Joubert, französischer Schriftsteller, 1754 - 1824)
9 25.05.2009 10:43 Steffen Balzer ist offline E-Mail an Steffen Balzer senden Beiträge von Steffen Balzer suchen
Flock   Zeige Flock auf Karte Flock ist männlich
Jungspund


Dabei seit: 02.12.2005
Beiträge: 12
Bundesland:
Bayern

Meine Beziehung zum Gewerberecht:
Angestellter/Beamter Landkreis


Level: 25 [?]
Erfahrungspunkte: 80.568
Nächster Level: 100.000

19.432 Erfahrungspunkt(e) für den nächsten Levelanstieg



www.Fiat-126-Forum.de







Hallo allerseits,
ich stimme Ihrer Ausführung hinsichtlich der zwei Paar Schuhe zu. Auf der einen Seite haben wir handelsrechtliche Vorschriften (...HGB) mit den Regelungen zu den Firmen und den Firmeninternas selber, auf der anderen Seite steht das Gewerberecht. So lange die Firma keine Geschäftstätigkeiten mehr aufzunehmen gedenkt (v.A.w. abgemeldet) ist es m.E. nicht gerechtfertigt hierfür ein Gewerbe im Rahmen des § 14 GewO anzumelden.

Viele Grüße aus Mittelfranken
10 26.05.2009 15:15 Flock ist offline E-Mail an Flock senden Beiträge von Flock suchen
Thema als PDF anzeigen | Baumstruktur | Brettstruktur
Gehe zu:
Forum-Gewerberecht » Gewerberecht » Stehendes Gewerbe (allgemein) » Nachtragsliquidator

Berechtigungen
Sie haben in diesem Forenbereich folgende Berechtigungen
Es ist Ihnen nicht erlaubt, neue Themen zu verfassen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, auf Beiträge zu antworten.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Ihre Beiträge bis zu 24h nach dem Posten zu editieren.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Anhänge anzufügen.
Es ist Ihnen erlaubt, Anhänge herunterzuladen.
BB Code ist Aus.
Smilies sind Aus.
[IMG] Code ist Aus.
Icons sind Aus.
HTML Code ist Aus.


Views heute: 165.557 | Views gestern: 404.901 | Views gesamt: 888.440.082


Solon Buch-Service GmbH
Highslide JS fürs WBB von Ninn (V2.1.1)


Impressum

radiosunlight.de
CT Security System Pre 6.0.1: © 2006-2007 Frank John

Forensoftware: Burning Board 2.3.6 pl2, entwickelt von WoltLab GmbH
DB: 0.001s | DB-Abfragen: 150 | Gesamt: 0.236s | PHP: 99.58% | SQL: 0.42%