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Zum Ende der Seite springen Gewerberecht /Gaststättenrecht
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Frank Dignaß   Zeige Frank Dignaß auf Karte Frank Dignaß ist männlich
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Achtung Gewerberecht /Gaststättenrecht

Nochmals einen schönen guten Tag aus Voerde,

morgen will hier ein Gewerbetreibender ein stehendes Gewerbe "Verkauf von Telekommunikationsgeräten sowie Zubehör, Anbietung von kostengünstigen Telefongesprächen sowie Abgabe von alkoholfreien Getränken zum sofortigen Verzehr an Ort und Stelle" gem. § 14 GewO anmelden.

Vermutlich wird der erlaubnisfreie Gaststättenbetrieb nur deshalb angemeldet, um das Ladenschlussgesetz zu umgehen; der Betrieb dürfte ja theoretisch bis 05.00 Uhr geöffnet sein, wogegen der Verkauf und das Anbieten der Telekommukation nur bis 20.00 Uhr gestattet ist.

Ist dieses Problem auch schon in anderen Städten aufgetreten?

Wir beabsichtigen, einem eventuellem Missbrauch vorab durch eine Auflage gem. § 5 Abs. 2 GastG zu begegnen.

Gruß aus Voerde, Perle am rechten Niederrhein

Frank Dignaß Lesen
1 12.07.2005 16:07 Frank Dignaß ist offline E-Mail an Frank Dignaß senden Homepage von Frank Dignaß Beiträge von Frank Dignaß suchen
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Jörg Wiesemeier   Zeige Jörg Wiesemeier auf Karte Jörg Wiesemeier ist männlich
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RE: Gewerberecht /Gaststättenrecht

Hei aus Hamm,

die Gewerbetreibenden bei Ihnen sind aber schnell.

Der Verkauf von Telekommunikationsanlagen sowie Zubehör unterliegt dem Ladenschluss, die Anbietung von Telefongesprächen nicht.

Mit einer Auflage werden Sie die Sache nicht in den Griff kriegen, da es ja eindeutige gesetzliche Regelungen gibt.

Da hilft eigentlich nur kontrollieren, kontrollieren, kontrollieren!

Müssten Sie bei einer Auflage ja auch machen.

Wenn öfter gegen ges. Vorschriften verstoßen wird, dann können Sie irgendwann ein Untersagungsverfahren machen.

__________________
Alles immer schön sportlich sehen. Fahrrad

Jörg Wiesemeier
2 13.07.2005 07:20 Jörg Wiesemeier ist offline E-Mail an Jörg Wiesemeier senden Homepage von Jörg Wiesemeier Beiträge von Jörg Wiesemeier suchen
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A. Borlinghaus   Zeige A. Borlinghaus auf Karte A. Borlinghaus ist männlich
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Erinnert mich verdächtig an unsere Kioskbetriebe, die den Ausschank (Trinkhalle) auch nur mit anmelden, um länger geöffnet zu halten (...und jetzt mit dem neuen GastG erst recht).

Kann mich Kollegen Wiesemeier da leider nur anschließen, diesem Problem ist nur durch häufige Kontrollen effektiv zu begegnen...

Was ich bei unseren Kiosk- /Trinkhallenbetrieben zusätzlich noch mache, ist denen ein kleines, selbstgebasteltes Infoschreiben an die Hand zu geben, damit die Betreiber wissen wann sie was verkaufen dürfen und nachher keiner sagen kann, er hätte es nicht gewusst (wobei Unwissenheit natürlich nicht vor Strafe schützen würde).

__________________
Gruß aus Lüdenscheid,
André Borlinghaus

Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert, zum letzten Mal von A. Borlinghaus: 13.07.2005 15:06.

3 13.07.2005 09:48 A. Borlinghaus ist offline E-Mail an A. Borlinghaus senden Homepage von A. Borlinghaus Beiträge von A. Borlinghaus suchen
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