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Forum-Gewerberecht » Gewerberecht » Spielrecht » Geräteinspektionen nach § 7 SpielV » Hallo Gast [Anmelden|Registrieren]
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Zum Ende der Seite springen Geräteinspektionen nach § 7 SpielV 4 Bewertungen - Durchschnitt: 10,004 Bewertungen - Durchschnitt: 10,004 Bewertungen - Durchschnitt: 10,004 Bewertungen - Durchschnitt: 10,004 Bewertungen - Durchschnitt: 10,00
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Meike
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Gruß an Alle,

betr. meiner Anfangsfrage hatte da jemand etwas gehört / gelesen?


Über die Qualität einer Prüfung einer Datenbank, bei der die verwendete Software von beiden Seiten
gleichen Ursprungs ist, sollte sich jeder selbst ein Bild machen und vor allem wie dies
bei einem forensisch sicheren Gutachten zu bewerten ist.

In wie weit eine Prüfung der Ursprungssoftware von Seiten der PTB durchgeführt wurde,
wird dort sicherlich in den Akten hinterlegt sein.

Ich gehe davon aus, dass die Prüfsoftware sicherlich auch dort mit Referenzmustern hinterlegt wurde,
denn es wird doch sicherlich nicht jeder Software einfach verwenden können,
ohne dass auch diese geprüft wurde, oder?

Eine "Prüfanstalt" hat nunmal etwas mit Prüfung und nicht mit "glaubhaft versichern" oder "politischem Willen" zu tun, oder nicht?

- Schade das sich offensichtlich niemand das Kleingedruckte auf jeder letzten Seite der Bauartzulassung angeschaut hatte. -


Gruß
Meike
21 10.10.2008 03:51 Meike ist offline E-Mail an Meike senden Beiträge von Meike suchen
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dieter116
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15,- sind die durch die SpVO gedeckelten Kosten für die Erteilung einens Zulassungsbeleges für ein Nachbaugerät. (§17)

Um dieses Checksummen hinunher zu beenden, wäre der Bitvergleich anzuwenden, der ist 100% sicher.


Meike :
Wie kann die Identität einer Software mit einer anderen festgestellt werden, wenn nicht beide den gleichen Ursprung haben ?
Was wäre die Beweisfrage bei einem Gutachten ?

Es geht darum zu prüfen, ob eine verwendete Software ( Gerät) mit einer geprüften ( duch PTB) identisch ist,
Da muss es eine Software gleichen Ursprungs sein, das ist doch der Sinn der Prüfung.

Inwieweit diese Software nun geprüft ist ist eine andere Sache, das hat aber nichts mit einer Prüfung nach §7 zu tun.
Und das glaubhaft Versichern keine Prüfung ersetzt, ist ja wohl auch jedem klar.


Welchen satz des Kleindruckten meinst Du?
Was hat der, deinerMeinung nach, für eine negative Auswirkung ?
22 10.10.2008 06:09 dieter116 ist offline E-Mail an dieter116 senden Beiträge von dieter116 suchen
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Meike
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Hallo Dieter,

mit Verlaub, aber lies doch endlich mal selbstständig und vollständig.

Hättest Du den PTB Prüfbericht tatsächlich mal gelesen, hättest Du auch die Quelle "Welt der vernetzten Daten" gekannt!

Hättest Du den §5a SpielV mit enstprechender Anlage tatsächlich vollständig gelesen, dann wüsstest Du auch wo man was unter welchen Umständen aufstellen darf!

Und würdest Du Bauartzulassungen komplett lesen, wüsstest Du auch was unter "Hinweise" steht und welche Auswirkungen damit verbunden sind!

Gruß
Meike
23 11.10.2008 04:55 Meike ist offline E-Mail an Meike senden Beiträge von Meike suchen
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Hier geht es um die Gerätenachprüfungen, bitte ordne deine Antworten dem entsprechenden Beitrag zu.

Der Stacker ist für mich ein Gewinnspiel mach Anlage §5a Satz 3 .
Was ist er für dich ?

Welche Problematik siehst du denn in folgendem Satz ?

Die Zulassung beruht ausschließlich auf den Vorschriften der §§33 c ff. der Gewerbeordnung und den hierzu erlassenen Vorschriften der Spielverordnung.Vorschriften des Arbeitschutzes, der Sicherheitstechnik oder des Gesundheitswesens sowie Schutzrechte irgendwelcher Art werden durch die Zulassung nicht berührt.
24 11.10.2008 07:22 dieter116 ist offline E-Mail an dieter116 senden Beiträge von dieter116 suchen
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Was die Geräteüberprüfungen so alles an den Tag bringen:

Guckst Du hier:

http://a00096.berlin.ptb.de/pls/portal/d....2/G-2036_0.PDF

Nachtrag Nr. 7 vom 14. 10. 2008 für den NovoLiner

Da hat doch der auf Seite 2 der (Ursprungs-)Zulassung abgebildete NovoLiner eine Taste mehr, als das Gerät tatsächlich hat ( vgl. neue Abbildung im 7. Nachtrag ) ! Und das ist erst jetzt - nach fast zwei Jahren - aufgefallen !!

Aber es ist immerhin aufgefallen ! Applaus Applaus

Grüße

__________________
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25 16.10.2008 15:59 gmg ist offline E-Mail an gmg senden Beiträge von gmg suchen
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geschockt

Bei genauer Suche findet man da bestimmt noch mehr.

Wer ' schreibt' eigentlich die Bauartzulassungen und wonach werden sie erstellt ?

Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert, zum letzten Mal von dieter116: 29.10.2008 07:17.

26 29.10.2008 07:14 dieter116 ist offline E-Mail an dieter116 senden Beiträge von dieter116 suchen
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Und so sieht der Geldspielgeräteauslesestreifen aus, wenn man keine Geräteinspektion nach § 7 SpielV gemacht hat:

vgl. Anlage.

Gesehen: Diese Tage ( November 2008 ) !

Nachdem die herstellerseitig vorgesehene Variante der Zwangsabschaltung ( 24 + 3 Monate - dann Zwangsabschaltung ) sich leider nicht hat durchsetzten können, war es ja nur noch eine Frage der Zeit, bis der mündige Unternehmer auch entsprechend selbst entscheidet, ob er eine Geräteinspektion nach § 7 SpielV durchführen lässt > oder auch nicht ! Überprüfung durch die zuständige Behörde: KEINE !

Wieder ein Punkt für "Dieters Liste".

Vorschläge an den Gestzgeber zur Erweiterung/Änderung der SpVO / Techn. Richtl.

Grüße


Edit:

Mal zum Nachdenken:

Zitat on

.......und zur Abwehr der gerade in diesem Bereich möglichen Gefahren für die öffentliche Ordnung und Sicherheit, die sich letztlich auch im grundsätzlichen Verbot des Glücksspiels in § 284 StGB wiederfindet,
gilt es, den Rechtsrahmen für diesen Bereich an die tatsächliche Lage anzupassen.....
Zitat off

Schon vergessen ???

gmg hat dieses Bild (verkleinerte Version) angehängt:
GSG abgelaufen Hinweis auf Streifen.jpg gmg hat diesen Anhang in "Forum-Gewerberecht" eingestellt. gmg versichert, dass dieser Anhang frei verfügbar ist bzw. das Copyright bei gmg liegt. Sollten Sie einen Copyrightverstoß feststellen, so wenden Sie sich bitte direkt an gmg. Das Veröffentlichen von copyrightgeschützten Material ist gemäß unseren Foren-Regeln nicht gestattet.



__________________
gmg

Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert, zum letzten Mal von gmg: 22.11.2008 16:50.

27 22.11.2008 16:41 gmg ist offline E-Mail an gmg senden Beiträge von gmg suchen
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Ist es von einem Gerät nach neuer oder alter SpVO ?

Die Zwangsabschaltung bei GSG nacxh alter SpVO war ja auch im Interresse der Hersteller,
nach neuer SpVO haben sie ja keinen Vorteil mehr davon.
28 23.11.2008 08:05 dieter116 ist offline E-Mail an dieter116 senden Beiträge von dieter116 suchen
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Moin Dieter !

BR 2012 Laola; Geldspielgerät nach neuer Spielverordnung.

Übringes mit Softwarevariante CC 5 drauf. > verfristete Software !

Guckst Du hier:
http://a00096.berlin.ptb.de/pls/portal/d...03.1/G-2012.PDF

5. Nachtrag !

Manche Aufsteller scheint NICHTS zu interessieren !



Grüße

__________________
gmg
29 23.11.2008 09:56 gmg ist offline E-Mail an gmg senden Beiträge von gmg suchen
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Zitat:
Original von gmg
Moin Dieter !

BR 2012 Laola; Geldspielgerät nach neuer Spielverordnung.

Übringes mit Softwarevariante CC 5 drauf. > verfristete Software !

Manche Aufsteller scheint NICHTS zu interessieren !


Grüße


Das stimmt leider, aber solange noch Tausende von Magic Games aufgestellt sind, ist das ja fast nur 'peanuts' !
30 23.11.2008 15:52 dieter116 ist offline E-Mail an dieter116 senden Beiträge von dieter116 suchen
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Zitat:
Original von dieter116
Zitat:
Original von gmg
Moin Dieter !

BR 2012 Laola; Geldspielgerät nach neuer Spielverordnung.

Übringes mit Softwarevariante CC 5 drauf. > verfristete Software !

Manche Aufsteller scheint NICHTS zu interessieren !


Grüße


Das stimmt leider, aber solange noch Tausende von Magic Games aufgestellt sind, ist das ja fast nur 'peanuts' !


Ich bin halt eben ein "ordnungsliebender" Beamter ! Lesen

Außerdem sehe ich den Betrieb von Geldspielgeräten mit verfristeter Software als illegales Glücksspiel an. Womit wir auch wieder im Bereich der Magic Games wären !

Den Rest können dann die Staatsanwaltschaft und die Gerichtsbarkeit klären !

Grüße

__________________
gmg
31 24.11.2008 15:29 gmg ist offline E-Mail an gmg senden Beiträge von gmg suchen
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Unfassbares in Bautzen

@ alle

Folgenden - interessanten Beitrag - fand ich in einem anderen Internetforum:


Zitat on
......meiem Kumpel ist in Bautzen Unfassbares passiert.
Er hatte sich in Bautzen im "C" Spielcasino Weihnachtsgutscheine in Höhe 30 und 100 Euro gekauft.Am 04.12.2008 wollte er sie im "P" ( Spielothek in B) gehört auch zum "C-Spielcasino" einlösen. Die Angestellte dort gab ihm immer nur 2Euro bis diese verspielt waren und dann die nächsten 2Euro usw.
Er spielte auf Gong an einem "Triple Power". In der ganzen Zeit(1,5 Stunden) gab es am Gerät weder die gesetzlich vorgeschriebene Pause nach ca. 1Stunde bzw. die "Extra Time". Außerdem nur Kleinstgewinne unter zwei Euro.
Nachdem seine Gutscheine aufgebraucht waren und er mit der Angestellten über die Gutscheinaktion diskutiert hatte, verlies er die Spielstätte und machte sich auf den Weg zu mir.

Wir machten uns im Internet schlau und mussten feststellen daß,
1. immer noch das Gesetz zur Spielpause( nach ca. 1h) aktuell ist
2. die Gutscheinaktion ungesetzlich war (man kann nicht zum Verspielen des Gutscheins gezwungen werden)
3. Schlußfolgerung aus 1. --> ilegale Software lief auf "Triple Power".

Er wollte deshalb gestern bei der Polizeidienstelle in Bautzen eine Anzeige wegen Verdacht auf Betrug machen, wurde dort aber wegen mangelnder Beweise abgewiesen.
Wir haben deshalb die zuständigen Sachverständigen für die Region Bautzen herausgesucht und angerufen. Es handelt sich um X und Y - beide von der IHK Dresden vereidigt.

Im Telefonat mit Y stellte sich heraus, daß der "Triple Power" von IHM selbst aufgestellt wurde (er ist also Teihaber im "P") und er sagte, daß dieses Gerät erst nach 500 Euro eine Pause macht (das aus dem Munde eines Sachverständigen!).
Das bedeutet: Y ist selbst Aufsteller und gleichzeitig "vereidigter Sachverständiger für die Überprüfung von Geldspielgeräten".( ist ja super unparteiisch)

Der nächste Hammer kam heute: im "P" wurde der "Triple Power" gegen ein baugleiches Gerät ausgestauscht.Am Wechseltresen lag noch ein Beleg auf dem stand "Umfüllung Triple Power - Triple Power" außerdem Hausverbot für meinen Kumpel und die Gutscheinaktion ist plötzlich beendet!!!

Der Sachverständige überprüft aller 2 Jahre, ob die Bauart und die Software des Gerätes noch stimmen, wenn ja, gibt es die neue Zulassungsplakette. Innerhalb der 2 Jahre kann also der Aufsteller machen was er will, da der Sachverständige sich immer anmeldet und auf die Mitarbeit des Aufstellers angewiesen ist (Schnittstellenfreigabe im Gerät). Wenn dann noch der Aufsteller selber Sachverständiger ist, wie in unserem Fall, dann gute Nacht.

Die Polizei kann auch nicht weiterhelfen, weil dort keiner sitzt, der sich mit diesem Thema auskennt.

Den Hersteller des Gerätes habe ich auch informiert.

Soviel zur Einhaltung der Gesetze im Aufstellergewerbe und allen hier im Forum viel Glück, daß es euch nicht auch mal so trifft.
Zitat off

Grüße

__________________
gmg

Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert, zum letzten Mal von gmg: 11.12.2008 09:23.

32 11.12.2008 07:03 gmg ist offline E-Mail an gmg senden Beiträge von gmg suchen
angela angela ist weiblich
Doppel-As


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Typisches Dummgeschwätz von unterbelichtetem Zocker der sich für besonders schlau hält, aber keine Ahnung hat: 90sek a 2€ mal 65 = 97,5 minuten = keine Pause. (ununterbrochenes Spiel beim Gongspiel ohnehin unmöglich)
33 11.12.2008 08:35 angela ist offline E-Mail an angela senden Beiträge von angela suchen
itachi67 itachi67 ist männlich
Grünschnabel


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belichtungsmesser

Zitat:
Typisches Dummgeschwätz von unterbelichtetem Zocker der sich für besonders schlau hält, aber keine Ahnung hat: 90sek a 2€ mal 65 = 97,5 minuten = keine Pause. (ununterbrochenes Spiel beim Gongspiel ohnehin unmöglich)


...willst du allen ernstes behaupten, dass bei einwurf von 65 x 2€ kein einziger gewinn entsteht, der spielverlängernd wirkt? dass der unterbelichtete zocker also 130€ am stück ohne einen einizgen gewinn versenkt hat, der zu einem etwas längeren spiel "in den punkten" geführt hat? das widerspricht auf's absurdeste der, nennen wir es mal "allgemeinen lebenserfahrung", über die so ein unterbelichteter zocker verfügt.

hm, ich bin mir nicht sicher, ob es angemessen ist, aber angesichts deines aggressiven tonfalls fällt mir spontan der spruch von "...und hat es dann wieder umgedreht in den eigenen hals geschoben bekommen" ein.

netter smiley übrigens.
familienfoto?
34 11.12.2008 13:04 itachi67 ist offline E-Mail an itachi67 senden Beiträge von itachi67 suchen
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Hallo Itachi,

herzlich willkommen im Forum.

Wirklich sehr interessant der Gesamtbeitrag aus "Deinem" Forum

http://www.funautomat.com/post26721.html


Gruß
Meike
35 11.12.2008 14:13 Meike ist offline E-Mail an Meike senden Beiträge von Meike suchen
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