§ 14 GewO, persönliches Erscheinen |
PaPo
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§ 14 GewO, persönliches Erscheinen |
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Hallo liebe Mitstreiter,
ich hätte da mal gern ein Problem:
eine "Unternehmensberatung" vertritt sehr viele Personen bei der Gewerbeanmeldung (mit Vollmacht).
In letzter Zeit konnten viele Unstimmigkeiten festgestellt werden. Z.B. Wohnort falsch, mehrere Personen auf einer Adresse, fehlende Angaben, keine Handwerkskarte, usw.
Außerdem scheint eine extrem hohe Gebühr für die Gewerbeanmeldung verlangt zu werden.
Kann das persönliche Erscheinen der Gewerbetreibenden verlangt werden? In der VV heißt es...im konkreten Einzelfall...
Hier gibt es Unstimmigkeiten im großen Stil.
Vielen Dank.
__________________ Credendo Vides
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1
04.11.2008 09:35 |
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