Personalvermittlung |
Kay-m
Jungspund
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Personalvermittlung |
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Hallo alle Zusammen!
Eine kurze Frage. Wo ist der Unterschied zwischen gewerbsmäßiger Arbeitnehmerüberlassung und Personalvermittlung? Gewerbsmäßige Arbeitnehmerüberlassung bedarf der Erlaubnis der Bundesagentur für Arbeit. Gewerbliche Personalvermittlung auch?
Vielen Dank und ein schönes Wochenende!
__________________ Kay-m
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1
24.10.2008 08:51 |
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Solon
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Civil Servant
Foren Gott
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Ich muss gleich weg, deswegen zügig Antwort: Die Erlaubnispflicht ist meines Wissens schon vor ein paar Jahren abgeschafft worden.
Gruß
Frank Schuster
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2
24.10.2008 16:58 |
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Solon
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Puz_zle
Foren Gott
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aus Thüringen,
Zitat: |
Original von Civil Servant
Die Erlaubnispflicht ist meines Wissens schon vor ein paar Jahren abgeschafft worden. |
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korrekt - die Erlaubnispflicht zur privaten Arbeitsvermittlung war vormals im § 291 SGB III geregelt. Mit Wirkung vom 27. März 2002 wurde durch Artikel 3 des Gesetz zur Vereinfachung der Wahl der Arbeitnehmervertreter in den Aufsichtsrat dies Erlaubnsispflicht für die gewerbsmäßige Personalvermittlung aufgehoben.
__________________ Die geposteten Beiträge enthalten die persönliche Meinung/Rechtsauffassung des Verfassers und ersetzen im Einzelfall nicht den notwendigen Gang zur örtlich und sachlich zuständigen Behörde oder zu Organen der Rechtspflege.
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3
25.10.2008 10:08 |
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Civil Servant
Foren Gott
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Zitat: |
Meines Wissens ist die Arbeitnehmerüberlassung noch immer erlaubnispflichtig. |
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@pmcolonia: Wo steht's? Nicht, dass ich auf dem falschen Dampfer unterwegs bin. Mein letzter Stand entspricht dem, was @Puz.zle angeführt hat.
Gruß
Frank Schuster
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5
27.10.2008 22:27 |
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Puz_zle
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aus Thüringen,
@Civil Servant - die weiterhin bestehende Erlaubnispflicht für die gewerbsmäßige Arbeitnehmerüberlassung - Verleih von Arbeitskräften (z. B. durch sog. Zeitarbeitsfirmen) richtet sich nach dem AÜG
.
Nur die Erlaubnispflicht für die Vermittlung von betriebsfremden Personal in Arbeitsverhältnisse bei Dritten ist, wie oben angeführt, weggefallen.
__________________ Die geposteten Beiträge enthalten die persönliche Meinung/Rechtsauffassung des Verfassers und ersetzen im Einzelfall nicht den notwendigen Gang zur örtlich und sachlich zuständigen Behörde oder zu Organen der Rechtspflege.
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6
28.10.2008 05:26 |
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Civil Servant
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Uiuiui,
da habe ich doch glatt überlesen, dass hier über die Erlaubnispflicht zweier unterschiedlicher Tätigkeiten philosophiert wurde. Sorry und danke für die Ausführungen.
Gruß
Frank Schuster
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7
28.10.2008 14:03 |
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