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Zum Ende der Seite springen Personalvermittlung
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Kay-m Kay-m ist weiblich
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Fragezeichen Personalvermittlung

Hallo alle Zusammen!

Eine kurze Frage. Wo ist der Unterschied zwischen gewerbsmäßiger Arbeitnehmerüberlassung und Personalvermittlung? Gewerbsmäßige Arbeitnehmerüberlassung bedarf der Erlaubnis der Bundesagentur für Arbeit. Gewerbliche Personalvermittlung auch?

Vielen Dank und ein schönes Wochenende!

Applaus

__________________
Kay-m
1 24.10.2008 08:51 Kay-m ist offline E-Mail an Kay-m senden Beiträge von Kay-m suchen
Solon
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Ich muss gleich weg, deswegen zügig Antwort: Die Erlaubnispflicht ist meines Wissens schon vor ein paar Jahren abgeschafft worden.

Gruß

Frank Schuster
2 24.10.2008 16:58 Civil Servant ist offline E-Mail an Civil Servant senden Homepage von Civil Servant Beiträge von Civil Servant suchen
Solon
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Puz_zle   Zeige Puz_zle auf Karte Puz_zle ist männlich
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RE: Personalvermittlung

Moin Moin aus Thüringen,

Zitat:
Original von Civil Servant
Die Erlaubnispflicht ist meines Wissens schon vor ein paar Jahren abgeschafft worden.


korrekt - die Erlaubnispflicht zur privaten Arbeitsvermittlung war vormals im § 291 SGB III geregelt. Mit Wirkung vom 27. März 2002 wurde durch Artikel 3 des Gesetz zur Vereinfachung der Wahl der Arbeitnehmervertreter in den Aufsichtsrat dies Erlaubnsispflicht für die gewerbsmäßige Personalvermittlung aufgehoben.

__________________
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3 25.10.2008 10:08 Puz_zle ist offline Beiträge von Puz_zle suchen
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RE: Personalvermittlung

Im Rahmen der Arbeitnehmerüberlassung "verleihe" ich meine Mitarbeiter. Im Rahmen der Vermittlung vermittele ich gegen Entgelt Arbeitssuchende an Unternehmen, die Mitarbeiter suchen. Die "Vermittelten" sind dann aber nicht meine Mitarbeiter.
Meines Wissens ist die Arbeitnehmerüberlassung noch immer erlaubnispflichtig.

Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert, zum letzten Mal von pmcolonia: 27.10.2008 14:25.

4 27.10.2008 14:24 pmcolonia ist offline Beiträge von pmcolonia suchen
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Zitat:
Meines Wissens ist die Arbeitnehmerüberlassung noch immer erlaubnispflichtig.


@pmcolonia: Wo steht's? Nicht, dass ich auf dem falschen Dampfer unterwegs bin. Mein letzter Stand entspricht dem, was @Puz.zle angeführt hat.

Gruß

Frank Schuster
5 27.10.2008 22:27 Civil Servant ist offline E-Mail an Civil Servant senden Homepage von Civil Servant Beiträge von Civil Servant suchen
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RE: Personalvermittlung

Moin Moin aus Thüringen,

@Civil Servant - die weiterhin bestehende Erlaubnispflicht für die gewerbsmäßige Arbeitnehmerüberlassung - Verleih von Arbeitskräften (z. B. durch sog. Zeitarbeitsfirmen) richtet sich nach dem AÜG .
Nur die Erlaubnispflicht für die Vermittlung von betriebsfremden Personal in Arbeitsverhältnisse bei Dritten ist, wie oben angeführt, weggefallen.

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6 28.10.2008 05:26 Puz_zle ist offline Beiträge von Puz_zle suchen
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Uiuiui,

da habe ich doch glatt überlesen, dass hier über die Erlaubnispflicht zweier unterschiedlicher Tätigkeiten philosophiert wurde. Sorry und danke für die Ausführungen.

Gruß

Frank Schuster
7 28.10.2008 14:03 Civil Servant ist offline E-Mail an Civil Servant senden Homepage von Civil Servant Beiträge von Civil Servant suchen
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