Stehendes Gewerbe - Reisegewerbe |
joanoppenz
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Stehendes Gewerbe - Reisegewerbe |
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Hallo,
unsere Kammer steht im Stress mit einem Unetrnehmensberater, welche unsere polnischen Mitbürger berät. Es liegen Gewerbeanzeigen für Tätigkeiten im handwerklichen Bereich vor. Auch die Eintragung bei der Handwerkskammer erfolgte. Nun, da die Beiträge zur Handwerkskammer erhoben werden, legten die Gewerbetreibenden (dahinter steckt aber der Berater) Widerspruch ein, mit der Begründung sie würden keine gewerbliche Niederlassung haben und im übrigen kein stehendes Gewerbe sondern Reisegewerbe ausüben. Nach meinem Verständnis ist im stehenden Gewerbe keine gewerbliche Niederlassung erforderlich und vom Reisegewerbe kann man nur ausgehen, wenn eine Reisegewerbekarte vorliegt. Ich hoffe ich liege nicht falsch.
Ein schönes Wochenende und viele Grüße aus Dresden J. Noppenz
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1
10.10.2008 07:30 |
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Solon
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Abraham
Routinier
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RE: Stehendes Gewerbe - Reisegewerbe |
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Eine ganz gute Abgrenzung von Reisegewerbe zum stehenden Gewerbe (insbesondere bei der Handwerksausübung ) findet sich hier:
Weitere Hinweise lassen sich auch über die Suchfunktion dieses Forums finden.
Gruß aus dem Ruhrgebiet
Abraham
__________________ Hier gepostete Äußerungen geben lediglich die Meinung der Verfasserin wieder.
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2
10.10.2008 10:33 |
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Solon
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Foren Gott
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ich würde zumindest den Versuch unternehmen das Hauptzollamt -FKS- auf den Fall anzusetzen. Ich weiß zwar auch, dass die Erfolgsquote nicht allzu hoch ist, andererseits wissen wir doch alle, dass in aller Regel Scheinselbständigkeit vorliegt.
Gruß aus Wetzlar
Frank Schuster
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3
10.10.2008 12:43 |
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