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Zum Ende der Seite springen Gewerbeummeldung ohne Bußgeld??
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Ferro Ferro ist männlich
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Gewerbeummeldung ohne Bußgeld??

Moin , ich würde gerne wissen wie, bzw. ob es überhaupt möglich ist, mein bestehendes Gewerbe (Nebengewerbe) umzumelden ohne das ein Bußgeld ausgesprochen zu bekommen.

Ich bin ein Student und habe vor gut 2 Jahren ein Gewerbe angemeldet (Nebengewerbe).
Unter Betriebsstätte habe ich meine Wohnanschrift angegeben. Ich bin aber vor einem Jahr umgezogen und habe verschlafen das Gewerbe umzumelden Wand Heul Wand .

Da ich hier schon gelesen habe das einige dieses mit einem „Saftigen“ Bußgeld belegen und ich dieses nicht mal in diesem Jahr eingenommen habe, würde ich gerne wissen wie, bzw, ob es überhaupt möglich ist an dem Bußgeld vorbei zu kommen anbeten anbeten .

Vielen Dank für Eure Tipps

Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert, zum letzten Mal von Ferro: 21.08.2008 07:10.

1 21.08.2008 07:02 Ferro ist offline Beiträge von Ferro suchen
Solon
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Roland Kissau   Zeige Roland Kissau auf Karte Roland Kissau ist männlich
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RE: Gewerbeummeldung ohne Bußgeld??

Moin
Unstreitig ist wohl, dass der Tatbestand der nicht erfolgten Gewerbe-Ummeldung erfüllt ist. Wie diese Ordnungswidrigkeit geahndet wird (Bußgeld, Verwarnung mit oder ohne Verwarngeld), liegt im Ermessen des Sachbearbeiters, bzw. der jeweiligen Behörde. Hier hilft nur die Nachfrage beim zuständigen Gewerbeamt unter Darlegung der Gründe für das Versäumnis.
Da sitzen ja auch keine Scharfrichter, die nicht zwischen einer absichtlich und einer versehentlich nicht erfolgten Ummeldung unterscheiden!
Keine Sorge, der kopf bleibt dran!

Grüße,
Roland Kissau
2 21.08.2008 07:21 Roland Kissau ist offline E-Mail an Roland Kissau senden Homepage von Roland Kissau Beiträge von Roland Kissau suchen
Solon
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Ferro Ferro ist männlich
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Hallo Roland Kissau,

vielen dank für die schnele Antwort. Ich habe nur gelesen das einige da ein Bußgeld von über 200€ aussprechen. Als Student der nur vom BAföG und der verständnissvollen Freundin lebt ist das ne menge Geld.

Währe eine Abmeldung des Gewerbes nicht am Sinnvollsten???
3 21.08.2008 07:32 Ferro ist offline Beiträge von Ferro suchen
Roland Kissau   Zeige Roland Kissau auf Karte Roland Kissau ist männlich
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Hallo Ferro,

wenn das Gewerbe nicht mehr ausgeübt wird, ist natürlich eine Abmeldung vorzunehmen. Dann müsste nur der Zeitpunkt der Aufgabe des Betriebes wohl überlegt werden.

Gruß,
Roland Kissau
4 21.08.2008 07:44 Roland Kissau ist offline E-Mail an Roland Kissau senden Homepage von Roland Kissau Beiträge von Roland Kissau suchen
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Hallo und ein freundliches Moin aus Cloppenburg!

Wie schon der Kollege Kissau ausführt, liegt es im Ermessen der jeweiligen Behörde, ob ein OWi-Verfahren eingeleitet und ggf. ein Bußgeldbescheid erteilt wird.

So, wie Sie schreiben, haben Sie sowohl die Gewerbeummeldung nicht, wie nach § 14 GewO vorgegeben, zeitgleich mit der Verlegung des Betriebes getätigt, sondern, soweit Sie den Betrieb aufgegeben haben, auch dieses nicht zeitgleich gemacht.

Nach dem Gesetz ist sowohl eine verspätete als auch wahrheitswidrige (nicht richtige) Gewerbeanzeige bußgeldbewehrt, so dass Sie letztlich, wenn Sie unwahre Angaben machen, ebenfalls rechtswidrig und somit ordnungswidrig handeln.

Wie der Kollege schon richtig schreibt, sprechen Sie mit den zuständigen Kollegen, schildern Sie den Sachverhalt, so wie er wirklich ist und machen Sie deutlich, dass Sie sich der unrechtmäßigen Handlungen durchaus bewusst sind. Ich könnte mir durchaus vorstellen, dass Sie dann mit einem Hinweis auf die Rechtslage und einer mündlichen (nicht einmal kostenpflichtigen) Verwarnung davonkommen.

So handhaben wir es hier zumindest in gleichartigen Fällen. In anderen Fällen, wo durchaus bewusst und böswillig gegen die Meldevorschriften der GewO verstoßen wird, wird es dann u. U. auch teuer (der Bußgeldrahmen beträgt 1.000,00 EUR).

__________________
Ansonsten, ... weiterhin viel Spaß bei der Arbeit! -------
5 21.08.2008 10:36 Kramer-Cloppenburg ist offline E-Mail an Kramer-Cloppenburg senden Homepage von Kramer-Cloppenburg Beiträge von Kramer-Cloppenburg suchen
Dachs Dachs ist männlich
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Moin Hallo, das Mit den Bußgelder ist so eine Sache, wie der / die Kollegen bereits angemerkt haben liegt die Festsetzung im ermessen des Sachbearbeiters.

Aber was nicht so bekannt ist das bei Bußgeldern über 201,00 €, ein Eintrag ins Zentralegewerberegister zu erfolgen hat.
Der Sachbearbeiter muss eine Mitteilung, über den Bußgeldbescheid an das Bundesamt der Justiz machen. So das der Gewerbetreibente eine Eintrag ins Zentralgewerberegister erhält.
Wir haben das Gestaffelt, nach Wochen (Verwarnungsgeld) nach Monaten (Bußgeld) nach Jahren.

Gruß Dachs

Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert, zum letzten Mal von Dachs: 12.09.2008 06:51.

6 11.09.2008 17:40 Dachs ist offline E-Mail an Dachs senden Beiträge von Dachs suchen
Ferro Ferro ist männlich
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Hallo Zusammen,

also die Ummeldung habe ich noch am nächsten Tag veranlasst. Bzw. Es war eine Abmeldung, da ich in einen anderen Stadtkreis gezogen bin.

Der Sachbearbeiter war sehr zuorkommend und hat beide Augen zugedrückt...und die Abmeldung für den Tag vollzogen... Applaus Applaus Applaus anbeten

Das wird mir in jedem fall nicht noch einmal passieren. Wisst Ihr zufällig irgent was, dass ich zu beachten habe, was oft falsch gemacht wird???

Vielen Dank nochmal Respekt Danke
7 11.09.2008 19:31 Ferro ist offline Beiträge von Ferro suchen
Roland Kissau   Zeige Roland Kissau auf Karte Roland Kissau ist männlich
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Moin Moin !
Das Gewerbeamt rät: Lebensbund mit drei Buchstaben? Sachdienliche Hinweise nimmt Ihre Gewerbemeldestelle entgegen.
Nein, im Ernst: Immer schön zügig seine Gewerbemeldungen erstatten und bei Fragen oder Unklarheiten umgehend Kontakt mit dem Gewerbeamt aufnehmen. Die Menschen dort sind nämlich in erster Linie dafür da, um zu helfen! Aber das hast Du ja nun selbst erfahren dürfen, oder?
Und falls der Kollege mal nicht weiter weiß: Ein Hinweis auf das Forum Gewerberecht wirkt sicherlich Wundergroßes Grinsen !
In diesem Sinne: Schönes Wochenende

Roland Kissau
8 12.09.2008 07:14 Roland Kissau ist offline E-Mail an Roland Kissau senden Homepage von Roland Kissau Beiträge von Roland Kissau suchen
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