Gewerbeummeldung ohne Bußgeld?? |
Ferro
Grünschnabel
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1
21.08.2008 07:02 |
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Solon
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Roland Kissau
Kaiser
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RE: Gewerbeummeldung ohne Bußgeld?? |
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Unstreitig ist wohl, dass der Tatbestand der nicht erfolgten Gewerbe-Ummeldung erfüllt ist. Wie diese Ordnungswidrigkeit geahndet wird (Bußgeld, Verwarnung mit oder ohne Verwarngeld), liegt im Ermessen des Sachbearbeiters, bzw. der jeweiligen Behörde. Hier hilft nur die Nachfrage beim zuständigen Gewerbeamt unter Darlegung der Gründe für das Versäumnis.
Da sitzen ja auch keine Scharfrichter, die nicht zwischen einer absichtlich und einer versehentlich nicht erfolgten Ummeldung unterscheiden!
Keine Sorge, der kopf bleibt dran!
Grüße,
Roland Kissau
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2
21.08.2008 07:21 |
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Solon
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Ferro
Grünschnabel
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Themenstarter
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Hallo Roland Kissau,
vielen dank für die schnele Antwort. Ich habe nur gelesen das einige da ein Bußgeld von über 200€ aussprechen. Als Student der nur vom BAföG und der verständnissvollen Freundin lebt ist das ne menge Geld.
Währe eine Abmeldung des Gewerbes nicht am Sinnvollsten???
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3
21.08.2008 07:32 |
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Roland Kissau
Kaiser
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Hallo Ferro,
wenn das Gewerbe nicht mehr ausgeübt wird, ist natürlich eine Abmeldung vorzunehmen. Dann müsste nur der Zeitpunkt der Aufgabe des Betriebes wohl überlegt werden.
Gruß,
Roland Kissau
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4
21.08.2008 07:44 |
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Kramer-Cloppenburg
Moderator
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Hallo und ein freundliches
aus Cloppenburg!
Wie schon der Kollege Kissau ausführt, liegt es im Ermessen der jeweiligen Behörde, ob ein OWi-Verfahren eingeleitet und ggf. ein Bußgeldbescheid erteilt wird.
So, wie Sie schreiben, haben Sie sowohl die Gewerbeummeldung nicht, wie nach § 14 GewO vorgegeben, zeitgleich mit der Verlegung des Betriebes getätigt, sondern, soweit Sie den Betrieb aufgegeben haben, auch dieses nicht zeitgleich gemacht.
Nach dem Gesetz ist sowohl eine verspätete als auch wahrheitswidrige (nicht richtige) Gewerbeanzeige bußgeldbewehrt, so dass Sie letztlich, wenn Sie unwahre Angaben machen, ebenfalls rechtswidrig und somit ordnungswidrig handeln.
Wie der Kollege schon richtig schreibt, sprechen Sie mit den zuständigen Kollegen, schildern Sie den Sachverhalt, so wie er wirklich ist und machen Sie deutlich, dass Sie sich der unrechtmäßigen Handlungen durchaus bewusst sind. Ich könnte mir durchaus vorstellen, dass Sie dann mit einem Hinweis auf die Rechtslage und einer mündlichen (nicht einmal kostenpflichtigen) Verwarnung davonkommen.
So handhaben wir es hier zumindest in gleichartigen Fällen. In anderen Fällen, wo durchaus bewusst und böswillig gegen die Meldevorschriften der GewO verstoßen wird, wird es dann u. U. auch teuer (der Bußgeldrahmen beträgt 1.000,00 EUR).
__________________ Ansonsten, ... weiterhin viel Spaß bei der Arbeit! -------
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5
21.08.2008 10:36 |
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Ferro
Grünschnabel
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Themenstarter
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Hallo Zusammen,
also die Ummeldung habe ich noch am nächsten Tag veranlasst. Bzw. Es war eine Abmeldung, da ich in einen anderen Stadtkreis gezogen bin.
Der Sachbearbeiter war sehr zuorkommend und hat beide Augen zugedrückt...und die Abmeldung für den Tag vollzogen...
Das wird mir in jedem fall nicht noch einmal passieren. Wisst Ihr zufällig irgent was, dass ich zu beachten habe, was oft falsch gemacht wird???
Vielen Dank nochmal
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7
11.09.2008 19:31 |
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Roland Kissau
Kaiser
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Das Gewerbeamt rät: Lebensbund mit drei Buchstaben? Sachdienliche Hinweise nimmt Ihre Gewerbemeldestelle entgegen.
Nein, im Ernst: Immer schön zügig seine Gewerbemeldungen erstatten und bei Fragen oder Unklarheiten umgehend Kontakt mit dem Gewerbeamt aufnehmen. Die Menschen dort sind nämlich in erster Linie dafür da, um zu helfen! Aber das hast Du ja nun selbst erfahren dürfen, oder?
Und falls der Kollege mal nicht weiter weiß: Ein Hinweis auf das Forum Gewerberecht wirkt sicherlich Wunder
!
In diesem Sinne: Schönes Wochenende
Roland Kissau
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8
12.09.2008 07:14 |
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