meine frage ist ,kann mann mir eine rgk werweigern auf grund eines
eintrags im gzr. von 1991 ?
der grund für diese eintragung kam vom straßenverkehrsamt wegen verstoßes des gükg nicht einhaltung des 50 km radius im nahverkehr
dieses gesetz giebt es in diesem sinne gar nicht mehr
__________________ Der Norden ist an der Elbe am schönsten
man kann jemandem einen Verstoß, der rd. 17 Jahre zurückliegt sicherlich nicht mehr vorhalten und zwar schon garnicht wegen eines Verstoßes, der heute überhaupt keinen Ordnungswidrigkeitentatbestand mehr darstellt.
Details klären Sie aber unbedingt mit dem für Sie zuständigen Gewerbeamt. An Ihrer Stelle würde ich vor vornherein mit offen Karten spielen. Das macht einen guten Eindruck und wäre ein Indiz für Ihre Zuverlässigkeit.
Dumm wäre es, wenn man bei Antragstellung schon schwinndelt und die Behörde dahinterkommt. Vorsätzliche Falschangaben können im Einzelfall die Ablehnung des Antrages zur Folge haben.
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