unsere besten emails
Forum-Gewerberecht
Homeseite Registrierung Kalender Mitgliederliste Datenbank Teammitglieder Suche
Stichwortverzeichnis Suche Häufig gestellte Fragen Zur Startseite



Forum-Gewerberecht » Gewerberecht » Stehendes Gewerbe (allgemein) » ausländische Bewachungsunternehmen » Hallo Gast [Anmelden|Registrieren]
Letzter Beitrag | Erster ungelesener Beitrag Druckvorschau | An Freund senden | Thema zu Favoriten hinzufügen
Zum Ende der Seite springen ausländische Bewachungsunternehmen
Autor
Beitrag « Vorheriges Thema | Nächstes Thema »
hayabusa63   Zeige hayabusa63 auf Karte hayabusa63 ist männlich
Mitglied


images/avatars/avatar-118.jpg

Dabei seit: 09.11.2006
Beiträge: 28
Bundesland:
Nordrhein-Westfalen

Meine Beziehung zum Gewerberecht:
Angestellter/Beamter Kommune


Level: 28 [?]
Erfahrungspunkte: 178.415
Nächster Level: 195.661

17.246 Erfahrungspunkt(e) für den nächsten Levelanstieg



www.Fiat-126-Forum.de






ausländische Bewachungsunternehmen

Es ist ja nicht so als wenn heute nur eine neue Frage aufgekommen wäre:

Nochmals ein Hallo aus Herzogenrath!

Ein niederländisches Bewachungsgewerbe, das im Besitz einer niederländischen Erlaubnis für diese Tätigkeit ist, möchte mit einem niederländischen Essemble mitreisen und die Bewachung der Veranstaltungen im Bundegebiet vornehmen. Eine Veranstaltung ist auch 100 Meter hinter der Grenze in unserem schönen Städtchen.

Meine kurze Frage:
Darf dieses Unternehmen diese Tätigkeit der Bewachung im Bundesgebiet ohne Einschräkungen ausüben? Weiß jemand etwas zu diesem Thema. Die Firma will sich, wie gesagt, hier nicht niederlassen sondern nur vorrübergehend seine Dienste im Rahmen der Gastspiele eines Essembles ausüben.

Nochmals Dank für Antworten!

Jürgen Weinberg

__________________
Wer bei mir Rechtschreibfehler findet... darf sie behalten
1 14.08.2008 15:18 hayabusa63 ist offline E-Mail an hayabusa63 senden Beiträge von hayabusa63 suchen
Solon
Zum Anfang der Seite springen

René Land   Zeige René Land auf Karte René Land ist männlich
Administrator


images/avatars/avatar-30.gif

Dabei seit: 21.01.2005
Beiträge: 1.177
Bundesland:
Brandenburg

Meine Beziehung zum Gewerberecht:
Angestellter/Beamter Kommune


Level: 48 [?]
Erfahrungspunkte: 8.273.016
Nächster Level: 8.476.240

203.224 Erfahrungspunkt(e) für den nächsten Levelanstieg



www.Fiat-126-Forum.de







Hallo nach Herzogenrath,

zum Thema findet man einiges in Landmann/Rohmer, § 34 a RdNr. 19.

Generell unterliegen hiernach auch Unternehmer eines Mitgliedsstaates der Europäischen Union der Erlaubnispflicht. Wegen des Prinzips der gegenseitigen Anerkennung entfällt jedoch die Erlaubnispflicht, wenn die Tätigkeit auch im Herkunftsland erlaubnispflichtigt ist, der Unternehmer über die entsprechende Erlaubnis verfügt und diese ein der deutschen Erlaubnis entsprechedes Schutzniveau aufweist.

Hier wäre also konkret zu prüfen, ob die niederländische Erlaubnis an ähnliche Voraussetzungen anknüpft, wie die deutsche Erlaubnis.

Vielleicht hat dies ja schon einmal ein Kollege gemacht und kann hier weiterhelfen.

Im vorliegenden Fall wäre meines Erachtens übrigens noch zu klären, ob die "über die Grenze Erbrachte Dienstleistung" tatsächlich so eingeordnet werden kann.

Zwar dürften bei der geplanten Veranstaltung deutsche Bürger generell von der ausgeübten Bewachungstätigkeit "unmittelbar betroffen sein" (Zuschauer) - aber fraglich ist insbesondere, wie die Tätigkeit einzuordnen ist, wenn der Auftraggeber das niederländische Ensemble selbst ist und den entsprechenden Vertrag in die Niederlanden abgeschlossen hat. Kopfkratz
Dann liegt zumindest der Ursprung der "gewerblichen" Tätigkeit allein in den Niederlanden und lediglich die damit verbundene Erfüllung des Vertrages erfolgt "über die Grenze".

Freundliche Grüße

R. Land

__________________
...und hier noch etwas Schleichwerbung...
2 14.08.2008 17:19 E-Mail an René Land senden Beiträge von René Land suchen
Solon
Zum Anfang der Seite springen

Amber   Zeige Amber auf Karte
Foren As


images/avatars/avatar-46.gif

Dabei seit: 27.12.2005
Beiträge: 86
Bundesland:
Nordrhein-Westfalen

Meine Beziehung zum Gewerberecht:
Angestellter/Beamter Kommune


Level: 34 [?]
Erfahrungspunkte: 575.243
Nächster Level: 677.567

102.324 Erfahrungspunkt(e) für den nächsten Levelanstieg



www.Fiat-126-Forum.de









Wenn das Unternehmen ausschließlich für das Essemble tätig ist und mit denen auch einen entsprechenden Vertrag abgeschlossen hat, ist das dann nicht Bewachung mit eigenem Personal und damit gewerberechtlich uninteressant?

__________________
Gruß Amber und Danke für die Aufmerksamkeit
3 15.08.2008 10:58 Amber ist offline E-Mail an Amber senden Beiträge von Amber suchen
René Land   Zeige René Land auf Karte René Land ist männlich
Administrator


images/avatars/avatar-30.gif

Dabei seit: 21.01.2005
Beiträge: 1.177
Bundesland:
Brandenburg

Meine Beziehung zum Gewerberecht:
Angestellter/Beamter Kommune


Level: 48 [?]
Erfahrungspunkte: 8.273.016
Nächster Level: 8.476.240

203.224 Erfahrungspunkt(e) für den nächsten Levelanstieg



www.Fiat-126-Forum.de







Zitat:
Original von Amber


Wenn das Unternehmen ausschließlich für das Essemble tätig ist und mit denen auch einen entsprechenden Vertrag abgeschlossen hat, ist das dann nicht Bewachung mit eigenem Personal und damit gewerberechtlich uninteressant?


...genau darauf wollte ich hinaus.
Wird jedoch mehr als das Ensemble bewacht, sieht die Sache schon anders aus. Interessant ist in diesem Zusammenhang auch, ob das Enseble selbst als Veranstalter fungiert.

Freundliche Grüße

R. Land

__________________
...und hier noch etwas Schleichwerbung...
4 15.08.2008 11:39 E-Mail an René Land senden Beiträge von René Land suchen
gewkö   Zeige gewkö auf Karte gewkö ist männlich
Doppel-As


images/avatars/avatar-441.jpg

Dabei seit: 04.05.2006
Beiträge: 107
Bundesland:
Sachsen

Meine Beziehung zum Gewerberecht:
Angestellter/Beamter Landkreis


Level: 35 [?]
Erfahrungspunkte: 702.063
Nächster Level: 824.290

122.227 Erfahrungspunkt(e) für den nächsten Levelanstieg



www.Fiat-126-Forum.de







Moin Moin & ,

da das Bewachungsunternehmen vermutlich einen Vertrag über Bewachungstätigkeiten mit dem Ensemble abgeschlossen hat und nicht Angestellter oder Beschäftigter des Ensembles ist, fällt es unter den § 34a GewO.
Weiterhin ist es, das Bewachungsunternehmen, m.E. nach verpflichtet, die Tätigkeit mittels GewA1 am Ort der Ausübung der Bewachungstätigkeit anzuzeigen, da es ja im Rahmen der Bewachungstätigkeit gewerblich tätig ist. Und da es offensichtlich im Besitz der Erlaubnis ist, die der in Deutschland gleichgestellt oder mit dieser vergleichbar ist, kann es die Tätigkeit auch ausüben.

Mit den besten Grüßen
für einen schönen Tag

gewkö
5 18.08.2008 15:46 gewkö ist offline E-Mail an gewkö senden Beiträge von gewkö suchen
Thema als PDF anzeigen | Baumstruktur | Brettstruktur
Gehe zu:
Forum-Gewerberecht » Gewerberecht » Stehendes Gewerbe (allgemein) » ausländische Bewachungsunternehmen


Ähnliche Themen
Thread Forum Gestartet Letzte Antwort Statistik
1 Dateianhänge enthalten Ausländische Casinogiganten profitieren auch bei einem Ja Spielrecht   28.05.2018 07:57 von räubertochter     28.05.2018 07:57 von räubertochter   Views: 2.617
Antworten: 0
Ausländische Firma möchte Zweigniederlassung in DE eröffnen Stehendes Gewerbe (allgemein)   15.01.2018 12:06 von nschäfer     17.01.2018 07:41 von SteBa   Views: 36.394
Antworten: 3
Die Schweizer Spielbanken rüsten zum Kampf gegen auslä [...] Spielrecht   22.02.2017 09:55 von räubertochter     22.02.2017 09:55 von räubertochter   Views: 729
Antworten: 0
Vermittlung von Geschäftsbeziehungen zwischen Deutschl [...] Stehendes Gewerbe (allgemein)   14.07.2016 15:32 von SusanneS     15.07.2016 07:26 von SusanneS   Views: 19.554
Antworten: 8
Bundesrat will mit Netzsperren gegen ausländische Geld [...] Spielrecht   29.10.2015 09:36 von räubertochter     29.10.2015 09:36 von räubertochter   Views: 832
Antworten: 0

Berechtigungen
Sie haben in diesem Forenbereich folgende Berechtigungen
Es ist Ihnen nicht erlaubt, neue Themen zu verfassen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, auf Beiträge zu antworten.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Ihre Beiträge bis zu 24h nach dem Posten zu editieren.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Anhänge anzufügen.
Es ist Ihnen erlaubt, Anhänge herunterzuladen.
BB Code ist Aus.
Smilies sind Aus.
[IMG] Code ist Aus.
Icons sind Aus.
HTML Code ist Aus.


Views heute: 280.578 | Views gestern: 404.901 | Views gesamt: 888.555.103


Solon Buch-Service GmbH
Highslide JS fürs WBB von Ninn (V2.1.1)


Impressum

radiosunlight.de
CT Security System Pre 6.0.1: © 2006-2007 Frank John

Forensoftware: Burning Board 2.3.6 pl2, entwickelt von WoltLab GmbH
DB: 0.001s | DB-Abfragen: 113 | Gesamt: 0.191s | PHP: 99.48% | SQL: 0.52%