DJ - Gewerbetreibender oder Freiberufler? |
Lautrer
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DJ - Gewerbetreibender oder Freiberufler? |
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Guten Morgen aus der Westpfalz!
Gestern bekam ich netten Besuch von einem Bürger, der seit gut vier Jahren "DJ" als Gewerbe bei uns gemeldet hat.
Verärgert über die Pflichtmitgliedschaft bei der IHK samt daraus resultierender Beiträge ("...ohne einen Nutzen davon zu haben"), hat er bzw. sein Steuerberater mit der IHK Gespräche aufgenommen und nun ein Schreiben erhalten, dass er gar kein Gewerbe hätte anmelden müssen und somit auch keine vier Jahre Beiträge zahlen müssen. Das Finanzamt hätte ihm das auch bestätigt.
Nachdem ich mir dann gut zehn Minuten seine Ausführungen anhören musste, zog ich einen Schlussstrich und erklärte dem Bürger, dass Finanzamt und wir als Gewerbeamt andere Ansätze zur Beurteilung zu Grunde zögen, letztenendes aber das zählt was die GewO sagt.
Ich erklärte Ihm den Unterschied zwischen Gewerbe und Freien Berufen, hier insb. die der freien künstlerischen Tätigkeit höherer Art und des Kunstbegriffs nach dem Beschluss des BVerfG vom 24.02.1971, wonach das Wesentliche...
"...die freie schöpferische Gestaltung, in der Eindrücke, Erfahrungen, Erlebnisse des Künstlers durch das Medium einer bestimmten Formensprache unmittelbar zum Ausdruck gebracht werden. Alle künstlerische Tätigkeit ist ein Ineinander von bewussten und unbewussten Vorgänge, die rational nicht aufzulösen sind. Beim künstlerischen Schaffen wirken Intuition, Fantasie und Kunstverständnis zusammen..." es ist "...unmittelbarster Ausdruck der individuellen Persönlichkeit des Künstlers."
"Ja toll, trifft doch auf micht zu!", sagte er dann nur. Naja, nach langem Hin und Her und durch das Versteifen auf den Schrieb der IHK will er nun schriftlich die Begründung samt Paragraphen usw., warum DJ ein Gewerbe und kein freier Beruf ist.
Ich meine, ein DJ mischt Platten von Künstlern zusammen, kombiniet, mischt und verändert diese durch elektronische u. a. Effekte, moderiert etwas und das wars. Bestimmt kein Ausdruck tiefster persönlicher Empfindungen, oder doch?
Obwohl ich mir ziemlich Sicher bin, dass wir Recht haben, bin ich doch ein wenig verunsichert und würde gerne wissen was meine Kollegen hier so denken.
Trotz drückender Schwüle und wahrscheinlich vollen Schreibtischen würde ich mich über Eure Ansichten, Meinungen oder Erfahrungen freuen.
Ein Dank aus K´lautern und schönen Tag noch
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12.06.2007 08:24 |
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Solon
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Menschel
Routinier
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Guten Morgen aus Erkner, der Stadt zwischen Wäldern und Seen,
Freiberufler sind nach meiner Lesart diejenigen, die die Werke geschöpft haben (Komponist, Texter) und diejenigen, die sie interpretieren (Sänger, Musiker).
Die Titel sind vom DJ weder "geschöpft" noch "interpretiert".
DJs spielen Schallplatten ab (zumindest waren's zu meiner Disko-Zeit noch Schallplatten . . .). Für mich verkauft er Musik. Ähnlich einem Plattenladen. Fazit: Gewerbe.
Anders mag es aussehen bei DJs, die eigene Kompostionen hervorbringen und vermarkten.
Trotzdem, Kopf hoch . . .
__________________
-Rettet die Erde, sie ist der einzige Planet, auf dem es Schokolade gibt!-
Eventuelle Schreibfehler sind Resultat einer persönlichen Rechtschreibreform.
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2
12.06.2007 08:42 |
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Solon
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der_vollstrecker
Haudegen
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liebe Kollegen,
mit der Kunst ist es ja bekanntlich wie mit dem Geschmackt: Es lässt sich drüber streiten.
Der "ursprünglich" DJ ist mit Sicherheit eindeutich Gewerbe. Doch mittlerweile sind die DJ´s richtig aktiv. Es werden mehrere Platten zusammen abgespielt und mit Effekten "bearbeitet". Das geht schon in den küstlerrischen Bereich und bedarf auch eigener Schöpfungskraft. Denn ich gehe mal davon aus, dass das von uns keiner so auf Anhieb hinbekommt. Ob das Ergebnis nun tatsächlich hörenswert ist, bleibt dahingestellt. Es gibt auch abstrakte Bilder, die könnte ein 2 Jähriges Kind gemalt haben.
Lange Rede...
Wenn er abmelden will bzw. eine abmeldung vorlegt, dann müssen wir ihm dies in der gesetzlichen Frist von 3 Tagen bestätigen. Wenn Sie aber unabweichlich der Meinung sind, dass hier ein Gewerbe vorliegt, drohen Sie ihm Zwangmittel zur anmeldung an. Er wird dann ggf. in Widerspruch gehen und schon kann das Verwaltungsgericht das klären.
Wenn sie ihm den Werdegang im Vorfeld erläutern und ein bisschen böse dabei gucken, wird er sich dass mit der Abmeldung vielleicht überlegen.
Oder bzw. und Sie sagen ihm, dass wir keine Rechtsberatung erteilen dürfen. Das wird im Rechtsberatungsgesetz geregelt. Er kann sich gern Rat bei einem Anwalt holen, doch was der sagt, ist für Sie dann auch nicht wirklich bindend...gleicher Werdegang über VW-Gericht
!!!
Soweit die Ausführungen des Vollstreckers...
Ich bin am Ausgang interessiert!
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3
12.06.2007 08:55 |
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Felix Krämer
Doppel-As
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DJ - Gewerbetreibender oder Freiberufler? |
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Hallo aus Alzenau,
ich sehe das ähnlich wie der_vollstrecker.
Ein DJ kann durchaus künstlerisch tätig sein. Neben den Darbietungsvormen einzelner Lieder - wie es der Kollege schon ausgeführt hat - kommt es außerdem noch auf die Zusammenstellung des Programms an, bzw. das Reagieren auf die Stimmung im Publikum. Der eine kann es gut der andere eben nicht so.
Kunst kommt von "können", nicht von "wollen", sonst wären das ja "Wünstler" und keine "Künstler".
Gruß
Felix Krämer
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4
12.06.2007 09:13 |
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portawestfalica
Mitglied
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Hallo,
also ich sehe in der Tätigkeit des DJs keine Kunst!
Was ist denn mit dem Koch, der aus verschiedenen Zutaten ein Menü kreiert? Künstler???
Oder der Barkeeper, der die eingekauften Sprituosen etc. zusammenmixt? Das Schirmchen und die Zitronenscheibe machen das Getränk immer noch nicht zum Kunstwerk, auch wenn ich das nicht hinbekommen würde.
Ich würde den DJ mit dem Portraitfotografen vergleichen. Beide werden vom Kunden beauftragt und bekommen (mehr oder weniger) klare Vorgaben, was sie machen sollen.
Oder ist mein Kfz-Mechaniker jetzt auch ein Künstler, wenn er einen Wagen tieferlegt und nen Spoiler dranbaut???
Kann man sich aber bestimmt sehr schön drüber streiten, wo da die Grenzen sind. Ist ja bei den Fotografen auch recht schwierig zu klassifizieren.
Viele Grüße
Matthias Rinne
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5
12.06.2007 14:56 |
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der_vollstrecker
Haudegen
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Also lieber Kollege,
ich muss mal sagen, dass mir Ihre Argumentation doch zu sehr in den unsachlichen Bereich abgleitet.
Wir sprechen jetzt nicht nur vom DJ, der eine CD einlegt..s da gibt es mittlerweile wirklich richtige Künstler.
Sicherlich kann ein guter Koch unsere Geschmacksnerven verzücken, doch es fraglich, ob sich dies mit dem allgemeinen Sprachgebrauch von Kunst bzw, aus gewerberechtlicher Sicht deckt oder ob er vielleicht doch nur ein guter Koch ist!
Auch als Gewerbeamtsmitarbeiter ist man kein allwissender Guru, also, wenn der hier angesprochene DJ an seiner Abmeldung festhalten will, obwohl er vielleicht wirklich nur CD´s auflegt, dann soll das ein Richter entscheiden!
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6
12.06.2007 15:10 |
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portawestfalica
Mitglied
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@der_Vollstrecker
Ich finde das nicht unsachlich. Wenn man sich bespielsweise mal die Gerichte in gehobeneren Restaurant ansieht (nicht das ich mir das bei meinem Gehalt leisten könnte, aber man sieht es ja manchmal im TV;-): Da wird ja nicht nur das Essen gekocht und auf den Teller gelegt sondern teilweise sehr kunstvoll arrangiert, was aber nun mal zum Job dazugehört und den Koch nicht automatisch zum Künstler macht.
Das trifft mit Sicherheit auch auf so manchen DJ zu, handelt sich aber nur um einen kleinen Teil seiner Tätigkeit. Wodurch er grundsätzlich Gewerbetreibender bleibt.
Vielleicht ist der Schauwerbegestalter (Dekorateur) ja ein besseres Beispiel: Ab wann wäre eine Schaufensterdekoration denn als Kunst anzusehen??? Der Dekorateur sieht bestimmt einen künstlerischen Gehalt in seiner Arbeit!
Aber wie schon erwähnt kann man über dieses Thema trefflich streiten. Im positiven Sinne versteht sich!
Also nichts für ungut und weiterhin viel Spass bei der Arbeit!
Viele Grüße
Matthias Rinne
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7
12.06.2007 15:28 |
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der_vollstrecker
Haudegen
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Ja ja, das leidige Thema Kunst. Immer wieder erquickend.
Übrigens sind meine DJ´s natürlich alle Gewerbetreibende und wenn da tatsächlich einer auf die Idee käme, sich Künstler zu nennen...na dem würde ich das auch schon ausreden.
Frohes Schaffen
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8
12.06.2007 15:41 |
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TinoHST
Tripel-As
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Vielleicht hilft auch dieser link zur Künstlersozialkasse
__________________ Zu erreichen unter gewerbe@stralsund.de
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10
04.09.2007 09:31 |
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meckermanny
Grünschnabel
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Den Künstlerkatalog sollte sich der Vollstrecker nun mal an die Bürotür heften und "seine" Gewerbetreibenden DJ`s darüber informieren.
Noch ne Frage als Bürger, was passiert wenn er untätig bleibt ?
Die Info hat er ja nun...........
__________________ ich bin root, ich darf das
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11
04.09.2007 09:40 |
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der_vollstrecker
Haudegen
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@ Meckermanny
Eigentlich dient dieses Forum zur konstruktiven Diskussion, zuweilen wird ein Späßchen gemacht, aber persönliche Angriffe von interessierten Bürgern, die augenscheinlich nicht alle meine Beiträge zu diesem Thema lesen konnten und sich zusammenhangslos ein Zitat auswählen, sind hier nicht wirklich angebracht! In diesem Sinne wünsche ich Ihnen einen angenehmen Tag!
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04.09.2007 10:02 |
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meckermanny
Grünschnabel
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@der_vollstrecker
Meine Antwort sollte keinesfall ein persönlicher Angriff sein, wenn sie ihn als solchen aufgefasst haben tut es mir leid. Dann in Zukunft bitte Spässchen als solche kennzeichen, weil wie sie es selbst ausführen, hier geht es um konstruktive Diskussion, ist ja auch keine Joke Seite hier.
Konstruktiv ist es dahingehend, dass darauf hingewiesen
wurde: DJ`s sind Künstler und als solche zu behandeln.
Der Umkehrschluss wäre doch nun im Interesse des Bürgers, das sie ihm mitteilen, das sie versehentlich für seine Tätigkeit eine Gewerbeanmeldung entgegengenommen haben obwohl er als Künstler da keine Anzeigepflicht hatte.
Ich bin natürlich nur ein Bürger und kein Verwaltungsfachmann, aber für mein Verständnis ihrer Tätigkeit würde ich nun erwarten das sie "ihren" DJs das mitteilen. Aber mein Verständnis und Verwaltungsrecht gehen da vieleicht auseinander.
Unabhängig davon würde ich natürlich erwarten das sie bei der nächsten Gewerbeanmeldung eines DJ ihr Wissen nun diesem mitteilen.
Meine Frage war nun einfach, was passiert wenn sie nicht tätig werden.
Aber vieleicht können sie mir da selbst Auskunft geben ?
mfg meckermanny
__________________ ich bin root, ich darf das
Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert, zum letzten Mal von meckermanny: 04.09.2007 10:30.
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13
04.09.2007 10:29 |
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fahnder
Grünschnabel
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Irgendwie ging die Diskussion hier ja klar unentschieden aus.
Ich habe nun gleich zwei Fälle, wo Personen die mit einer umfassenden Gewerbeutnersagung (§ 35 GewO) belegt wurden und nun Ihr Brot als DJ - und nach eigener Auffassung somit als Künstler verdienen.
Obwohl ich fleißig gesucht habe, habe ich keine abschließende Entscheidung hierzu gefunden und nach einer Abhandlung im Gewerbe-Archiv 1994/10, S. 393 sollte man die künstlerische Tätigkeit sehr großzügig auslegen.
Aber ich sehe beim "normalen Land-DJ" der CDs auflegt oder MP3 abspielt und vielleicht mal zur Polonese aufruft auch nicht die große künstlerische Tätigkeit. Die Kunst wurde in meinen Augen durch die Peronen erbracht, die wir dort zu hören bekommen und damit meine ich nicht die Ansagen.
Auch wenn man berücksichtigt, dass "Bar-Musiker" (gibt es die überhaupt noch?) keine Künstler sind, sollte ein DJ hier schon nicht besser gestellt werden.
Und wenn man mal weiter spinnt - wie sieht es mit einem Verstoß nach dem SchwarzArbG aus?
Hat jemand hierzu vielleicht mal ein Urteil?
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14
31.07.2008 14:42 |
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Civil Servant
Foren Gott
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,
man wird scheitern, wenn man glaubt in diese Diskussion einen Gewinner und einen Verlierer zu erkennen, denn es kommt immer auf den Einzelfall an. Meckermanny hat nämlich übersehen, dass in der Liste der Künstlersozielversicherung der DJ mit einer kleinen aber feinen Fußnote versehen ist und aus dieser ergibt sich für mich, dass der DJ keinesfalls immer und ausnahmslos als Künster anzusehen ist.
Ich sage immer wir sind so viele im öffentlichen Dienst, weil wir Deutschen immer auf der Jagd nach Einzelfallgerechtigkeit sind.
So ist es auch hier. Wenn der konkrete DJ nur auflegt, ist er kein Künstler. Davon bin ich fest überzeugt. Auf der anderen Seite der Skala stehen Leute, die sich nur noch DJ nennen (Bobo, Ötzi), die aber selbst erzeugen und komponieren was das Zeug hält.
Gruß aus Mittelhessen
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15
31.07.2008 15:53 |
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nette.tante
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Da kann ich Civil Servant nur zustimmen.
__________________ Gruß
nette.tante
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16
01.08.2008 08:15 |
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pmcolonia
Routinier
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@ TinoHst
Der Hinweis auf die Künstlersozialkasse ist zwar nett, aber:
Bühnenmaler: Ich glaube, den kann man gleichsetzen mit Theater- und Ausstattungsmaler. Das ist aber leider nach der Anlage zur Handwerksordnung eine handwerksähnliches Gewerbe.
Maskenbildner, siehe ebenfalls die Anlage zur Handwerksordnung
Ist der Theaterplastiker (auch in der geannten Anlage aufgeführt) auch ein Künstler? Der Plastiker wird bei der Sozialkasse ebenfalls angeführt.
Also, das mit der Aufstellung der Künstlersozialkasse würde ich mir dann doch nochmal überlegen.
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05.08.2008 08:39 |
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Manfred Milbrodt unregistriert
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Hallo aus Schwentinental,
zum Thema Künstlersozialversicherung und DJ hat das Sozialgericht Lübeck mit seinem
Urteil vom 2.10.2008, S 14 KR 1066/0, wie folgt entschieden
Leitsätze:
Ein Diskjockey, der lediglich ein Musikprogramm zusammenstellt, weitgehend unverändert abspielt und dazu verbindende Texte spricht ist kein Künstler im Sinne der Künstlersozialversicherung. Er wird auch nicht dadurch zum Künstler im Sinne des Gesetzes, dass er ein professionelles Mischpult benutzt, mit dem er Tonlage, Tonhöhe, Tempo und Takt verändern und zusätzliche Effekte wie Echo, Chor oder Hall einspielen kann. Solange es sich im Schwerpunkt um eine technische Arbeit handelt, sind die Voraussetzungen "Musik schaffen" oder "Musik ausüben" nicht erfüllt
Allerdings weist die Kammer abschließend auch darauf hin, dass
ihrer Ansicht nach die Einstufung des Diskjockeys als manuell-technische Tätigkeit wie sie hier erfolgt ist, nicht ausnahmslos gelten muss. Wer als Diskjockey sein Einkommen aus seinem kreativen Schaffen und nicht aus dem Einsatz manuell-technischer Fähigkeiten bezieht, ist „eigenschöpferisch-gestalterisch“ und damit künstlerisch tätig (vgl. BSG, a. a. O.). Dazu ist jedoch notwendig, dass der Antragsteller unter Verwendung von Tonträgern und technischen Hilfsmitteln verschiedene Musikstücke zu neuen Klangbildern und Kompositionen zusammenmischt und auf diese Weise neue Musik „schafft“.
Den Volltext gibt es hier
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18
24.11.2008 09:35 |
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