Spielersperre, Spielsucht |
Schwarzer
König
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Spielersperre, Spielsucht |
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in die Gemeinde,
gibt es für gewerbliche Spielhallen (§ 33 i GewO) ein System zur Spielersperre?
Bei uns geht es um eine extrem spielsüchtige Person, welche für einen größeren örtlichen Bereich gesperrt werden sollte, zumal diese Person in Zusammenhang mit der Spielsucht Straftaten begangen hat.
Nach meinen Erkenntnissen besteht lediglich für Spielbanken ein System zur Spielersperre nach dem GlüStV.
Alternativ: Könnte man eine faktische Sperre durch Auflagen erzielen und wenn ja auf welcher Rechtsgrundlage?
Bin für jeden Tipp aus der Gemeinde dankbar.
__________________ Mit freundlichen Grüßen
Wolfgang Schwarzer
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1
08.07.2008 08:12 |
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Solon
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gmg
Foren Gott
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RE: Spielersperre, Spielsucht |
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@ Schwarzer
Mit fällt nach Schilderung des Sachverhaltes spontan dazu ein:
1) Person hat Straftaten begangen
2) Person kommt in die Örtlichkeit für begangene Straftaten
3) Person braucht nicht mehr gesperrt ( o. ä. ) zu werden, da sie keinen Freigang bekommt !
4) Person kann auch - b. a. w. - keine weiteren Straftaten begehen.
Und jetzt ernsthaft:
Es gibt für gewerbliche Spielhallen ein System der "freiwilligen" Spielersperre. Diese Spielersperre erfordert aber den "Einsatz" der Aufstellerschaft und der Spielhallenaufsichten als "Sperrpersonal" durch das Aussprechen eines Hausverbotes zum Betreten der Spielhalle.
Ist natürlich nur eine Theorie ! Auch ein spielsüchtiger Spieler ist jemand, der Geld = Umsatz in die Spielhalle bringt.
Hängt also wahrscheinlich von der Art und Schwere der Straftaten ab, die die besprochene Person begeht, ob eine Unterstützung durch die Aufstellerschaft denkbar wäre.
Grüße
__________________ gmg
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2
09.07.2008 18:50 |
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Solon
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Meike
Foren Gott
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Hallo Kollege Schwarzer,
eine Spielersperre analog der staatlichen Spielbanken gibt es im gewerblichen Bereich nicht, auch nicht im Internet.
Wenn ihr eine extrem spielsüchtige Person habt, welche wie Du geschrieben hast, bereits durch Beschaffungskriminalität aufgefallen ist, sollte vielleicht zuerst der Weg zur Suchtberatungsstelle eingeschlagen werden, da die dort sicherlich über größere Erfahrungswerte verfügen.
Gruß
Meike
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3
15.07.2008 18:53 |
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nm2201
Eroberer
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aus OWL!
Nur so ein Gedanke:
Kann man den einzelnen Spielhallen nicht per OV verbieten den Spielsüchtigen in die Halle zu lassen und wenn sie verstoßen, pro Verstoß ein Zwangsgeld anzudrohen?
Indirekt sind die Spielhallen Störer, denn wenn der Spielsüchtige dort nicht spielt, wird er wohl kein Geld mehr beschaffen müssen??
Viele Grüße
__________________ (Spielhallen, Wahlen, ordungsbehördliche Bestattungen)
nm2201 aus OWL
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4
16.07.2008 07:40 |
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KARO
Routinier
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Hallo ,
@ ) mm2201 ,
wo leben Sie eigentlich ?
traurig , traurig , so eine Antwort .
KARO
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5
16.07.2008 08:17 |
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magnum
Doppel-As
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Man sollte vielleicht auch alle Kaufhäuser mit einem Zwangsgeld belegen, wenn dort ein bereits bekannter Ladendieb mal wieder etwas mitgehen lässt.
Denn schließlich ist der Betreiber des Kaufhauses ja der "Störer". Würde es kein Kaufhaus geben....
Oder noch besser: Eine Brauerei mit Zwangsgeld belegen, weil mal wieder jemand mit 3,9 Promille
einen Verkehrsunfall verursacht hat.
Am besten gefällt mir aber: Den Beamten, der so einen Käse von sich gibt, mit Zwangsgeld belegen!
Aber zum eigentlichen Thema:
Wäre es nicht sinnvoll, den Betreibern eine Möglichkeit einzuräumen auch an der Sperrdatei teilzuhaben? Zugang über Internet. Ausweiskontrolle muss dann bei jedem Kunden durchgeführt werden. Auch Spieler könnten sich zum eigenen Schutz selber sperren lassen.
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6
16.07.2008 11:43 |
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Rosewood
Haudegen
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Eine Vernetzung aller Spielstätten mit Personendaten, um diese eventuell zu sperren, halte ich aus Datenschutzgründen für sehr problematisch.
Wenn, würde das wohl ohnehin nur freiwillig gehen, hier bleibt dann die Frage, ob das im angesprochenen Fall Sinn gemacht hätte, da die Person sich wohl nie freiwillig hätte sperren lassen, oder?!
Grüße
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7
16.07.2008 13:07 |
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play-j
Foren As
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Zitat: |
Original von magnum
Wäre es nicht sinnvoll, den Betreibern eine Möglichkeit einzuräumen auch an der Sperrdatei teilzuhaben? Zugang über Internet. Ausweiskontrolle muss dann bei jedem Kunden durchgeführt werden. Auch Spieler könnten sich zum eigenen Schutz selber sperren lassen.
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Hallo magnum,
Deinen Vorschlag ist gar nicht so abwegig und mit Sicherheit nicht das dümmste was ich heute gelesen habe. Der Nebeneffekt wäre, Betrüger etc. einen Namen zuordnen...Aber dann kommt die Sache mit dem Datenschutz!
Das Geschrei kann ich mir jetzt schon vorstellen.
Gruß
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8
16.07.2008 13:16 |
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magnum
Doppel-As
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Danke PlayJ!
Hab also nicht das Dümmste geschrieben!
Das Problem mit dem Datenschutz sehe ich auch. Es stellt sich halt die Frage, ob unter dem Gesichtspunkt "Beschaffungskriminalität wg. Spielsucht" hier nicht ein Eintrag in eine Sperrdatei erfolgen kann, ohne den Datenschutz zu verletzen bzw. von Amts wegen.
Vielleicht hätte sich dieser Spieler nicht eintragen lassen. Vielleicht hätte aber das Ordnungsamt einen Vermerk in der Sperrdatei veranlassen können. Statt Ordnungsgeld!
Hier könnte z.B. auch eine Zusammenarbeit zwischen den Suchtberatungsstellen und den Aufstellern erfolgen.
Vielleicht muss man das Thema auch verstärkt unter dem Gesichtspunkt der Aufstellerhaftung für einen pathologischen Spieler gesehen werden.
Wer weiß schon genau, wo der Weg in der Haftung hingeht? Nebenbei gesagt, wäre das wahrscheinlich auch der einzige Weg alle Aufsteller dazu zu bewegen, an der Sperrdatei mitzuwirken. Also zum eigenen Schutz gegen Regressansprüche.
Das Thema wird bestimmt noch heiss diskutiert werden.
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9
16.07.2008 14:52 |
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