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Zum Ende der Seite springen Erlaubnis nach § 34c für Bausparkassenvertretung
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Andrea Feiertag   Zeige Andrea Feiertag auf Karte Andrea Feiertag ist weiblich
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Erlaubnis nach § 34c für Bausparkassenvertretung

Hallo zusammen,
bin erst seit 2 Monaten im Gewerberecht und schwimm mich bislang so durch.
Bei mir kommt immer wieder die Frage auf, ob für die Vermittlung von Bausparverträgen eine Erlaubnis nach § 34c notwendig ist und ggf. woraus sich dies ergibt.

Vielen Dank für Eure Hilfe
Andrea Danke

__________________
Andrea Feiertag
1 17.06.2008 12:24 Andrea Feiertag ist offline E-Mail an Andrea Feiertag senden Beiträge von Andrea Feiertag suchen
Solon
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RE: Erlaubnis nach § 34c für Bausparkassenvertretung

Frau Feiertag und Willkommen im Forum!

Für die Vermittlung von Bausparverträgen (BSV) ist keine Erlaubnis nach § 34c GewO erforderlich, da es sich hierbei weder um einen Darlehensvertrag noch um einen Darlehensvorvertrag handelt.
Vielmehr handelt es sich um einen allgemeinen Vertrag als solchen, da der Bausparer nicht zur Annahme des Darlehens nach Zuteilung verpflichtet ist (was für einen Darlehensvertrag sprechen würde). Außerdem sind zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses der Zeitpunkt der Darlehensgewährung und die Darlehenshöhe wegen der Höhe der Ansparleistungen unbestimmt.

Nähere Ausführungen hierzu finden Sie im GewO-Kommentar Landmann/Rohmer, § 34c, Rdnr. 31.

Falls Bedarf besteht, kann ich Ihnen die entsprechenden Textstellen gerne zufaxen, PN oder E-Mail genügt.

Sonnige Grüße nach Rosenheim vom Fulda-Strand
Frank Fricke

__________________
Ratschläge, Hinweise und Empfehlungen sind unverbindlich und geben lediglich die Meinung des Verfassers wieder.
Sie ersetzen nicht die Beratung durch eine (Fach-)Behörde oder eine*n Vertreter*in der rechts- oder steuerberatenden Berufe.
2 17.06.2008 13:36 Stadt Kassel*Fricke ist offline E-Mail an Stadt Kassel*Fricke senden Beiträge von Stadt Kassel*Fricke suchen
Solon
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Andrea Feiertag   Zeige Andrea Feiertag auf Karte Andrea Feiertag ist weiblich
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Themenstarter Thema begonnen von Andrea Feiertag


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RE: Erlaubnis nach § 34c für Bausparkassenvertretung

Moin Moin
vielen Dank für die Info. Habe mich da anscheinend von der IHK Lüneburg-Wolfsburg etwas verwirren lassen.
Noch einen schönen Tag und Danke aus dem Landkreis Rosenheim

__________________
Andrea Feiertag
3 23.06.2008 07:40 Andrea Feiertag ist offline E-Mail an Andrea Feiertag senden Beiträge von Andrea Feiertag suchen
SEberhagen SEberhagen ist weiblich
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RE: Erlaubnis nach § 34c für Bausparkassenvertretung

Moin

Könnten Sie mir bitte die Antwort, warum es für die Vermittlung von Bausparverträgen keinerlei Erlaubnis bedarf, zusammenstellen?

Ich bin neu im Gewerberecht und kann das nicht nachvollziehen. Weißnicht Weißnicht Weißnicht
4 22.01.2018 14:31 SEberhagen ist offline E-Mail an SEberhagen senden Beiträge von SEberhagen suchen
SteBa   Zeige SteBa auf Karte SteBa ist weiblich
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RE: Erlaubnis nach § 34c für Bausparkassenvertretung



Hier ist einerseits der § 34c Abs. 5 Nr. 1 GewO anwendbar. Bausparkassen fallen unter die dort genannten Kreditinstitute.

Darüber hinaus wird nach Nr. 1.3 Abs. 3 MaBVwV die Vermittlung des Bausparvertrages nicht als Darlehensvermittlung angesehen.

Viele Grüße

SteBa
5 23.01.2018 07:49 SteBa ist online E-Mail an SteBa senden Beiträge von SteBa suchen
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RE: Erlaubnis nach § 34c für Bausparkassenvertretung

Zitat:
Original von SteBa
Darüber hinaus wird nach Nr. 1.3 Abs. 3 MaBVwV die Vermittlung des Bausparvertrages nicht als Darlehensvermittlung angesehen.




In den Gesetzesmaterialien zum § 34i wurde die nicht bestehende Erlaubnispflicht noch einmal bekräftigt, für die Zukunft aber ausdrücklich offen gelassen, dass es später mal dazu kommt.

Siehe Bundestags-Drucksache 18/5922 S. 133 - habe ich mal angehängt.

Dateianhang:
pdf BT - Drucks. 18-5922 - Gesetzentwurf.pdf (1,43 MB, 661 mal heruntergeladen)
6 24.01.2018 10:37 Civil Servant ist offline E-Mail an Civil Servant senden Homepage von Civil Servant Beiträge von Civil Servant suchen
SteBa   Zeige SteBa auf Karte SteBa ist weiblich
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RE: Erlaubnis nach § 34c für Bausparkassenvertretung

@Civil Servant:

Danke für die Info Danke

Da bei uns die IHKen für die Erlaubnis nach § 34i GewO zuständig sind, hab ich mich da ehrlich gesagt nicht so genau eingelesen
7 24.01.2018 13:52 SteBa ist online E-Mail an SteBa senden Beiträge von SteBa suchen
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