Reisegewerbekarte für deutsche Staatsangehörige, die in Frankreich wohnt, aber in Deutschland verkau |
Standesbeamter1975
Grünschnabel
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Reisegewerbekarte für deutsche Staatsangehörige, die in Frankreich wohnt, aber in Deutschland verkau |
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Hi,
hab eine komplizierte Anfrage. Braucht eine Deutsche, die aber in Frankreich lebt, aber in Deutschland ein Reisegewerbe betreiben will, eine solche ?
Wo beantragt die Frau diese ? An ihrem letzten Wohnort in Deutschland oder gibt es eine Art "internationale" Reisegewerbekarte (so wie eine internationale Heiratsurkunde z. B.) oder in Frankreich ?
Wie bekäm ich überhaupt ein Führungszeugnis bzw. Auszug aus dem Gewerbezentralregister, wenn derjenige nicht in Deutschland gemeldet ist ?
Hoffe inständigst, dass mir jemand helfen kann, da ich schon große Stadtverwaltungen telefonisch diesbezüglich kontaktierte + keiner mir was hierzu sagen konnte !
Gaaaanz lieben Dank schon mal !!!
greetz andreas
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1
05.06.2008 15:33 |
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Solon
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J. Neu
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Hallo,
bitte mal hier nachlesen. Da werden einige Fragen beantwortet.
Zu 1.
Ja
Zu 2.
Siehe hier
Zu 3.
Die Dame soll sich bei ihrer Wohnort-Mairie erkundigen. Auch in Frankreich gibt es mit dem deutschen Führungszeugnis und einer deutschen steuerlichen Unbedenklichkeitsbescheinigung vergleichbare Dokumente. Sofern die Dame erst kürzlich rübergezogen ist und vorher eine gewisse Zeit in D gelebt hat, würde ich auch das komplette Programm abarbeiten, das bei einer herkömmlichen Zuverlässigkeitsüberprüfung abläuft. Ich glaube mich erinnern zu können, dass ein Antragsteller aus dem Ausland unter bestimmten Umständen beim Bundeszentral- bzw- Gewerbezentralregister ein Führungszeugnis bzw. einen GZR-Auszug auch selbst beantragen kann. Man korrigiere mich bitte, da ich schon längere Zeit nicht mehr "an der Front" bin.
Viele Grüße ins Nachbar(bundes)land
J. Neu
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2
05.06.2008 16:32 |
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Solon
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Puz_zle
Foren Gott
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aus Thüringen,
Zitat: |
Original von J. Neu
Ich glaube mich erinnern zu können, dass ein Antragsteller aus dem Ausland unter bestimmten Umständen beim Bundeszentral- bzw- Gewerbezentralregister ein Führungszeugnis bzw. einen GZR-Auszug auch selbst beantragen kann. |
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Richtig erinnert
Bei Wohn- oder Geschäftssitz im Ausland gibt's
Info's zur Beantragung Führungszeugnis da:
Info's zur Beantragung Gewerbezentralregisterauskunft für natürliche Personen dort:
Info's zur Beantragung Gewerbezentralregisterauskunft für juristische Personen/Personenvereinigungen da:
__________________ Die geposteten Beiträge enthalten die persönliche Meinung/Rechtsauffassung des Verfassers und ersetzen im Einzelfall nicht den notwendigen Gang zur örtlich und sachlich zuständigen Behörde oder zu Organen der Rechtspflege.
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3
05.06.2008 18:55 |
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Elke Ricker
Mitglied
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Bei mir hat heute ein Niederländer mit Wohnsitz in den Niederlanden eine Gaststättenerlaubnis beantragt. Ergänzend daher noch meine Frage: Gibt es in den Niederlanden etwas vergleichbares zum Auszug aus dem Gewerbezentralregister?
Schöne Grüße
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4
10.06.2008 12:04 |
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