Gewerbesteuer - verfassungskonforme Regelung lt. BVerfG |
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Thüringen
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Gewerbesteuer - verfassungskonforme Regelung lt. BVerfG |
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aus Thüringen,
Zitat: |
L e i t s ä t z e
zum Beschluss des Ersten Senats vom 15. Januar 2008 - 1 BvL 2/04 -
1. Es ist mit dem Gleichheitssatz vereinbar, dass die Einkünfte der freien Berufe, anderen Selbständigen und der Land- und Forstwirte nicht der Gewerbesteuer unterliegen.
2. Es verstößt nicht gegen den Gleichheitssatz, dass nach § 15 Abs. 3 Nr. 1 EStG (sogenannte Abfärberegelung) die gesamten Einkünfte einer Personengesellschaft als Einkünfte aus Gewerbebetrieb gelten und damit der Gewerbesteuer unterliegen, wenn die Gesellschaft auch nur teilweise eine gewerbliche Tätigkeit ausübt. |
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Quelle und Beschluss im Volltext:
dazu die Pressemitteilung des BVerfG Nr. 58/2008 vom 28. Mai 2008 >
__________________ Die geposteten Beiträge enthalten die persönliche Meinung/Rechtsauffassung des Verfassers und ersetzen im Einzelfall nicht den notwendigen Gang zur örtlich und sachlich zuständigen Behörde oder zu Organen der Rechtspflege.
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29.05.2008 06:36 |
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