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Forum-Gewerberecht » Gewerberecht » Spielrecht » Mehr als ein Gerücht ?? » Hallo Gast [Anmelden|Registrieren]
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gmg   Zeige gmg auf Karte gmg ist männlich
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Mehr als ein Gerücht ??

@ alle

Folgendes fand ich heute in einem anderen Chat:

Zitat on
Habe heute aus seriöser Quelle erfahren, dass PG seine eigene Prüftruppe aufmacht.
30 geeignete Leute wurden entlassen und werden Prüfer von Paules Gnaden.
Wie das genau läuft konnte ich allerdings nicht erfahren, soll wohl eine Servicegesellschaft werden.
Jedenfalls kann er dann seine eigenen Geräte prüfen.
Weitere Hersteller (Hallenketten?) würden folgen.

Ich denke Löwen wird das wohl nicht anders machen, die werden sich doch die Prüfung der Novo wohl kaum aus der Hand nehmen lassen.

Somit wäre dann die Nachprüfung für die Grossen nur Makulatur .

Für die freien , unabhängigen Prüfer bleibt dann kaum was über und die können sich nach neuen Job ungucken.
Zitat off


Ich hoffe, dass es sich nur um ein Gerücht handelt. Praktisch wäre es allerdings schon. Erst baut man die eigenen Geräte. Dann überprüft man sie mit eigenem Personal. Beanstandungsquote: 0 % ? Unterbindungsmöglichkeiten: ?verwirrt wut


Grüße

__________________
gmg
1 12.12.2007 20:12 gmg ist offline E-Mail an gmg senden Beiträge von gmg suchen
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Hy @ all

@ gmg

Warum soll das nur ein Gerücht sein? War doch nur eine Frage der Zeit gewesen.
Wenn du dir die Prüfbedingungen bei der PTB mal durch liest , wirst du feststellen das selbst wenn man das entsprechende Wissen haben sollte meistens noch nicht sie Berufserfahrung nachweißen kann die gefordert wird. Also wo würden dann die meisten Prüfer herkommen ?
Auch durch die freie Wahl des Prüfers durch den Betreiber kann viel Druck auf den Prüfer ausüben.
Nach dem Motto : „ Wir haben über 500 Geräte im Jahr zu Prüfen und was können sie uns bieten ? „

Nur die kleinen haben mal wider das nachsehen .

Gruß Stefan
2 13.12.2007 12:15 AlsunaSB ist offline E-Mail an AlsunaSB senden Beiträge von AlsunaSB suchen
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Meike
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Hallo Stefan,

es gibt aus meiner persönlichen Sicht drei Punkte die abgeklärt werden müssten:

1. die Überprüfung der Konformität eines GGSG muss als Amtshandlung anerkannt werden/sein, weil hoheitliche Aufgaben übernommen wurden/werden, denn dann müsste die Staatshaftung (wie das bei einem TÜV-Gutachter auch der Fall ist) greifen bei fahrlässigen Fehlern. Hinzu kommt, dass ein Amtsträger sehr enge Vorgaben hat.

2. es müssten klare Meldepflichten und Meldewege vorhanden sein, wenn bauartverändernde Feststellungen bei Überprüfung erfolgten

3. das Equipment (software), welche vom Hersteller zur Verfügung gestellt wird, müsste vorab auf objektive Prüfbarkeit getestet werden

Alles andere wäre für mich persönlich nur Makulatur.

Weiß denn jemand wie sich die Verbände zu den rechtlichen Rahmenbedingungen der Prüfer / Prüfungen geäußert haben?


Gruß Meike
3 13.12.2007 21:40 Meike ist offline E-Mail an Meike senden Beiträge von Meike suchen
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@ alle

Ich kann mit einer Äußerung der PTB an den BA Berlin und die Landesverbände der Automatenunternehmer dienen:

gefunden beim BABerlin

http://www.baberlin.de/fileadmin/user_up...chreibenPTB.pdf

Als für mich besonders wichtig habe ich folgenden Satz des Herrn Dr. H. Moeck von der PTB in seinem Schreiben vom 10. 02. 2006 an den BA Berlin entdeckt:

Zitat on
Allgemeine Voraussetzung für nachprüfendes Personal sind Kompetenz und Unabhängigkeit.
Zitat off


Ich hoffe, dieser Satz gerät nicht in Vergessenheit ! Zeigefinger

Grüße

__________________
gmg
4 20.12.2007 20:50 gmg ist offline E-Mail an gmg senden Beiträge von gmg suchen
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Mike
Es ist tatsächlich schwierig die Kriterien zu erfüllen, welche die PTB und Kammer vorgibt. Auch sind zwischenzeitlich sogenannte zertifizierte Stellen entstanden, die aber in der Regel nicht für Gerichtsgutachten herangezogen werden. Da ist der vereidigte Sachverständige noch im Vorteil. Was die Aufstellung an geht - wenn sich ein Sachverständiger auf Vergünstigungen bei Großprüfungen einlässt hat er schon verloren. Wo fängt er an und wo hört er auch? Er würde gut daran tun alle gleich zu behandeln.
Die verwendete Software wird, bevor Sie den Prüfern zur Verfügung steht, von der PTB getestet.
Was wie zu prüfen ist, ist klar geregelt und vorgegeben. Auch steht der Prüfer für Schäden durch sein Handeln dafür gerade ob nun mit seinem Privatvermögen oder durch eine Betriebshaftpflicht.
Die Plakettenvergabe wird streng kontrolliert. So ist die Plakettennummer i.d.R. entweder auf der Rechnung oder dem Prüfbericht wieder zu finden. Da die Prüfer alle ein Auftragsbuch führen müssen kann auch nach Jahren noch nachgeprüft werden wer welche Plakette erhalten hat und wo die dazu gehördende Rechnung ist.
Also weitest gehende Kontrolle.

Gruß
Roland
5 07.05.2008 20:07 Roland ist offline E-Mail an Roland senden Homepage von Roland Beiträge von Roland suchen
Meike
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Hallo Roland,

ich habe z.B. gehört, dass die Software vom Hersteller direkt verschickt wird und keinen "Weg" über die PtB macht.

Auch sind bis heute keine Meldewege an die Exekutive "eingerichtet" worden, oder sind Dir welche bekannt.

Gruß
Meike
6 08.05.2008 05:15 Meike ist offline E-Mail an Meike senden Beiträge von Meike suchen
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Es ist ja auch schon seltsam, wenn ein freier Prüfer mit einem bundesweit vetretenen Grosshändler schon in Verhandlungsgespächen wegen Prüfungen dort im Hause steht, und dann bekommt dieser Grosshandel die Anweisung von der Muttergesellschaft , dass Prüfungen nur durch den TÜV Rheinland durchführen zu lassen.
Die Prüfgebühren werden dann über den Mutterkonzern abgerechnet.
7 08.05.2008 12:54 dieter116 ist offline E-Mail an dieter116 senden Beiträge von dieter116 suchen
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@ Dieter

auf was beziehtst Du das "seltsam"? Auf die Auswahl des Prüfers oder die Abrechung?
8 08.05.2008 13:29 Kölner ist offline E-Mail an Kölner senden Beiträge von Kölner suchen
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@ alle

Noch einmal zur Verdeutlichung der "Überprüfung von Spielgeräten gem. § 7 SpielV":


Was ist die Aufgabe der Inspektoren ?
Konformitätsfeststellung der überprüften Geldspielgeräte

Haben die Inspektoren allgemeine Kontrollaufgaben ?
Nein !

Beeinträchtigt die teilweise direkte Bereitstellung von Hilfsmitteln zur Durchführung der Überprüfungen ( z. B. Auslesesoftware ) für die Inspektoren durch die Herstellerfirmen deren Unabhängigkeit ?
Nein, die Hilfsmittel werden im Zuge der Bauartzulassung auch der PTB übergeben, dort geprüft und hinterlegt, so dass jederzeit ein Vergleich der Hilfsmittel möglich ist.

Alles, und noch viel mehr nachzulesen unter:
http://a00096.berlin.ptb.de/pls/portal/d..._2008-01-14.PDF

Das mag dem Einen oder Anderen nicht gefallen - mir auch nicht - aber so ist im Augenblick die Lage !

Ungemein praktisch stellt es sich ja im Augenblick dar, dass jederman - auch ohne die technische Ausrüstung der Sachverständigen - einen CRC-Checksummentest am Gerät machen kann !
Den kann man auch ganz einfach erlernen.

Grüße

__________________
gmg
9 08.05.2008 13:32 gmg ist offline E-Mail an gmg senden Beiträge von gmg suchen
Roland Roland ist männlich
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Moin Meike
Das ist schon richtig was du gehört hast. Die Hersteller stellen die für eine Prüfung erforderlichen Gerätschaften und Software zur Verfügung. Es sollen aber jene sein, die auch die PTB zur Prüfung der Geräte erhält im Rahmen eines Zulassungsverfahrens erhält.
Soll..... - hab natürlich keine Ahnung ob es auch wirklich so ist. Ich unterstelle jetzt einfach, dass es so ist. Ansonsten wäre Sinn und Zweck verfehlt.
Was die Verbände angeht...so haben diese wohl schon den Prüfern Rahmenverträge angeboten. Wäre also nicht besser als ein Abhängigkeitsverhältnis eines Arbeitnehmers. Neutralität ade. Sollte der SV erst mal gebunden sein sehe ich große Gefahr hinsichtlich des Eides den jeder vereidigte SV in der Kammer leisten musste. Das Gewissen bliebe mit der Zeit auf der Strecke und Geld dominiert und das kann es in diesem Fall nicht sein. Ob sich nun aus kaufm. Sicht zwei SV zusammen in ein Büro tun um Fixkosten und Gemeinkosten zu senken..ok aber vertragliche Bindung nur um große Prüfstückzahlen zu erhalten finde ich auch gegenüber den kleineren unabhängigen Aufstellern, die vielleicht nicht im Verband sind, nicht gerecht.

Inspektoren sind keine Polizistenund keine Ordnungsbehörde. Was passiert wenn man mit einem defekten Auspuff neuen TÜV beantragt. Man bekommt keine Plakette - aber der TÜVprüfer wird keine Anzeige schreiben. Der Inspektor nimmt nur eine Aufgabe wahr - die der Überprüfung auf zugelassene Bauart. Ist alles bei Alten bzw. wie in der PTB Veröffentlichung vorgegeben, macht er nichts anderes als ein SV bei TÜV. Im anderen Fall wird er dich auf Mängel hinweisen und
auffordern diese zu beheben. Sofern der alte TÜV bereits abgelaufen ist wird er dich vielleicht noch darauf Hinweisen, dass es nicht mehr in Betrieb genommen werden darf. Die Entscheidung und Verantwortung hat aber der Gerätebetreiber. Wie beim Kfz. Es bleibt dir überlassen ob du mit abgefahrenen Reifen im Verkehr bist. Das Bußgeld musst dann aber auch du tragen.

Ich finde es eigentlich nicht mal so schlecht, dass es den Inspektor nichts angeht. Zuviele Köche verderben den Brei. Wer würde denn dann letztlich die Spielhallen überwachen - Polizei - Polizeibehörde - Inspektoren? Wer hat welche Befugnis. Nö - ich denke es ist ganz gut so dass er nur prüft.

Guts nächtle
Roland
10 08.05.2008 22:46 Roland ist offline E-Mail an Roland senden Homepage von Roland Beiträge von Roland suchen
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Hallo Roland,

gem. der Meldewege beim TÜV im Rahmen der Fahrzeugprüfung liegst Du falsch. Da gibt es natürlich Meldewege bei gravierenden Mängeln.

Beim richtigen TÜV gibt es für diese Überprüfungen dann auch die Begrifflichkeit der "Staatshaftung".

Hat man hier anscheinend alles ausgeklammert, obwohl bei einer Veränderung (ich spreche nicht vom Ausfall von Verschleißteilen ) an einem GGSG die Bauartzulassung automatisch erlischt und beim üblichen Gebrauch des GGSG dann gem. Rechtsgutachten Prof. Bosch der § 284 StGB vollendet ist.

Wäre es nicht viel sinnvoller wenn die Amtshandlung nicht nur beim Feststellen der Konformität festgelegt wird, - wie z-Zt-, sondern während der gesamten Überprüfung?
Dann wären die "Meldewege" automatisch, denn wenn jemand Straftaten im Amt feststellt, handelt er sicherlich.

Ich will hier wirklich nicht über Sinn oder Unsinn dieser 2-Jahresprüfung diskutieren. Aber wenn man sich zu so einer auch finanziell einschneidenden Maßnahme für die Unternehmer (Aufsteller) entscheidet, dann doch bitte mit allen üblichen Standarts.



Gruß
Meike
11 09.05.2008 04:33 Meike ist offline E-Mail an Meike senden Beiträge von Meike suchen
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@ Kölner

Beides.

Wer der Mutterkonzern ist kann sich ja jeder denken.

Und das der TÜV Rheinland nicht gerade der strengste ist, ist ja aus TV Reporten bekannt.

Es geht mir hier um die Richtlinie der Unabhängikeit.
12 09.05.2008 07:04 dieter116 ist offline E-Mail an dieter116 senden Beiträge von dieter116 suchen
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Hallo @ Meike,
ich kann deine Argumentation verstehen. Offfensichtlich sah der Gesetzgeber keine so große Gefahr bei Abweichungen in der Konformitätsprüfung wie sie vermutlich bei gravierenden Mängeln vom Fahrzeug ausgehen. Hier wäre immerhin eine direkte Gefahr für Leib und Leben. Aber ein Prüfer kann ich mir nicht als Ordnungshüter vorstellen. er beabsichtigt sein Lebensunterhalt davon zu bestreiten und soll den der ihn füttert zur Anzeige bringen? Er hätte eine kurze Lebenserwartung hinsichtlich seiner Umsätze. Auflagen erteilen oder Anzeigen ist schon ein gewaltiger Unterschied auch in der Anforderung der Person. Die Prüfer sind doch eigentlich Ing. und keine Veraltungsrechtler. Sie würden ein Owig nicht von einem Bussgeld oder einer Straftat unterscheiden können ohne vorher mind. ein Jahr auf der Verwaltungsschule zu sein. Also was soll ich denen anvertrauen....eine Owig schreiben?

Vielleicht wollte man aber den eigentlich privaten Prüfern diese Verantwortung nicht zumuten. Mir selbst wäre es zwar egal wieviel Vollmacht so ein Prüfer hat aber es gibt auch Menschen die mit Macht nicht umgehen können. Vielleicht kommt das ja noch mit der Zeit. Erst sollte sich das Grundprinzip vielleicht bewähren

Gruß
Roland
13 09.05.2008 22:55 Roland ist offline E-Mail an Roland senden Homepage von Roland Beiträge von Roland suchen
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Hallo Roland,

Meldewege kann man automatisieren und vereinfachen, d.h. z.B. elektronische Meldewege über online Vordrucke.

Ich weiß nicht wie es in BW ist, aber in NRW kann man fast alles online und barrierefrei "erledigen".

Da könnte man bei Mängel B und C z.B., welche gravierende Mängel wären, - z.B. Veränderung der Bauart durch Einbau eines Zusatzgerätes, welches nicht in der PtB Zulassung eingetragen ist -, das Kreuz an der richtigen Stelle machen, digitale Bilder dazu, technische Erläuterung und Meldung online an die PtB und die originär zuständigen Behörden, welche aufgrund der Eintragung der Standort PLZ sofort angesteuert würden.

Solche Dinge sind heutzutage doch völlig problemlos technisch umsetzbar.

Da benötigt niemand ein verwaltungsrechtliches Wissen, sondern müsste nur sein technisches know-how eintragen.


Und wenn monetäre Belange von Privatpersonen (Prüfern) höher gewertet werden als die Rechtsordnung, dann stelle ich dieses System absolut in Frage.


Die Prüfer sind da, um die Rechtsordnung zu schützen und nicht bauartkonforme GGSG aus der Aufstellung zu nehmen und nicht die Rechtsordnung ist da, um den Prüfern den Lebensunterhalt zu sichern.


Da kann ich Dieter absolut recht geben,

die Unabhängigkeit ist zu wahren.


Ansonsten könnte ich den meckernden Aufstellern nur beipflichten, die mir die Prüfung und dessen Aufwand vor Ort erklärten und sagten, dass sie sich dann selbstständig die Sachen beim Hersteller bestellen könnten ( wie die Prüfer auch) und machen die Prüfung selbst. Sie wären natürlich, genauso wie die Hersteller bereit, eine nette Selbstverpflichtung zu unterschreiben, dass wenn ein Mangel festgestellt würde, dieser von ihnen ohne zeitliche Verzögerung behoben wird.


Bitte nicht missverstehen. Die Abnahme der Prüfung und das Vorwissen was vom Prüfer verlangt wird, scheint sehr hoch zu sein, aber was mir Aufsteller bis jetzt erzählten wie die praktische Prüfung vor Ort aussah und das gekoppelt mit dem Wissen, dass die Prüfinstrumentarien vom Hersteller kommen, kontakariert.


Gruß
Meike

P.S.: Wenn irgend jemand einen anderen Auftrag (Gesetzesnorm) vom Verordnungsgeber kennt, bei dem die Staatshaftung und Meldewege ausgeklammert sind und zudem die Prüfung selbst nicht als Amtshandlung gewertet wird, möge er es bitte posten.
14 10.05.2008 07:22 Meike ist offline E-Mail an Meike senden Beiträge von Meike suchen
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