Bürgerliches Gesetzbuch und Zivilprozessrecht |
solon
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Berlin
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sonstige
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Bürgerliches Gesetzbuch und Zivilprozessrecht |
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Bürgerliches Gesetzbuch und Zivilprozessrecht
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Autor: Hellmer, Heinrich / Gintzel, Kurt
Verlag: Verlag Deutsche Polizeiliteratur GmbH / VDP
ISBN: 978-3-8011-0109-1
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Beschreibung:
31,00 EUR
Kennen Sie die richtige Antwort?
Darf oder muss der Polizeibeamte bei privatrechtlichen Streitigkeiten einschreiten?
Welche Mittel stehen ihm bei einer Mitwirkung im Rahmen der erlaubten Selbsthilfe zur Verfügung?
Wie verhält sich der Polizeibeamte in den Fällen des rückenden Mieters, Pächters oder Gastes?
Warum ist die Kenntnis der Bestimmungen über den Eigentumsvorbehalt und die Abzahlungsgeschäfte für den Polizeibeamten wichtig?
Darum eine spezielle BGB-Ausgabe für die Polizei!
Der Polizeibeamte wird in der Ausbildung und im Dienst auch mit Fragen aus dem Bereich des Bürgerlichen Rechts und des Zivilprozeßrechts konfrontiert. Diese Problematik kann ein darauf abgestelltes Werk am besten erfassen.
So sind die Bestimmungen,
- die im Verwaltungsrecht entsprechende Anwendung finden (z. B. Irrtum, Anfechtung, Fristen, Schikaneverbot, Treu und Glauben etc.),
- die als Rechtfertigungsgrund im Strafrecht unmittelbar gelten (z. B. Notwehr, Notstand, erlaubte Selbsthilfe etc.) und
- die als Rechtsinstitute im Straf- und Verfahrensrecht Wirkung zeitigen (z. B. Eigentum, Besitz, Ehe, Verwandtschaft, Schwägerschaft etc.), für den Polizeidienst von unmittelbarer Bedeutung. Sie sind entsprechend kommentiert.
In einer polizeibezogenen Einführung in das Privatrecht (mit Erläuterungen der wichtigsten Grundbegriffe) werden die folgenden Themen besonders dargestellt: Wesen des Rechts, Öffentliches und bürgerliches Recht, Strafrecht und bürgerliches Recht, Polizeiliches Verhalten in Angelegenheiten des bürgerlichen Rechts, Haftung für polizeiliche Eingriffe und Haftung bei Verkehrsunfällen.
In der großen Kommentarliteratur wird der Polizeibeamte - falls sie ihm zur Verfügung steht - nur unter großem Zeitaufwand Antworten auf seine Fragen finden. Auch insoweit ist eine BGB-Ausgabe für die Polizei von großem Wert.
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22.02.2008 12:45 |
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