Veröffentlichung / Verkauf von GSG Cheats |
Meike
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Veröffentlichung / Verkauf von GSG Cheats |
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Gruß an Alle,
ich habe dieses Thema eröffnet, weil sich z.Zt. niemand zentral für das Internet verantwortlich fühlt und ich hoffe, dass die Notwendigkeit möglichst rasch erkannt wird.
Es wäre klasse, wenn sich die zahlreichen Justiziare, die hier mitlesen auch mal zu diesem Thema äußern würden.
Zufällig las ich nachfolgend in dem frisch eröffneten Forum Berufsspieler, vom admin eingestellt am 02.11.2007, 00:48 Uhr
"Im VIP-Bereich stehen Geldspielautomaten-Softwarefehler und Spielstrategien für einige Geldspielautomaten beschrieben, die es einem Spieler ermöglichen Geldgewinne ohne technische Hilfsmittel zu erzielen. Der Spieler betätigt nur die zur Verfügung stehenden Tasten am Geldspielautomaten, es handelt sich daher um keine Manipulation, auch wenn Geldspielautomatenhersteller versuchen Spielern Manipulationen zu unterstellen, die Geld gewonnen haben."
Es handelt sich hier um eins von vielen Foren, in denen es VIP-Bereiche gibt, in die der registrierte Nutzer durch monatl. Beiträge oder sogenannte Spenden Aufnahme findet.
- In dem neuen Forum warten z.Zt. ca. 30 Mitglieder darauf zu erfahren, wie man überhaupt in den VIP-Bereich gelangt.-
Alle diese cheat-Foren, die ich bis jetzt gefunden hatte, hatten eins gemeinsam, das fehlende Impressum mit einem namentlichen Verantwortlichen.
Da ich mich mit dem Medienrecht nicht besonders auskenne, Frage:
Muss man beim Impressum nicht einen tatsächlichen Ansprechpartner finden?
Handelt es sich bei diesen Cheat-Verkaufsforen vielleicht sogar um eine gewerbliche Tätigkeit, unabhängig von etwaigen strafrechtlichen Betrachtungen?
Müsste dann nicht auch die Steuernummer im Impresssum veröffentlicht werden?
Gruß Meike
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1
02.11.2007 14:11 |
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Solon
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Solon
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Puz_zle
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RE: Veröffentlichung / Verkauf von GSG Cheats |
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aus Thüringen,
Hallo Meike,
meines Wissens regelt § 5 (Allgemeine Informationspflichten) des Telemediengesetz - TMG was im "Impressum" zu stehen hat. Die Umsatzsteueridentifikationsnummer/Wirtschafts-Identifikationsnummer ist nur bei Vorhandensein einer solchen anzugeben ...
Möglicher Weise auch ein Fall für die Steuerfahndung.
Die "Cheats-Verkäufer", sofern sie der Tätigkeit mit einer gewissen Dauerhaftigkeit nachgehen, unterliegen m. E. der Gewerbeanmeldepflicht.
__________________ Die geposteten Beiträge enthalten die persönliche Meinung/Rechtsauffassung des Verfassers und ersetzen im Einzelfall nicht den notwendigen Gang zur örtlich und sachlich zuständigen Behörde oder zu Organen der Rechtspflege.
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3
02.11.2007 20:32 |
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Meike
Foren Gott
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Gruß an Alle,
danke für die Hilfestellungen und vor allem die Literaturhinweise, die ich per mail erhalten habe.
Das ist ein wahnsinnig komplexes Thema.
Jetzt weiß ich erst, welche verschiedenen Gesetze, Abkommen, Staatsverträge u.a. tangiert und berücksichtigt werden müssen.
Ich hoffe, dass sich dafür bald eine zentrale Stelle verantwortlich erklärt, weil das den Rahmen jeder "normalen" Ermittlungsdienststelle absolut sprengen würde.
Einen Literaturhinweis möchte ich hier besonders hervorheben, den ich erhalten habe.
Prof. Dr. Hoeren von der Uni Münster hat sein Buch zum Internetrecht, aktueller Stand September 2007, kostenlos für jederman nachlesbar ins Internet gestellt.
Prädikat: absolut empfehlenswert!
Gruß Meike
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4
04.11.2007 09:57 |
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jasper
Kaiser
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@Meike
und Gruß an alle.
Alles halb so schlimm und rechtlich nicht haltbar, zumindest, wenn es nach PTB und den „Cheatern“ geht.
Im einschlägigen Forum wird berichtet:
„Vor strafrechtlichen Anzeigen wegen Betrug, wie sie der Hersteller der fehlerhaften Automaten vorschlägt, warnen wir ausdrücklich, denn derartig blindwütige Aktionen tendieren dazu, in die falsche Richtung losgehen.
1) Die angeblich "erschlichenen" Gewinne wurden INNERHALB der normalen, regelkonformen Betätigung der Automaten erspielt - oder sollte es neuerdings verboten sein,
die Geldrückgabetaste zu betätigen??? Ein Konkurrent, Küss die Hand, hat gerade in einem, allerdings ein wenig anders gelagerten, Fall ein oder zwei böse Nasenstüber hinnehmen müssen, weil eben diese ständige Verfügbarkeit der Geldrückgewährung nicht gegeben war.
2) WENN die pro Spiel gewonnenen / erschlichenen / sonstwie erzielten WEITERSPIELPUNKTE, z.b. am X-Cross, tatsächlich einen Geldbetrag von 80 Euro repräsentieren, dann muss ja auch der letzte Erhöhungsschritt, den ich OHNE cheaten im normalen Spielablauf einsetzen kann, 40 Euro Bargeld entsprechen, oder?
WIE ZUM TEUFEL KANN EIN EINZIGES SPIEL VON ca. 8 SEKUNDEN DAUER 40 EURO ODER MEHR KOSTEN? WAS HAT DIE PTB DENN DA DURCH IHRE MASCHEN SCHLÜPFEN LASSEN?????“
Quelle: http://www.funautomat.com/ftopic1528.html
Wenn jetzt die Aussage der PTB hinzugenommen wird, dass sie sich um „tanzende Jungfrauen“ (oder besser um das Punktekonto) nicht kümmern, dann könnte man den Ausführungen leicht folgen. Denn dann wurden wir Aufsteller nur um Punkte betrogen und nicht um Geld.
Dass dem nicht so ist, beweist jedoch unser finanzieller Verlust. Daher wird es höchste Zeit, dass die PTB umdenkt und erkennt, dass die "Jungfrauen" nur gegen Bezahlung tanzen und das es Punkte nur gegen Bezahlung gibt.
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5
04.11.2007 10:35 |
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ToshBerlin
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Da gebe ich DIr vollkommen Recht jasper.
Was die Betreiber solcher Seiten angeht - diese sitzen meist im Ausland auf irgendwelchen Inseln oder so, wo sie meist keinerlei Internationalen Rechtsprechung unterliegen.
Wie willt man denen habhaft werden?
Gruß
Tosh
__________________ Greetz
Euer Tosh
Bin nen Kronen - Freak, mag aber auch Katzenkisten ebenso wie sonnige Aussichten auf den Symbolträgern.
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6
07.11.2007 20:55 |
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Meike
Foren Gott
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Hallo Tosh,
es ist nicht das Problem, dass wir es mit irgenwelchen Ltds im Ausland zu tun haben.
Es ist schlichtweg nur ein Zuständigkeitsproblem, dass niemand z.Zt. die zentralen Aufgaben übernimmt.
Wenn die Länder sich einig wären und zentral die Ermittlungen und Erstellung einer Konzeption und eines Präventionsprogramm an eine bestimmte Dienststelle übertragen würden, bekäme man die Lage in den Griff.
Gruß Meike
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7
08.11.2007 21:06 |
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ToshBerlin
Doppel-As
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Und wie wollen wir das ändern?
Wer ist bereit Kompetenzen neu zu verteilen?
__________________ Greetz
Euer Tosh
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8
08.11.2007 21:30 |
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Erhard
Doppel-As
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Zitat: |
Original von ToshBerlin
Und wie wollen wir das ändern?
Wer ist bereit Kompetenzen neu zu verteilen? |
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Nicht fragen, sondern handeln!! Lobbyarbeit betreiben, entsprechende Verbände unterstützen, usw.....
__________________ Irgendwann behärsche ich die teutsche rächtschreibung :D
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9
08.11.2007 21:50 |
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ToshBerlin
Doppel-As
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Ob ich bei Herrn G. in Espelkamp oder Herrn H. in Berlin bzw. den BA oder Landesverbänder der Automatenaufstellunternehmen bitte, gegen solche Internetseitenbetreiber vorzugehen oder in China fällt ein Sack Reis um.
Dann machen die heute eine Seite zu und Morgen früh ist eine neue Seite vom gleichen Betreiber wieder auf mit einem anderen Server in einem anderem Land. Idealerweise hat er seine Internetseite, die er heute abend zu machen musste, unter gleichen Namen und mit allen Usern bzw. Mitgliedern dieser Seite mitgenommen auf die neue Internetpräsenz. Nun noch auf der Indexseite ein Hinweis das aus rechtlichen Gründen die Seite umziehen musste und das wars. Dann gehen alle dort wieder ihren Tagesgeschäften nach...
Und dann?
__________________ Greetz
Euer Tosh
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10
08.11.2007 22:07 |
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Meike
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Gruß an Alle,
als Antwort auf die letzten Manipulationswarnungen habe ich meine "alte" Anregung / Nachfrage nochmal herausgekramt.
Vielleicht fängt nun doch mal der ein oder andere an zu handeln.
Gruß Meike
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07.02.2008 18:21 |
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ToshBerlin
Doppel-As
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Wie sollen die Aufsteller bzw. Automatenkaufleute darauf handeln?
Die Hersteller sind in der Verantwortung denke ich - die müssen die Kisten noch besser bauen, noch wasserdichter machen!
Aber das man generell gegen Manipulationen oder "cheaten" was machen kannst, das kannste vergessen!
Hat Bill Gates es denn geschafft?
Schaffen es die Banken und Sparkassen, indem sie Onlinebanking bzw. das Auslesen der PIN`s auf den EC-Karten unmöglich machen?
Schaffen es die Automobilhersteller, das man NICHT relativ leicht die Türen mit ein wenig Geschick aufbekommt und die Kfz sich später in Osteuropa oder Afrika wiederfinden?
NEIN - es besteht doch anscheinend KEIN Interesse an SICHERHEIT!
Die Industrie WILL KOHLE SCHEFFELN!!!
Und das geht eben am Besten wenn man sich IMMER und IMMER WIEDER neue Updates, bessere EC-Karten, angeblich noch sicherere PIN/TAN-HBCI-Verfahren oder Betriebssysteme kaufen/mieten/leasen MUß!!!
Egal welche Branche - es ist ÜBERALL das Gleiche!
__________________ Greetz
Euer Tosh
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07.02.2008 21:49 |
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Meike
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Hallo Tosh,
ich kenne in der Technik nichts was 100% sicher ist.
Man muss doch erstmal das Hauptproblem packen, d.h.
auf der einen Seite
Erkennen der Problematik, Absprache über zentrale Zuständigkeit ..
auf der anderen Seite
Netzwerk in dem Informationen zugeliefert werden.....
Dann kann man größtmögliche Sicherheit bekommen.
Aufgabenbewältigung besteht nicht darin, indem man erstmal die ganzen Unmöglichkeiten auflistet, sondern verschiedene Lösungswege aufzeigt und gegeneinander abwägt.
Gruß Meike
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08.02.2008 05:13 |
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