Geldwechsler oder Geldspielgerät ? |
Solon
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Bernd1234
Tripel-As
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RE: Geldwechsler oder Geldspielgerät ? |
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Zitat: |
Original von gmg
@ alle
Diese kleine Etwas ( siehe Bild ) durfte ich auch auf der Messe bewundern.
Um was handelt es sich dabei ?
Ist das ein Geldwechsler( Music-Changer ) oder ein Geldspielgerät ohne PTB-Zulassung ?
Spielbeschreibung:
Geld rein ! Das Ding macht Musik ! Das innen befindliche Spiel läuft. Ein Feld bleibt nach Ende des Spieles beleuchtet. Hat man nichts gewonnen ( Musiknote ) , ist der Einsatz weg ! Hat man etwas gewonnen ( Zahlen ), bekommt man den Gewinn sofort ausgezahlt !
Ich tippe mal darauf, dass es sich um ein Geldspielgerät ohne PTB-Zulassung handelt.
Was alles so auf der Messe angeboten wurde.....
Grüße |
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Lass`die Leute anbieten!
Darf so etwas aufgestellt werden, nein!
Anbieten darf der Hersteller solche Dinge.
Die Messeleitung sollte solche Hersteller nicht zulassen!
Also bitte hänge das den Automatenkaufleuten nicht an den Fuß!
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2
27.01.2008 16:16 |
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Solon
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Bernd1234
Tripel-As
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RE: Geldwechsler oder Geldspielgerät ? |
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Zitat: |
Original von gmg
Hallo Bernd !
So lange man das Ding als Aufsteller nicht aufhängt, so lange hat man auch nichts am Fuß hängen!
Grüße |
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Nein, mein lieber gmg,
das hört sich allerdings in Deinen Beiträgen etwas anders an, leider!
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4
27.01.2008 16:24 |
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gmg
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Themenstarter
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RE: Geldwechsler oder Geldspielgerät ? |
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Ich habe von der Messe berichtet, Bernd.
Du hast von der Aufstellerschaft gesprochen.
Grüße
__________________ gmg
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5
27.01.2008 17:31 |
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Bernd1234
Tripel-As
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RE: Geldwechsler oder Geldspielgerät ? |
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Zitat: |
Original von gmg
Ich habe von der Messe berichtet, Bernd.
Du hast von der Aufstellerschaft gesprochen.
Grüße |
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Ich habe nicht von Aufstellerschaft gesprochen.
Ich sagte nur:
Zitat on
Lass`die Leute anbieten!
Darf so etwas aufgestellt werden, nein!
Anbieten darf der Hersteller solche Dinge.
Die Messeleitung sollte solche Hersteller nicht zulassen!
Also bitte hänge das den Automatenkaufleuten nicht an den Fuß!
Zitat off
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6
27.01.2008 17:56 |
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GrandmasterP
Grünschnabel
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Beiträge: 1
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Hallo,
bei dem Music Changer handelt sich es um einen Geldwechsler mit Zusatzfunktion.
Der Spieler kann Geldscheine wechseln, wobei ein Kredit im Speicher stehn bleibt der rest kommt direkt raus( 10€ Schein = 9 € direkt raus, bei 1 € Varainte). Diesen Kredit kann er sich entweder auszahlen lassen (reiner Wechselvorgang) oder er käuft sich mit diesem eine Melodie oder Zahl, was halt durch leuchten der Lampe erkennbar ist.
Der Spieler kann sich entweder eine Musiknote oder eine Zahl kaufen!!!
Bei Kauf einer Musiknote hört der Spieler eine Melodie, danach entscheidet der Automat auf was für einem Feld er stehen bleibt. Note oder Zahl. Nun kann der Spieler entscheiden ob er weiterspielt, er muss nachmünzen um einen weiteren Kauf zu tätigen. Also nicht direkte Auszahlung.
Bleibt der Automat auf einem Zahlenfeld stehen, multiplizert er die Zahl mit dem nachgemünzten Betrag (1€ oder 2€, kommt auf die Varainte an). Muliplikatoren sind 2,4,6,8 und 20.
Also Maximal Gewinn mit einem Spiel 40€ (2€ Variante) oder 20€ (1€ Variante).
Da es sich hierbei nicht um einenn Geldspieler handelt muss er auch nicht zur PTB.
Unterscheid Geldspieler und Music Changer
- beim Geldspieler schmeiss ich erst Geld in den Automaten und dann drehen sich die Walzen.
- beim Music Changer seh ich schon vorher was ich mir für meinen Einsatz KAUFE!!!!.
Ich find diesen Automaten sehr interessant, bei welchem Geldwechsler habt ihr schon mal mehr rausbekommen als ihr Wechseln wolltet????
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7
27.01.2008 19:11 |
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Bernd1234
Tripel-As
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Zitat: |
Original von GrandmasterP
Hallo,
bei dem Music Changer handelt sich es um einen Geldwechsler mit Zusatzfunktion.
Der Spieler kann Geldscheine wechseln, wobei ein Kredit im Speicher stehn bleibt der rest kommt direkt raus( 10€ Schein = 9 € direkt raus, bei 1 € Varainte). Diesen Kredit kann er sich entweder auszahlen lassen (reiner Wechselvorgang) oder er käuft sich mit diesem eine Melodie oder Zahl, was halt durch leuchten der Lampe erkennbar ist.
Der Spieler kann sich entweder eine Musiknote oder eine Zahl kaufen!!!
Bei Kauf einer Musiknote hört der Spieler eine Melodie, danach entscheidet der Automat auf was für einem Feld er stehen bleibt. Note oder Zahl. Nun kann der Spieler entscheiden ob er weiterspielt, er muss nachmünzen um einen weiteren Kauf zu tätigen. Also nicht direkte Auszahlung.
Bleibt der Automat auf einem Zahlenfeld stehen, multiplizert er die Zahl mit dem nachgemünzten Betrag (1€ oder 2€, kommt auf die Varainte an). Muliplikatoren sind 2,4,6,8 und 20.
Also Maximal Gewinn mit einem Spiel 40€ (2€ Variante) oder 20€ (1€ Variante).
Da es sich hierbei nicht um einenn Geldspieler handelt muss er auch nicht zur PTB.
Unterscheid Geldspieler und Music Changer
- beim Geldspieler schmeiss ich erst Geld in den Automaten und dann drehen sich die Walzen.
- beim Music Changer seh ich schon vorher was ich mir für meinen Einsatz KAUFE!!!!.
Ich find diesen Automaten sehr interessant, bei welchem Geldwechsler habt ihr schon mal mehr rausbekommen als ihr Wechseln wolltet???? |
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Ganz klar,
so ein Mist muss verboten werden!
Wenn ich so etwas lese wird mir ganz übel!
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8
27.01.2008 19:22 |
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Meike
Foren Gott
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Hallo GrandmasterP,
da Du Automatenhersteller als Beruf angegeben hast, kannst Du mir sicherlich erklären,warum Du geschrieben hast:
Zitat:
"Da es sich hierbei nicht um einen Geldspieler handelt, muss er auch nicht zur PtB."
Es wäre aber nett, wenn Du dies auch unter Hinzuziehung der Gewerbeordnung und z.B. der Kriterien des § 6 a SpielV tun könntest.
Gruß Meike
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9
27.01.2008 19:45 |
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Bernd1234
Tripel-As
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Zitat: |
Original von Meike
Hallo GrandmasterP,
da Du Automatenhersteller als Beruf angegeben hast, kannst Du mir sicherlich erklären,warum Du geschrieben hast:
Zitat:
"Da es sich hierbei nicht um einen Geldspieler handelt, muss er auch nicht zur PtB."
Es wäre aber nett, wenn Du dies auch unter Hinzuziehung der Gewerbeordnung und z.B. der Kriterien des § 6 a SpielV tun könntest.
Gruß Meike |
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Das ist einfach nur ein Strolch.
So einfach sehe ich diesen Beitrag!
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10
27.01.2008 19:56 |
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Meike
Foren Gott
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Guten Morgen Bernd,
es wäre doch nett, wenn uns ein Automatenhersteller seine Thesen anhand von Verordnungen versucht zu erläutern.
Ein "Parole" ins Netz zu stellen (oder auch anderorts zu vertreten) ist eine Sache, aber Geräte, egal wie klein und niedlich sie auf den ersten Blick erscheinen, zu klassifizieren und zwar verfahrenssicher, d.h. nach Gesetz und Rechtsprechung, ist eine ganz andere Sache.
Mir persönlich ist es egal, ob ich eine pseudo Musikbox - Geldwechseler habe oder einen pseudo Kaugummiautomaten. Der § 33 c ff GewO und der §6a SpielV hilft bei beiden, um sie eindeutig zu klassifizieren und dies natürlich immer vor Ort im Rahmen einer Einzelfallentscheidung (wie es sich gehört).
Gruß Meike
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11
28.01.2008 05:06 |
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Stadt Kassel*Fricke
König
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Hallo @ all!
Ist zwar beruflich nicht meine Baustelle, habe da aber folgenden Beitrag gefunden, schaut mal hier
nach.
Gruß Frank
__________________ Ratschläge, Hinweise und Empfehlungen sind unverbindlich und geben lediglich die Meinung des Verfassers wieder.
Sie ersetzen nicht die Beratung durch eine (Fach-)Behörde oder eine*n Vertreter*in der rechts- oder steuerberatenden Berufe.
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12
28.01.2008 12:49 |
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Bernd1234
Tripel-As
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Zitat: |
Original von Stadt Kassel*Fricke
und
@ all!
Als ich heute Morgen meine eMails durchblätterte, fand ich folgende Mitteilung als Reaktion auf den vorstehenden Beitrag:
[I]Betreff: Music Changer Forum-Gewerberecht
Hallo,
bezugnehmend auf die Diskussion, Geldspieler oder Geldwechsler im Forum-Gewerberecht wie siehst Du die rechtliche Lage?
Mit freundlichen Grüßen,
(...)
Grüße aus Nordhessen
Frank |
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Meine Meinung zu diesem Geräte ist hier bekannt.
Trotzdem meine Frage,
wurde diese mail an Dich persönlich gerichtet?
Wenn ja, sollte man eine solche mail nicht veröffentlichen!
Wenn der Verfasser das gewollt hätte,
wäre sicher eine Anfrage hier im Forum seine erste Wahl gewesen, oder?
Gruß
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14
29.01.2008 16:54 |
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AlsunaSB
Doppel-As
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Hallo zusammen ,
Kein Kommentar zu diesem Gerät.
Und jeder halbwegs vernünftige Spielhallenbetreiber der auf der Messe war, hat dieses Gerät zu 90% noch nicht mal wahrgenommen.
MFG
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15
29.01.2008 17:19 |
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Bernd1234
Tripel-As
Hinweis: gesperrter User
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Zitat: |
Original von Meike
Guten Morgen Bernd,
es wäre doch nett, wenn uns ein Automatenhersteller seine Thesen anhand von Verordnungen versucht zu erläutern.
(...)
Gruß Meike |
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Gute Abend Meike,
ich bin kein Hersteller.
Allerdings bin ich davon überzeugt, dass sich dieses, von gmg erwähnte Gerät, nicht nur in einer Grauzone bewegt, sondern tatsächlich als GGSG ohne PTB
Zulassung zu bewerten ist.
Das ist aber nur meine persönliche Meinung.
mfg
Bernd
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16
29.01.2008 17:36 |
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Meike
Foren Gott
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Hallo Bernd,
wenn wir uns mal anschauen was GrandmasterP uns für Infos zu dem Gerät, welches er "Geldwechsler mit Zusatzfunktion" nannte, gegeben hat, könnte man rein fiktiv mit einer Klassifizierung beginnen.
Fiktiv sage ich deswegen, weil wir hier kein bauartzugelassenes Gerät haben und somit kann jedes anders sein.
GrandmasterP gab an (wenn ich es falsch verstanden haben sollte, bitte korrigieren):
- es gibt eine 1,-€ und 2,-€ Variante, mit der eine zufallsabhängige Entscheidung (Trostpreis= Musik oder Gewinn = bis max. 40,-€ ) erfolgen kann
und wenn man sich dann den §33 c GewO durchliest, müsste man recht zügig zum Ergebnis kommen.
Wenn wir jetzt mal fiktiv davon ausgehen, dass jemand sagt, dass es zu keiner tatsächlichen Gewinnauszahlung kommen würde, müssten wir uns die Einzelkriterien des § 6 a SpielV anschauen.
Deswegen hatte mich die recht forsch vorgetragene These etwas stutzig gemacht. Das war doch klar, dass wir das in diesem Forum nicht unkommentiert stehen lassen .
Erinnert mich an die kurze, knackige Diskussion mit dem PR-Manager, der das größte Pokerturnier der Welt "verkaufen" wollte.
In diesem Forum sind wir an Rechtssicherheit interessiert und nicht an Verkaufsveranstaltungen.
Gruß Meike
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17
29.01.2008 18:02 |
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Stadt Kassel*Fricke
König
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@Bernd1234:
Wenn Herr H. von meinen ersten Beitrag im Forum gelesen hätte, dann hätte er sehen können, dass ich mit der SpielV nichts zu tun habe (nicht meine Baustelle); da sind andere Kolleginnen und Kollegen um einiges kompetenter.
Wenn er eine rechtliche Auskunft möchte, dann hätte er doch offen in diesem Forum anfragen können.
Die entsprechenden Hinweise auf die Person habe ich nun auch anonymisiert; ich gehe davon aus, dass jetzt alles soweit in Ordnung ist.
Grüße aus Nordhessen
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19
30.01.2008 07:28 |
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tapier
Routinier
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Das ist eigentlich noch gar nichts.
Etwas OT, aber passt zu diesem Gerät
Vor ein paar Jahren (2003) besuchte ich einen EC-Geldautomat irgendeiner Direktbank in Essen.
Nachdem ich mich zuerst über die seltsamen vorgegebenen Beträge gewundert hatte (61,110,160...) passierte nach der eingabe des Auszahlwunsches noch etwas lustiges, nämlich eine 'Interne Verlosung' oder auch 'Auspielung' genannt.
Es ging, wenn ich mich recht errinnere um eine Zahl zwischen 0 und 9 die gewählt wurde, wenn die zahl 'gezogen' wird, würde ein Bonus von € 50.- zusätzlich ausgezahlt werden, wenn nicht dann passiert nichts weiter und man bekam seinen Wunschbetrag ausgezahlt.
Dieses 'Spiel' war täglich einmal mit einer Intitufremden EC-Karte möglich.
Nachdem ich ein paar Tage später die Fremdgebühren auf meinen Kontoauszug sah (ich glaube 4%), wusste ich auch wie diese Direktbank das ganze finanzierte.....
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20
30.01.2008 12:35 |
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