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Forum-Gewerberecht » Gewerberecht » Spielrecht » Geldwechsler oder Geldspielgerät ? » Hallo Gast [Anmelden|Registrieren]
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Zum Ende der Seite springen Geldwechsler oder Geldspielgerät ?
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gmg   Zeige gmg auf Karte gmg ist männlich
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Geldwechsler oder Geldspielgerät ?

@ alle

Diese kleine Etwas ( siehe Bild ) durfte ich auch auf der Messe bewundern.

Um was handelt es sich dabei ?

Ist das ein Geldwechsler( Music-Changer ) oder ein Geldspielgerät ohne PTB-Zulassung ?

Spielbeschreibung:

Geld rein ! Das Ding macht Musik ! Das innen befindliche Spiel läuft. Ein Feld bleibt nach Ende des Spieles beleuchtet. Hat man nichts gewonnen ( Musiknote ) , ist der Einsatz weg ! Hat man etwas gewonnen ( Zahlen ), bekommt man den Gewinn sofort ausgezahlt !

Ich tippe mal darauf, dass es sich um ein Geldspielgerät ohne PTB-Zulassung handelt.

Was alles so auf der Messe angeboten wurde..... Zeigefinger

Grüße

gmg hat dieses Bild (verkleinerte Version) angehängt:
GSG Geldwechsler.jpg gmg hat diesen Anhang in "Forum-Gewerberecht" eingestellt. gmg versichert, dass dieser Anhang frei verfügbar ist bzw. das Copyright bei gmg liegt. Sollten Sie einen Copyrightverstoß feststellen, so wenden Sie sich bitte direkt an gmg. Das Veröffentlichen von copyrightgeschützten Material ist gemäß unseren Foren-Regeln nicht gestattet.



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gmg

Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert, zum letzten Mal von gmg: 27.01.2008 16:00.

1 27.01.2008 15:57 gmg ist offline E-Mail an gmg senden Beiträge von gmg suchen
Solon
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Bernd1234 Bernd1234 ist männlich
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RE: Geldwechsler oder Geldspielgerät ?

Zitat:
Original von gmg
@ alle

Diese kleine Etwas ( siehe Bild ) durfte ich auch auf der Messe bewundern.

Um was handelt es sich dabei ?

Ist das ein Geldwechsler( Music-Changer ) oder ein Geldspielgerät ohne PTB-Zulassung ?

Spielbeschreibung:

Geld rein ! Das Ding macht Musik ! Das innen befindliche Spiel läuft. Ein Feld bleibt nach Ende des Spieles beleuchtet. Hat man nichts gewonnen ( Musiknote ) , ist der Einsatz weg ! Hat man etwas gewonnen ( Zahlen ), bekommt man den Gewinn sofort ausgezahlt !

Ich tippe mal darauf, dass es sich um ein Geldspielgerät ohne PTB-Zulassung handelt.

Was alles so auf der Messe angeboten wurde..... Zeigefinger

Grüße


Lass`die Leute anbieten!
Darf so etwas aufgestellt werden, nein!
Anbieten darf der Hersteller solche Dinge.
Die Messeleitung sollte solche Hersteller nicht zulassen!

Also bitte hänge das den Automatenkaufleuten nicht an den Fuß!
2 27.01.2008 16:16 Bernd1234 ist offline Beiträge von Bernd1234 suchen
Solon
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RE: Geldwechsler oder Geldspielgerät ?

Hallo Bernd !

So lange man das Ding als Aufsteller nicht aufhängt, so lange hat man auch nichts am Fuß hängen! großes Grinsen

Grüße

__________________
gmg

Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert, zum letzten Mal von gmg: 27.01.2008 16:23.

3 27.01.2008 16:22 gmg ist offline E-Mail an gmg senden Beiträge von gmg suchen
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RE: Geldwechsler oder Geldspielgerät ?

Zitat:
Original von gmg
Hallo Bernd !

So lange man das Ding als Aufsteller nicht aufhängt, so lange hat man auch nichts am Fuß hängen! großes Grinsen

Grüße


Nein, mein lieber gmg,
das hört sich allerdings in Deinen Beiträgen etwas anders an, leider!
4 27.01.2008 16:24 Bernd1234 ist offline Beiträge von Bernd1234 suchen
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RE: Geldwechsler oder Geldspielgerät ?

Ich habe von der Messe berichtet, Bernd.

Du hast von der Aufstellerschaft gesprochen.

Grüße

__________________
gmg
5 27.01.2008 17:31 gmg ist offline E-Mail an gmg senden Beiträge von gmg suchen
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RE: Geldwechsler oder Geldspielgerät ?

Zitat:
Original von gmg
Ich habe von der Messe berichtet, Bernd.

Du hast von der Aufstellerschaft gesprochen.

Grüße


Ich habe nicht von Aufstellerschaft gesprochen.

Ich sagte nur:

Zitat on
Lass`die Leute anbieten!
Darf so etwas aufgestellt werden, nein!
Anbieten darf der Hersteller solche Dinge.
Die Messeleitung sollte solche Hersteller nicht zulassen!

Also bitte hänge das den Automatenkaufleuten nicht an den Fuß!

Zitat off
6 27.01.2008 17:56 Bernd1234 ist offline Beiträge von Bernd1234 suchen
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Hallo,

bei dem Music Changer handelt sich es um einen Geldwechsler mit Zusatzfunktion.

Der Spieler kann Geldscheine wechseln, wobei ein Kredit im Speicher stehn bleibt der rest kommt direkt raus( 10€ Schein = 9 € direkt raus, bei 1 € Varainte). Diesen Kredit kann er sich entweder auszahlen lassen (reiner Wechselvorgang) oder er käuft sich mit diesem eine Melodie oder Zahl, was halt durch leuchten der Lampe erkennbar ist.

Der Spieler kann sich entweder eine Musiknote oder eine Zahl kaufen!!!

Bei Kauf einer Musiknote hört der Spieler eine Melodie, danach entscheidet der Automat auf was für einem Feld er stehen bleibt. Note oder Zahl. Nun kann der Spieler entscheiden ob er weiterspielt, er muss nachmünzen um einen weiteren Kauf zu tätigen. Also nicht direkte Auszahlung.
Bleibt der Automat auf einem Zahlenfeld stehen, multiplizert er die Zahl mit dem nachgemünzten Betrag (1€ oder 2€, kommt auf die Varainte an). Muliplikatoren sind 2,4,6,8 und 20.
Also Maximal Gewinn mit einem Spiel 40€ (2€ Variante) oder 20€ (1€ Variante).

Da es sich hierbei nicht um einenn Geldspieler handelt muss er auch nicht zur PTB.

Unterscheid Geldspieler und Music Changer
- beim Geldspieler schmeiss ich erst Geld in den Automaten und dann drehen sich die Walzen.
- beim Music Changer seh ich schon vorher was ich mir für meinen Einsatz KAUFE!!!!.

Ich find diesen Automaten sehr interessant, bei welchem Geldwechsler habt ihr schon mal mehr rausbekommen als ihr Wechseln wolltet????
7 27.01.2008 19:11 GrandmasterP ist offline E-Mail an GrandmasterP senden Beiträge von GrandmasterP suchen
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Zitat:
Original von GrandmasterP
Hallo,

bei dem Music Changer handelt sich es um einen Geldwechsler mit Zusatzfunktion.

Der Spieler kann Geldscheine wechseln, wobei ein Kredit im Speicher stehn bleibt der rest kommt direkt raus( 10€ Schein = 9 € direkt raus, bei 1 € Varainte). Diesen Kredit kann er sich entweder auszahlen lassen (reiner Wechselvorgang) oder er käuft sich mit diesem eine Melodie oder Zahl, was halt durch leuchten der Lampe erkennbar ist.

Der Spieler kann sich entweder eine Musiknote oder eine Zahl kaufen!!!

Bei Kauf einer Musiknote hört der Spieler eine Melodie, danach entscheidet der Automat auf was für einem Feld er stehen bleibt. Note oder Zahl. Nun kann der Spieler entscheiden ob er weiterspielt, er muss nachmünzen um einen weiteren Kauf zu tätigen. Also nicht direkte Auszahlung.
Bleibt der Automat auf einem Zahlenfeld stehen, multiplizert er die Zahl mit dem nachgemünzten Betrag (1€ oder 2€, kommt auf die Varainte an). Muliplikatoren sind 2,4,6,8 und 20.
Also Maximal Gewinn mit einem Spiel 40€ (2€ Variante) oder 20€ (1€ Variante).

Da es sich hierbei nicht um einenn Geldspieler handelt muss er auch nicht zur PTB.

Unterscheid Geldspieler und Music Changer
- beim Geldspieler schmeiss ich erst Geld in den Automaten und dann drehen sich die Walzen.
- beim Music Changer seh ich schon vorher was ich mir für meinen Einsatz KAUFE!!!!.

Ich find diesen Automaten sehr interessant, bei welchem Geldwechsler habt ihr schon mal mehr rausbekommen als ihr Wechseln wolltet????


Ganz klar,
so ein Mist muss verboten werden!
Wenn ich so etwas lese wird mir ganz übel!
8 27.01.2008 19:22 Bernd1234 ist offline Beiträge von Bernd1234 suchen
Meike
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Hallo GrandmasterP,

da Du Automatenhersteller als Beruf angegeben hast, kannst Du mir sicherlich erklären,warum Du geschrieben hast:
Zitat:
"Da es sich hierbei nicht um einen Geldspieler handelt, muss er auch nicht zur PtB."

Es wäre aber nett, wenn Du dies auch unter Hinzuziehung der Gewerbeordnung und z.B. der Kriterien des § 6 a SpielV tun könntest.




Gruß Meike
9 27.01.2008 19:45 Meike ist offline E-Mail an Meike senden Beiträge von Meike suchen
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Zitat:
Original von Meike
Hallo GrandmasterP,

da Du Automatenhersteller als Beruf angegeben hast, kannst Du mir sicherlich erklären,warum Du geschrieben hast:
Zitat:
"Da es sich hierbei nicht um einen Geldspieler handelt, muss er auch nicht zur PtB."

Es wäre aber nett, wenn Du dies auch unter Hinzuziehung der Gewerbeordnung und z.B. der Kriterien des § 6 a SpielV tun könntest.




Gruß Meike


Das ist einfach nur ein Strolch.
So einfach sehe ich diesen Beitrag!
10 27.01.2008 19:56 Bernd1234 ist offline Beiträge von Bernd1234 suchen
Meike
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Guten Morgen Bernd,

es wäre doch nett, wenn uns ein Automatenhersteller seine Thesen anhand von Verordnungen versucht zu erläutern.

Ein "Parole" ins Netz zu stellen (oder auch anderorts zu vertreten) ist eine Sache, aber Geräte, egal wie klein und niedlich sie auf den ersten Blick erscheinen, zu klassifizieren und zwar verfahrenssicher, d.h. nach Gesetz und Rechtsprechung, ist eine ganz andere Sache.

Mir persönlich ist es egal, ob ich eine pseudo Musikbox - Geldwechseler habe oder einen pseudo Kaugummiautomaten. Der § 33 c ff GewO und der §6a SpielV hilft bei beiden, um sie eindeutig zu klassifizieren und dies natürlich immer vor Ort im Rahmen einer Einzelfallentscheidung (wie es sich gehört).


Gruß Meike
11 28.01.2008 05:06 Meike ist offline E-Mail an Meike senden Beiträge von Meike suchen
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Music Changer

Hallo @ all!

Ist zwar beruflich nicht meine Baustelle, habe da aber folgenden Beitrag gefunden, schaut mal hier Lesen nach.

Gruß Frank

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Sie ersetzen nicht die Beratung durch eine (Fach-)Behörde oder eine*n Vertreter*in der rechts- oder steuerberatenden Berufe.
12 28.01.2008 12:49 Stadt Kassel*Fricke ist offline E-Mail an Stadt Kassel*Fricke senden Beiträge von Stadt Kassel*Fricke suchen
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RE: Music Changer

Moin und @ all!

Als ich heute Morgen meine eMails durchblätterte, fand ich folgende Mitteilung als Reaktion auf den vorstehenden Beitrag:

Betreff: Music Changer Forum-Gewerberecht

Hallo,
bezugnehmend auf die Diskussion, Geldspieler oder Geldwechsler im Forum-Gewerberecht wie siehst Du die rechtliche Lage?

Mit freundlichen Grüßen,
P. H.
Account Manager ...... .....
........ ....... GmbH


Ich habe Herrn H. darüber informiert, dass ich mich weder beruflich noch privat mit der SpielV beschäftige.

Im Übrigen finde ich es befremdlich, wenn erstmal ein Gerät entwickelt und dem Markt vorgestellt/zugeführt wird und anschließend bei allen möglichen Stellen/Behörden nachgefragt wird, wie man es denn rechtlich einordnen würde.

Wer hat noch so eine eMail erhalten?

Grüße aus Nordhessen
Frank

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Dieser Beitrag wurde 2 mal editiert, zum letzten Mal von Stadt Kassel*Fricke: 30.01.2008 07:30.

13 29.01.2008 06:55 Stadt Kassel*Fricke ist offline E-Mail an Stadt Kassel*Fricke senden Beiträge von Stadt Kassel*Fricke suchen
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RE: Music Changer

Zitat:
Original von Stadt Kassel*Fricke
Moin und @ all!

Als ich heute Morgen meine eMails durchblätterte, fand ich folgende Mitteilung als Reaktion auf den vorstehenden Beitrag:

[I]Betreff: Music Changer Forum-Gewerberecht

Hallo,
bezugnehmend auf die Diskussion, Geldspieler oder Geldwechsler im Forum-Gewerberecht wie siehst Du die rechtliche Lage?

Mit freundlichen Grüßen,
(...)

Grüße aus Nordhessen
Frank


Meine Meinung zu diesem Geräte ist hier bekannt.

Trotzdem meine Frage,
wurde diese mail an Dich persönlich gerichtet?
Wenn ja, sollte man eine solche mail nicht veröffentlichen!

Wenn der Verfasser das gewollt hätte,
wäre sicher eine Anfrage hier im Forum seine erste Wahl gewesen, oder?

Gruß
14 29.01.2008 16:54 Bernd1234 ist offline Beiträge von Bernd1234 suchen
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Hallo zusammen ,


Kein Kommentar zu diesem Gerät. Wand


Und jeder halbwegs vernünftige Spielhallenbetreiber der auf der Messe war, hat dieses Gerät zu 90% noch nicht mal wahrgenommen. Zeigefinger

MFG
15 29.01.2008 17:19 AlsunaSB ist offline E-Mail an AlsunaSB senden Beiträge von AlsunaSB suchen
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Zitat:
Original von Meike
Guten Morgen Bernd,

es wäre doch nett, wenn uns ein Automatenhersteller seine Thesen anhand von Verordnungen versucht zu erläutern.
(...)

Gruß Meike


Gute Abend Meike,

ich bin kein Hersteller.
Allerdings bin ich davon überzeugt, dass sich dieses, von gmg erwähnte Gerät, nicht nur in einer Grauzone bewegt, sondern tatsächlich als GGSG ohne PTB
Zulassung zu bewerten ist.

Das ist aber nur meine persönliche Meinung.

mfg
Bernd
16 29.01.2008 17:36 Bernd1234 ist offline Beiträge von Bernd1234 suchen
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Hallo Bernd,

wenn wir uns mal anschauen was GrandmasterP uns für Infos zu dem Gerät, welches er "Geldwechsler mit Zusatzfunktion" nannte, gegeben hat, könnte man rein fiktiv mit einer Klassifizierung beginnen.

Fiktiv sage ich deswegen, weil wir hier kein bauartzugelassenes Gerät haben und somit kann jedes anders sein.

GrandmasterP gab an (wenn ich es falsch verstanden haben sollte, bitte korrigieren):
- es gibt eine 1,-€ und 2,-€ Variante, mit der eine zufallsabhängige Entscheidung (Trostpreis= Musik oder Gewinn = bis max. 40,-€ ) erfolgen kann

und wenn man sich dann den §33 c GewO durchliest, müsste man recht zügig zum Ergebnis kommen.

Wenn wir jetzt mal fiktiv davon ausgehen, dass jemand sagt, dass es zu keiner tatsächlichen Gewinnauszahlung kommen würde, müssten wir uns die Einzelkriterien des § 6 a SpielV anschauen.

Deswegen hatte mich die recht forsch vorgetragene These etwas stutzig gemacht. Das war doch klar, dass wir das in diesem Forum nicht unkommentiert stehen lassen .

Erinnert mich an die kurze, knackige Diskussion mit dem PR-Manager, der das größte Pokerturnier der Welt "verkaufen" wollte.

In diesem Forum sind wir an Rechtssicherheit interessiert und nicht an Verkaufsveranstaltungen.



Gruß Meike
17 29.01.2008 18:02 Meike ist offline E-Mail an Meike senden Beiträge von Meike suchen
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Alle nicht von der PTB zugelassenen Geräte, welche nach Betätigung einen Geldgewinn zur Verfügung stellen, werden rechtlich nach §284 zu bewerten sein.

Gruß

Jetzt bin ich ein wenig vorgeprescht,
sollten so bewertet werden.

Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert, zum letzten Mal von Bernd1234: 29.01.2008 18:32.

18 29.01.2008 18:23 Bernd1234 ist offline Beiträge von Bernd1234 suchen
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RE: Music Changer

@Bernd1234:

Wenn Herr H. von meinen ersten Beitrag im Forum gelesen hätte, dann hätte er sehen können, dass ich mit der SpielV nichts zu tun habe (nicht meine Baustelle); da sind andere Kolleginnen und Kollegen um einiges kompetenter.

Wenn er eine rechtliche Auskunft möchte, dann hätte er doch offen in diesem Forum anfragen können.

Die entsprechenden Hinweise auf die Person habe ich nun auch anonymisiert; ich gehe davon aus, dass jetzt alles soweit in Ordnung ist.

Grüße aus Nordhessen

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19 30.01.2008 07:28 Stadt Kassel*Fricke ist offline E-Mail an Stadt Kassel*Fricke senden Beiträge von Stadt Kassel*Fricke suchen
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Das ist eigentlich noch gar nichts.
Etwas OT, aber passt zu diesem Gerät


Vor ein paar Jahren (2003) besuchte ich einen EC-Geldautomat irgendeiner Direktbank in Essen.
Nachdem ich mich zuerst über die seltsamen vorgegebenen Beträge gewundert hatte (61,110,160...) passierte nach der eingabe des Auszahlwunsches noch etwas lustiges, nämlich eine 'Interne Verlosung' oder auch 'Auspielung' genannt.
Es ging, wenn ich mich recht errinnere um eine Zahl zwischen 0 und 9 die gewählt wurde, wenn die zahl 'gezogen' wird, würde ein Bonus von € 50.- zusätzlich ausgezahlt werden, wenn nicht dann passiert nichts weiter und man bekam seinen Wunschbetrag ausgezahlt.

Dieses 'Spiel' war täglich einmal mit einer Intitufremden EC-Karte möglich.

Nachdem ich ein paar Tage später die Fremdgebühren auf meinen Kontoauszug sah (ich glaube 4%), wusste ich auch wie diese Direktbank das ganze finanzierte.....
20 30.01.2008 12:35 tapier ist offline E-Mail an tapier senden Beiträge von tapier suchen
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