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Zum Ende der Seite springen VEreinsheim oder öffentliche Gaststätte?
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Smiddie Smiddie ist weiblich
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VEreinsheim oder öffentliche Gaststätte?

Ich bin Vorsitzende eines großen Reitvereins in Bremen auf niedersächsischem Grund.

Unser "Casino" wurde von uns stets verpachtet an einen Gastronom mit eigener Schankerlaubnis/Konzession und war in dem Sinne eine öffentliche Gaststätte.

Nun hatten wir einen Brandschaden und müssen das Casino neu aufbauen.

Uns wurde geraten, dies als reines Vereinsheim aufzubauen, weil hierfür weniger (bauliche) Auflagen zu erfüllen sind.

Ist das so? Und wenn ja, was bedeutet das für meinen Pächter? Ist das wirklich sinnvoll? Es wäre sehr schön, wenn mich hier jemand einmal aufklären könnte, wo eigentlich die wirklichen Unterschiede/Vorteile sind, oder mir HInweise gibt, wo ich mich mal schlau lesen kann.

Besten Dank und allen einen guten Rutsch!party4
1 29.12.2007 17:54 Smiddie ist offline E-Mail an Smiddie senden Homepage von Smiddie Beiträge von Smiddie suchen
Solon
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Meike
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Hallo Smiddie,

sprich am besten Deine zuständige Baubehörde wg. den Auflagen an.

Da ich privat weiß, "wieviel" bauliche Auflagen (geänderte brandschutzrechtliche Bestimmungen) Vereine heutzutage erfüllen müssen, würde mir ad hoc keine einfallen, die eine Gaststätte zusätzlich erfüllen müsste.

Auch solltest Du an die Steuererklärung Deines Vereins denken. Da würde etwas Mehraufwand auf euch zukommen.


Gruß Meike
2 29.12.2007 18:11 Meike ist offline E-Mail an Meike senden Beiträge von Meike suchen
Solon
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Vereinsheim und Baurecht

Moin in den hohen Norden,

prinzipell bestehen zwischen einem Vereinsheim und einer Gaststätte keine baurechtlichen Unterschiede. Das Baurecht knüpft daran an, dass sich in einer Gaststätte viele Personen gleichzeitig aufhalten. Für die Sicherheit dieser Personen spielt es keine Rolle, ob sich diese in einem nicht gewerblichen Vereinsheim oder einer Gaststätte befinden.

Eine unterschiedliche Handhabung wäre nur dann angebracht, wenn das Vereinsheim nur einen, z.B. aufgrund der Mitgliederzahl des Vereins eng begrenzten Gästekreis anspricht. Hier können ggf. andere Kriterien angesetzt werden.

Baurechtliche "Privilegien", die alleine auf der Tatsache beruhen, dass eine Gaststätte oder Versammlungsstätte von einem Verein betrieben wird, gibt es daher nicht. Hier handelt es sich um eine rechtlich unbegründete Annahme, die wohl darauf zurückzuführen ist, dass sich Gastwirte immer gegenüber "Vereinsheimen" benachteiligt fühlen.

Unter einem "Vereinsheim" in Ihrem Sinn kann auch nur dann gesprochen werden, wenn dieses nicht gewerbsmäßig betrieben wird. Sobald der Verein aus dem Betrieb der Gaststätte einen Überschuss erzielen möchte, z.B. um die Kosten des Vereinsbetriebs teilweise zu decken, ist hierfür eine Gaststättenerlaubnis erforderlich. Dann besteht überhaupt kein Unterschied mehr zu einer "normalen" Gaststätte.

Mit den besten Wünschen zum neuen Vereinsjahr.

__________________
Thomas Kirchhammer

Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert, zum letzten Mal von Ingolstadt: 02.01.2008 10:48.

3 02.01.2008 10:46 Ingolstadt ist offline E-Mail an Ingolstadt senden Homepage von Ingolstadt Beiträge von Ingolstadt suchen
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smile Vielen Dank, das war schon mal sehr hilfreich.

Ein frohes Neues Jahr in die Runde!

Gruß aus dem eiskalten Bremen
Christiane Smidt
4 04.01.2008 12:07 Smiddie ist offline E-Mail an Smiddie senden Homepage von Smiddie Beiträge von Smiddie suchen
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