Gaststättenrecht in Europa |
René Land
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Gaststättenrecht in Europa |
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Hallo liebe Kollegen,
auch ich sitze im Moment an einer "kleinen" Betrachtung zum vorliegenden Entwurf der Deregulierung des Gaststättenrechts (demnächst im nicht öffentlichen Forenbereich zu lesen).
Momentan schlage ich mich mit der Frage herum, wie das Gaststättenrecht bei unseren Nachbarn in Europa gehandhabt wird.
Ich habe heute mal mit der Schweiz angefangen.
Ergebnis:
Gaststättenrecht ist dort Ländersache und in den kantonalen Gastgewerbegesetzen geregelt.
Beispiel
In der Regel gibt es eine Verordnung zu diesen Gastgewerbegesetzen.
Beispiel
- Das Gaststättengewerbe ist in den meisten Fällen erlaubnispflichtig.
- Wenn Erlaubnisfreiheiten bestehen, gilt dies in der Regel nicht für Alkohol.
- Es gibt eine Art Unterrichtungsnachweis
- Auch die Abgabe von Alkohol im Einzelhandel ist meist erlaubnispflichtig!
Aber auch in der Schweiz gibt es Diskussionen zur Deregulierung die Gaststättenrechts: Beispiel
Ich wäre allen sehr verbunden, wenn wir gemeinsam auch aus anderen europäischen Ländern einen kurzen Einblick in das Gaststättenrecht zusammentragen könnten. Das Ergebnis sollten wir hier im öffentlichen Bereich posten, da es sicherlich auch für andere Belange als die "Deregulierung" von Nutzen sein kann.
Viele Grüße und schon mal im Voraus
R. Land
__________________ ...und hier noch etwas Schleichwerbung...
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21.12.2005 23:03 |
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Solon
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Kramer-Cloppenburg
Moderator
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Hallo, Herr Land ..... und ein freundliches
aus dem Land des Lächelns!
Auch ich wünsche mir hier mehr Informationen, wie es in Europa geregelt ist. Deshalb hatte ich das Thema ja auch bereits einmal kurz angeschnitten. Denn was nützt es, wenn das GastG kippt und durch die Hintertür in 3 - 4 Jahren lt. EU-Beschluss wieder eingeführt werden muss.
Nur leider gab es hier außer einigen netten "Nickligkeiten" nicht wirklich eine Resonanz, obwohl sicherlich viele Kollegen aus den Grenznahen Regionen Kollegen in den dort zuständigen Behörden persönlich kennen.
Also, teilt uns hier doch bitte (ggf. mit Link) mit, wie die Regularien im europäischen Ausland sind. Auch von mir hierfür ein herzliches
__________________ Ansonsten, ... weiterhin viel Spaß bei der Arbeit! -------
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23.12.2005 10:34 |
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Solon
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Manfred Milbrodt unregistriert
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3
24.12.2005 09:59 |
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René Land
Administrator
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Gaststättenrecht in Österreich |
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Hallo liebe Kollegen,
leider hat sich aus den Tiefen des Forums kein weiterer Mitstreiter gefunden, der mir bei der Suche nach gaststättenrechtlichen Regelungen in unseren Nachbarländern helfen wollte.
Ich bin aber zumindest im Fall der Republik Österreich selbst noch fündig geworden. Also:
Das Gaststättenrecht ist in Österreich in der Gewerbeordnung geregelt und zählt dort zu den sogenannten "reglementierten" Gewerben (§ 94 Nr. 26).
Nach § 111 ist sowohl die Beherbergung als auch die Verabreichung von Speisen sowie der Ausschank von Getränken erlaubnispflichtig.
Freistellungen von der Erlaubnispflicht bestehen gemäß § 111 Abs. 2 für:
• die Verabreichung von Speisen und Getränken in Omnibussen
• für Schutzhütten (Berghütten)
• die Verabreichung einfacher Speisen, nichtalkoholischer Getränke und Bier bei Vorhandensein von nicht mehr als acht Bewirtungsplätzen
• die Beherbergung von nicht mehr als 10 Gästen mit Frühstück und kleinen Imbissen
• den Buschenschank (Straußwirtschaft)
• den Ausschank nichtalkoholischer Getränke durch Automaten.
Die Gaststättenerlaubnis beinhaltet sowohl raumbezogene als auch
personenbezogene Kriterien. Es besteht die Pflicht zur Erbringung eines Befähigungsnachweises der im Übrigen wesentlich weiterreichende Anforderungen stellt, als der z. Zt. in Deutschland übliche „IHK-Nachweis“.
Für alle Interessenten habe ich im Dateianhang die Gewerbeordnung - 1994 der Republik Österreich als PDF-Dokument angehangen. Sie ist ein Abdruck der zum 3. Januar 2006 gültigen Fassung, wie sie unter http://www.ris.bka.gv.at/ , dem Rechtsinformationssystem des Österreichischen Bundes verfügbar war.
Der aktuelle Gesetzgebungsstand ist dort stets aktuell abrufbar - setzt jedoch bei großen Gesetzestexten eine schnelle Internet-Verbindung voraus (sonst lange Wartezeit).
Freundliche Grüße
R. Land
__________________ ...und hier noch etwas Schleichwerbung...
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11.01.2006 17:44 |
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