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Forum-Gewerberecht » Gewerberecht » Spielrecht » Poker: 1. Deutschen Poker Tour (DPT) ist beendet! » Hallo Gast [Anmelden|Registrieren]
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Zum Ende der Seite springen Poker: 1. Deutschen Poker Tour (DPT) ist beendet!
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anders   Zeige anders auf Karte anders ist männlich
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Poker: 1. Deutschen Poker Tour (DPT) ist beendet!

Die 1. reguläre Saison der 1. Deutschen Poker Tour (DPT) ist beendet

Die reguläre Saison der 1. Deutschen Poker Tour (DPT) ist vergangenen Sonntag zu Ende gegangen. Als Gesamtsieger steht somit "geiru" nach einer hart umkämpften und 48 Turnieren dauernden Saison fest. Die DPT hat während dieser Spielzeit insgesamt $16.255 an Preisgeldern ausgeschüttet und bei den nun kommenden 5 Finalturnieren geht es für die Teilnehmer nochmals um insgesamt $3000.

Die Deutsche Poker Tour ist die größte Pokerliga im deutschsprachigen Internetraum. Pro Saison werden insgesamt 48 Turnier in der Pokervariante Texas Hold'em No Limit auf vier der größten und bekanntesten Online-Pokerräume gespielt. Im Vorfeld zu den Hauptturnieren gibt es für die Mitglieder der DPT kostenlose Qualifikations-Turniere.

Am 1. Oktober startet die Deutsche Poker Tour bereits in die nächste Saison. Für die Spielzeit 2007/08 wird insgesamt mit einem ausgespielten Preispool von über $30.000 gerechnet.

Die DPT Main Tour Einige Neuerungen sind ebenfalls fest eingeplant: So werden nun auch Turniere in den Varianten Razz, Omaha und 7-Stud angeboten. Bereits aus dem vergangenen Jahr etabliert ist die DPT Heads-Up-Challenge.

Neu ist auch das zwei Mal im Jahr stattfindende DPT Masters. Das erste Masters-Turnier im März hat einen garantierten Preispool von $2000 und bis dahin veranstaltet die DPT jede Woche Satellite-Turniere.

Gefunden unter: http://www.pokerspieleonline.de/neuigkeiten/2007/9/25/erste-saison-der-deut
schen-poker-tour-beendet.htm
1 25.09.2007 11:36 anders ist offline E-Mail an anders senden Beiträge von anders suchen
Solon
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Puz_zle   Zeige Puz_zle auf Karte Puz_zle ist männlich
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Moin Moin aus Thüringen,

Hallo Herr @anders

mal ein kleiner Hinweis:




__________________
Die geposteten Beiträge enthalten die persönliche Meinung/Rechtsauffassung des Verfassers und ersetzen im Einzelfall nicht den notwendigen Gang zur örtlich und sachlich zuständigen Behörde oder zu Organen der Rechtspflege.
2 25.09.2007 12:10 Puz_zle ist offline Beiträge von Puz_zle suchen
Solon
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anders   Zeige anders auf Karte anders ist männlich
Kaiser


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@Puz.zle,

bitte einmal schnell umbetten.

Danke

Gruß
anders

Ergänzende Fragen zum Vorgang:

1. Dürfen in Deutschland überhaupt Preisauszeichnungen, Gewinne und Preisgelder, etc. aus Glücksspielen und allen anderen Gewerbebetrieben in $ angeboten und möglicherweise auch ausgezahlt werden?

2. Dürfen in Deutschland unter Einbeziehung nationaler Bezeichnungen - Deutschen Poker Tour (DPT) - Glücksspiele von "Jedermann" angeboten und durchgeführt werden?

3. Wer überprüft und kontrolliert diese Veranstaltungen?
3 25.09.2007 14:41 anders ist offline E-Mail an anders senden Beiträge von anders suchen
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Einen fröhlichen guten Tag - hallo anders.

Als begeisterter Pokerspieler und Gewerbetreibender in Sachen Unterhaltungsangebote, interessiert mich auch die „Deutsche Poker Tour“ (DPT).

Zu deinen drei Fragen:

1) Ob die „Auspreisung“ in $ grundsätzlich, vielleicht oder auch nach der „Preisangabenverordnung“, unzulässig ist, vermag ich für diesen Fall nicht zuverlässig zu beurteilen. Für die/den verantwortlichen der DPT halte ich das aber für belanglos, weil die Preisangaben des Veranstalters des Glücksspieles lediglich durch die DPT widergespiegelt werden. Diejenigen, die das Glückspiel anbieten, und den Preis/Einsatz verlangen, sitzen im Ausland und dürften nach deutschem Recht dort wenig belangbar sein.

2) Ganz gewiss dürfen in Deutschland, gleich unter welcher Bezeichnung, "den Gesetzen nicht entsprechende Glücksspiele jeder Art" nicht ohne staatliche Erlaubnis angeboten und/oder durchgeführt werden. Die DPT dürfte eine solche Erlaubnis nicht haben. Aber das ist für die DPT auch belanglos, weil die DPT nicht der Anbieter der Glücksspiele ist und diese Spiele auch selbst nicht durchführt.

3) Die DPT veröffentlicht unter http://www.deutschepokertour.com/ diverse Hinweise auf die Glücksspiele der entsprechenden Anbieter. Mit dem Blick auf den Eigennutz der DPT, könnte es sich bei diesen Hinweisen womöglich um die „Werbung für ein Glücksspiel“ handeln und eine solche Werbung ist nach § 284 Strafgesetzbuch (StGB) verboten. Wenn wir unterstellen, dass illegales Glücksspiel ein Offizialdelikt ist, dann wird darunter der § 284 StGB wohl in seiner Gesamtheit fallen – auch Absatz 4. In diesem Fall hätte das zu bedeuten: So bald die Polizei davon etwas mitbekommt, ist sie gezwungen zu ermitteln.

An dieser Stelle wird es jetzt spannend: Die „DPT“ weist darauf hin, dass „ihr eigenes Angebot“ in den USA stattfindet ( siehe: http://www.deutschepokertour.com/dpt-info.html ). Daraus folgt die Frage: Gibt es zwischen den „Vereinigten Staaten von America“ und der „Bundesrepublik Deutschland“ ein „Rechtshilfeabkommen“, das letztlich die Anwendung des § 284 StGB ermöglicht?

In diesem Zusammenhang steht die Frage um folgendes Konstrukt:
Angenommen, die Inhalte auf dem Server in den USA, oder ein Teil davon, werden von einem „Terminal“ editiert, welches physikalisch in Deutschland steht - dann wird es technisch möglich sein, die „Adresse“ des „Terminals“ über die IP-Adresse(n) im „Log-File des Servers in den USA“ (IP = 209.200.235.95, Add2Net Inc., La Habra, 90631 California, United States, Apache/1.3.37 Server), kombiniert mit den „Zeitprotokollen“ des „Providers in Deutschland“ zu ermitteln. Gibt es ein „Rechtshilfeabkommen“, dass die Herausgabe des Log-Files durch den Betreiber des Servers in den USA abdeckt?

Sollte so das „deutsche Terminal“ ermittelt sein, dürfte der § 284, Abs. 4 StGB, erfüllt sein, weil sich der Werbende zum Zeitpunkt der Verbreitung der Werbung auf „Deutschem Boden“ befand und damit deutsches Recht anwendbar scheint; mit der Folge, das der Werbende nach § 284, Abs. 4 StGB, mit einer Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe zu bestrafen ist.

Mit den besten Grüßen
"ameise"

Dieser Beitrag wurde 7 mal editiert, zum letzten Mal von ameise: 01.10.2007 15:36.

4 01.10.2007 09:26 ameise ist offline E-Mail an ameise senden Beiträge von ameise suchen
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@ameise,

danke für die Infos. Diese sind fast so aufregend wie Poker selbst.

Deshalb noch einmal ergänzend über den Begriff: Poker

Poker: Spiel mit Glück und Strategie

Poker hat sich aus einem spanischen Kartenspiel entwickelt, das bereits im 15. Jahrhundert existierte. Französische Siedler brachten es etwa um 1829 nach New Orleans/USA. Über die Mississippischiffe breitete sich das Glücksspiel rasch im Osten der USA aus, während des Goldrausches auch im Westen. Poker wurde zum typischen amerikanischen Kartenspiel, allerdings mit einem nicht immer sauberen Image, da es zu Falschspiel und tätlichen Auseinandersetzungen kam. Anfang der 70er-Jahre des 20. Jahrhunderts begann ein Pokerboom, der später durch Onlinepoker angeheizt wurde. Zunehmend wurde das Kartenspiel nicht mehr als reines Glücksspiel wahrgenommen, sondern in seinen strategischen Möglichkeiten.

kst - erschienen am 1. Oktober 2007

Gefunden unter: http://www.abendblatt.de/daten/2007/10/01/800104.html

Auch dieser Bericht zeigt wieder einmal, dass wir in Deutschland offenbar ein Politikproblem im Glücksspiel haben.

Es zeigt doch wie wichtig es ist, über ein "nationales deutsches Glücksspielrecht ohne Ausnahmereglungen gleich welcher Art" zu verfügen?

Denn unter anderen (neuen) Bedingungen wäre es doch leicht möglich jedes Glücksspiel vollkommen und konsequent zu erfassen.

Federn müssen, dann doch nur diejenigen lassen, die sich in Deutschland eigenmächtig und monopolistisch entwickelt haben!

Gruß
anders
5 01.10.2007 12:40 anders ist offline E-Mail an anders senden Beiträge von anders suchen
ameise ameise ist männlich
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@anders:

Wir brauchen gar kein neues "nationales deutsches Glücksspielrecht ohne Ausnahmereglungen gleich welcher Art", um zu befürchten, dass nicht nur eigenmächtige Monopolisten Federn lassen müssen.

Spinnen wir das oben stehende Beispiel einfach weiter:
Die Deutsche Poker Tour (DPT) betreibt auf ihren Internet-Seiten ein Forum. In diesem Forum gibt es Beiträge, aus denen man schließen kann, dass mit diesen Beiträgen für in „Deutschland nicht erlaubtes Glücksspiel“ geworben wird. Mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit sind davon ein paar Beiträge von Terminals aus verfasst worden, die auf „Deutschem Boden“ stehen. So gesehen würde ein solcher Verfasser nach § 284 StGB werben und wäre entsprechend zu verurteilen.

Es bedürfte nur einer „Anzeige“ (eines Verfolgungsantrages) gegen einen Betroffenen unter dem Hinweis auf vorstehende Definitionen, wonach sich kein Staatsanwalt und besonders kein Richter dieser zwingenden Logik entziehen könnte und der Betroffene verurteilt werden müsste. Beachte: Unwissenheit schützt vor Strafe nicht.

Das Thema - die neue „Poker-Kultur“ in Deutschland – bleibt spannend.

Beste Grüße
"ameise“

Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert, zum letzten Mal von ameise: 01.10.2007 16:06.

6 01.10.2007 16:04 ameise ist offline E-Mail an ameise senden Beiträge von ameise suchen
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