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Glücksspielstaatsvertrag Sachsen: Alle sind gleich, nur Lotto und Spielbanken sind anders!

Kann man das wirklich Ernst nehmen?

Kerstin Waschke, Sprecherin der Sächsischen Lotto GmbH und angestellt bei den sächsischen Spielbanken?

Interview mit Kerstin Waschke, Pressesprecherin der Sächsischen LOTTO-GmbH zum neuen Glückspielstaatsvertrag

Auch Lotto kann süchtig machen

Am 1. Januar 2008 tritt der neue Glückspielstaatsvertrag in Deutschland in Kraft. Besonders private Wettanbieter wie Faber griffen in großformatigen Anzeigenkampagnen die neuen Regelungen scharf an.

medien-mittweida.de sprach mit Kerstin Waschke von den sächsischen Spielbanken über diesen Vertrag. Zum 1. Januar 2008 soll der neue Glücksspielstaatsvertrag (GlüStV) verbindlich in Deutschland gelten. Sind Sie darüber glücklich?

Ja, denn mit dem neuen Glücksspielstaatsvertrag hat die Politik eine Entscheidung für ein begrenztes Glücksspielangebot in Deutschland und gegen eine Kommerzialisierung des Glücksspiels mit all seinen negativen Auswirkungen getroffen.

Welche konkreten Verbesserungen versprechen Sie sich für den Spieler und sich selbst von dem neuen GlüStV?

Der neue Glücksspielstaatsvertrag stellt den Spieler- und Jugendschutz eindeutig in den Vordergrund. Die Verbraucher werden vor zweifelhaften und aggressiven Angeboten geschützt, und ihnen wird signalisiert, dass es beim Glücksspiel nicht um ein ungefährliches Freizeitvergnügen geht.Jede Kommerzialisierung ist mit Gefahren verbunden, da es sich bei Glücksspielen nicht um Güter des alltäglichen Gebrauchs, sondern um besonders sensibel zu handhabende Produkte handelt. Das zeigen auch die Zahlen zur Spielsucht in Deutschland. Experten gehen davon aus, dass es hierbis zu 400 000 Spielsüchtige oder Spielsuchtgefährdete gibt.

Besonders die Werbung von privaten Glücksspielgesellschaften und die Internetwerbung wird stark eingedämmt. Damit könnte den existierenden Privaten die Existenzgrundlage entzogen werden. Sehen Sie dies auch so?

Kommerzielle Anbieter agieren zurzeit ohne die Genehmigung des jeweiligen Bundeslandes, Glücksspiele anzubieten. Dies wird es ab dem 1. Januar 2008 nicht mehr geben. Das Tätigwerden ohne Genehmigung ist dann ganz klar verboten. Für die kommerziellen Anbieter, die zum Teil von Steueroasen wie Gibraltar aus agieren, bedeutet das auch, dass sie generell nicht mehr werben dürfen. Dadurch wird ein Anheizen des Spiels verhindert. Gewerbliche Spielvermittler unterliegen ebenfalls den Regelungen des Staatsvertrags und müssen sich an diese halten. Warum sollte auf Verbrauchervorteile, wie seriöse Informationen über Spielangebot und Gewinnchancen sowie transparente Angaben bei der Spieldurchführung, verzichtet werden?

Warum sollte die Politik eine aggressive Werbung zulassen, wenn diese nur dazu dient, Gewinne für die Aktionäre der kommerziellen Glücksspielindustrie zu erzielen, aber zu Lasten der Verbraucher gehen?

Die EU-Kommission hat immer wieder erhebliche Vorbehalte gegen den geplanten GlüStV angemeldet. Warum wurde bei der Regelung die EU-Kommission trotzdem missachtet und der Vertrag so durchgeboxt?

Die Europäische Kommission hat keine rechtliche Grundlage, über die Ausgestaltung des Glücksspielmarktes in Deutschland zu befinden. Das Glücksspiel ist aus der Zuständigkeit der EU ausgenommen. Staatliche Glücksspielmonopole sind nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) und des Bundesverfassungsgerichts zulässig, wenn sie sich an zwingenden Allgemeininteressen wie Spielerschutz und Suchtprävention ausrichten. Dies hat der EuGH seit jeher und zuletzt in seinem „Placanica“-Urteil vom 6. März 2007 erneut bestätigt. Nach der ständigen Rechtsprechung des EuGH besteht für die EU-Mitgliedstaaten also grundsätzlich die Möglichkeit, Belange des Glücksspielrechts selbständig zu regeln. Dies haben die Bundesländer mit dem neuen Glücksspielstaatsvertrag getan.

Norman Faber wirft dem Staat vor, sein Unternehmen und insgesamt bis zu 35.000 Arbeitsplätze zu gefährden.

In ganzseitigen Anzeigen wirbt er für Stimmen gegen den GlüStV. Was entgegnen Sie jemanden wie Herrn Faber, um seine Vorwürfe zu entkräften?

Auch die gewerbliche Spielvermittlung von Lotto ist mit erheblichen Gefahren verbunden. Denn sie widerspricht der zentralen Zielsetzung des Staatsvertrags, Spiel anheizende kommerzielle Eigeninteressen aus dem Angebot von Glücksspielen herauszuhalten. Der Staatsvertrag verbietet im Übrigen keineswegs die gewerbliche Spielvermittlung, sondern hält dieses Geschäftsmodell in den Grenzen, die von der Suchtforschung, der Verfassung und dem Europarecht gefordert werden. Wenn ein Vermittler sich an diese Vorgaben hält, wird man ihm kaum eine Genehmigung verweigern können. Die Argumentation einzelner gewerblicher Spielvermittler, das Gesetz entziehe ihnen die Existenzgrundlage, entspringt allein dem Wunsch, wie kaum ein anderes Gewerbe weiterhin erlaubnisfrei und ohne Rücksicht auf die Interessen der gefährdeten Spieler im Markt zu agieren. Dass die bekannten gewerblichen Lotto-Vermittler, die ja durchaus auch weiterhin tätig werden dürfen, es zusammen nur auf weniger als 700 Mitarbeiter bringen, sei nur am Rande erwähnt. Die verbreiteten Zahlen sind offensichtlich interessengeleitet. Die Anzeigenkampagnen der kommerziellen Glücksspielindustrie laufen übrigens ins Leere: Gerade ergab eine Forsa-Umfrage, dass nur jeder Zehnte für eine Öffnung des Marktes eintritt, während 76 Prozent der Befragten eine Begrenzung des Glücksspiels unter staatlicher Kontrolle wünschen. Auf Verbote reagiert der Markt normalerweise mit einem Aufblühen des Schwarzmarktes.

Fänden Sie es vor diesem Hintergrund nicht besser, zu regulieren und zu kontrollieren statt zu verbieten?

Genau diese Gefahr wird durch den Staatsvertrag vermieden. Glücksspiel wird nicht verboten, sondern zurückhaltend ausgestaltet. Informierende Werbung ist ausdrücklich erlaubt. Ein begrenztes staatliches Angebot sorgt dafür, dass der natürliche Wunsch des Menschen, Glücksspiel zu betreiben, aufgenommen und in geordnete Bahnen gelenkt wird. So wird der Spieler nicht in die Illegalität getrieben. Gleichzeitig kann weiteren Problemen, wie zum Beispiel Überschuldung, Spielsucht, Wettbetrug und weiterer Begleitkriminalität entgegengewirkt werden. Schauen Sie, es gibt nur zwei Lotto-Ziehungen pro Woche. Jeder einzelne kommerzielle Anbieter in einem geöffneten Markt hingegen könnte jeden Tag eine oder sogar mehrere Lotterien veranstalten und mit übermäßigen Gewinnversprechen locken. Für solche aggressiven Angebote würde zudem massiv geworben werden. Einer solchen Entwicklung schiebt der Staatsvertrag einen Riegel vor. Ist die jetzige Fassung des GlüStV auch europarechtlich tragfähig und würde von der EU-Kommission auch akzeptiert?

Der Glücksspielstaatsvertrag ist europarechtlich tragfähig, denn eine Beschränkung der europäischen Dienstleistungs- und Niederlassungsfreiheit ist laut EuGH gerechtfertigt, wenn sie dem Ziel dient, die Spiel- und Wettsucht zu bekämpfen. Das Bundesverfassungsgericht hat aber bereits im seinem Urteil vom 28. März 2006 die Rechtmäßigkeit des deutschen Glücksspielmonopols grundsätzlich bestätigt und seine Fortgeltung angeordnet.

Warum wird nicht einfach der Glücksspielstaatsvertrag von 2004 beibehalten?

Die deutsche Politik hat sich hierfür entschieden, weil mit jeder Kommerzialisierung des Sportwetten- und Glücksspielmarktes erhöhte Gefahren für die Spieler und Verbraucher einhergehen würden. Die Politik ist diesem Auftrag gefolgt und hat die Vorgaben in einem neuen Staatsvertrag umgesetzt. Die Bundesländer haben sich somit für die zulässige Fortführung des Sportwettenmonopols und des Lotteriemonopols entschlossen, um jede unerwünschte Ausweitung des Glücksspiels zu verhindern.

Welche Auswirkungen hätte der neue GlüStV auf die Sächsischen Spielbanken?

Aktive Glücksspielsuchtprävention wird natürlich auch bei den Casinos der Sächsischen Spielbanken GmbH & Co. KG umgesetzt. Genau wie bei der Sächsischen LOTTO-GmbH gibt es dazu unter anderem Mitarbeiterschulungen und Informationsmaterialien. Die Mitarbeiter in den Casinos werden dementsprechend im Umgang mit Gästen mit problematischem Spielverhalten geschult. Zum Ende des Jahres werden die Casinos mit Rezeptionen ausgestattet und Ausweiskontrollen durchgeführt. medien-mittweida.de bedankt sich für dieses interessante Interview.

Gefunden unter: http://www.medien-mittweida.de/aktuelles/artikel/1485.html
1 22.09.2007 12:36 anders ist offline E-Mail an anders senden Beiträge von anders suchen
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