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Forum-Gewerberecht » Gewerberecht » Spielrecht » Zusatzgeräte Fungames und Gutachten » Hallo Gast [Anmelden|Registrieren]
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Zum Ende der Seite springen Zusatzgeräte Fungames und Gutachten 2 Bewertungen - Durchschnitt: 10,002 Bewertungen - Durchschnitt: 10,002 Bewertungen - Durchschnitt: 10,002 Bewertungen - Durchschnitt: 10,002 Bewertungen - Durchschnitt: 10,00
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Der_Rolf
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Hallo,

komisch, ich hatte gar nicht das Gefühl mich zu streiten. Habe mich nur geärgert das Meike nahezu alle konkreten Fragen die Ihr hier im Forum gestellt werden unbeantwortet läßt. Oder mit einer Ausrtede beantwortet. Ich denke wirklich das sowas nichts bringt. Und kann halt nicht verstehen warum sie das macht.

Und das soll streiten sein?????
21 24.08.2007 09:27 Der_Rolf ist offline Beiträge von Der_Rolf suchen
Solon
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Moin

@Rolf

Absolut daneben!wut



Hallo Meike! Es wird immer Leute geben, die den Wald vor lauter Bäumen nicht sehen oder nicht sehen wollen!

Es war nur eine Frage der Zeit, bis solche "Anfeindungen" hier auftauchen.

Schließlich zieht das Forum immer größere Kreise!Applaus


Danke
22 24.08.2007 10:13 magnum ist offline Beiträge von magnum suchen
Solon
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tapier
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Ähh, Tosh...

es mag ja auf US-Recht zutreffen.
Aber meine Erfahrungen mit deutschem Recht ist eine andere:

Du giltst HIER solange als SCHULDIG bis DU das Gegenteil bewiesen hast.

Und selbst das ist nicht sicher, weil ja ein Verfahren wieder aufgerollt werden kann.
23 24.08.2007 16:09 tapier ist offline E-Mail an tapier senden Beiträge von tapier suchen
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Zitat:
Original von tapier
Ähh, Tosh...

es mag ja auf US-Recht zutreffen.
Aber meine Erfahrungen mit deutschem Recht ist eine andere:

Du giltst HIER solange als SCHULDIG bis DU das Gegenteil bewiesen hast.

Und selbst das ist nicht sicher, weil ja ein Verfahren wieder aufgerollt werden kann.


Nicht nur da muss ich dir widersprechen,
dir ist der Fall eines Mörders bekannt, welcher erst jetzt nach vielen Jahren, anhand eines Gen- Gutachtens einwandfrei als Täter indentifiziert wurde.
Wurde allerdings damals freigesprochen, wegen fehlender Indizien und läuft heute als freier Mann?
Kann heute nicht mehr angeklagt werden, weil einmal freigesprochen in D!
Die entsprechenden Gesetze sollen allerdings geändert werden, hoffentlich rückwirkend!
Also lehne dich bitte mit deinen Meinungen, auch Automaten betreffend, nicht so weit aus dem Fenster!

__________________
mfG
24 24.08.2007 16:57 Stratmann ist offline E-Mail an Stratmann senden Beiträge von Stratmann suchen
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@ tosh

Mit Abstand der beste Artikel, den Du gestern verfasst hast !

Grüße

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gmg
25 24.08.2007 18:07 gmg ist offline E-Mail an gmg senden Beiträge von gmg suchen
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Zitat:
Original von gmg
@ tosh

Mit Abstand der beste Artikel, den Du gestern verfasst hast !

Grüße


Dein, eben dieser Beitrag von dir, mein lieber gmg, gefällt mir auch in ganz besonderem Maße.
Du bist schon eine "ganz besonders auffällige nette Person".

__________________
mfG
26 24.08.2007 18:51 Stratmann ist offline E-Mail an Stratmann senden Beiträge von Stratmann suchen
Meike
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Gruß an Alle,

vielleicht solltet Ihr mal alle Eure Meinung dazu sagen, was von einem Gutachten zu halten ist, in dem nur von

"Spielabläufen"
"Spielmöglichkeiten"
"Spielgeschehen"

gesprochen wird, aber nie das Spiel erklärt oder zumindest mal erwähnt wurde.

Ein Gutachten, in dem noch nicht mal die Speichermöglichkeiten des Geräts vom Gutachter beschrieben und erläutert werden,

und trotzdem kommt der Gutachter, obwohl die Spielabläufe nicht dargestellt wurden zum Ergebnis §6a SpielV-konform.

Wie würdet Ihr über einen Mitarbeiter OA / Polizei sprechen, der so arbeitet?


Gruß
Meike
27 24.08.2007 19:58 Meike ist offline E-Mail an Meike senden Beiträge von Meike suchen
Stratmann Stratmann ist männlich
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Zitat:
Original von Meike
Gruß an Alle,

vielleicht solltet Ihr mal alle Eure Meinung dazu sagen,
(.)


Gruß
Meike


Meike,
in aller Freundschaft, für wie bescheuert hälst du eigentlich die Automatenkaufleute?
Vielleicht solltest du mal _deine_ Meinung sagen,
was du mit deinem angeblichem Engagement hier für die Aufsteller bezweckst?

Mir kommt`s langsam hoch, kümmert euch um Fungames, welche noch öffentlich stehen und macht eure Arbeit real.
Im richtigen Leben.

Da ist wirklich genug zu tun!
Verschwendet nicht die Zeit im Netz und behauptet, das sei Freizeit.

__________________
mfG
28 24.08.2007 20:46 Stratmann ist offline E-Mail an Stratmann senden Beiträge von Stratmann suchen
jasper
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............ das sagt hier einer, dessen Brötchengeber selbst nach dem Urteil in Leipzig (2005) noch haufenweise solche Geräte verkauft hat. Respekt
29 24.08.2007 23:39 jasper ist offline E-Mail an jasper senden Beiträge von jasper suchen
Meike
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Sehr geehrter Herr Stratmann,

vielen Dank für Ihren Beitrag, den ich als absolute Wertschätzung meiner Freizeitgestaltung hier betrachte, da ich Probleme an der Wurzel anpacke und nicht nur Kosmetik betreibe.

Gerne werde ich mit noch stärkerem Engagement weiter machen, da ich offensichtlich unangenehm werde

Gruß Meike
30 25.08.2007 05:46 Meike ist offline E-Mail an Meike senden Beiträge von Meike suchen
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Hallo an alle,
schönes Wochenende und eine schöne weitere Zeit ohne mich.


@ Meike
Gruß an Alle,
vielleicht solltet Ihr mal alle Eure Meinung dazu sagen, was von einem Gutachten zu halten ist, in dem nur von
"Spielabläufen"
"Spielmöglichkeiten"
"Spielgeschehen"
gesprochen wird, aber nie das Spiel erklärt oder zumindest mal erwähnt wurde.
Ein Gutachten, in dem noch nicht mal die Speichermöglichkeiten des Geräts vom Gutachter beschrieben und erläutert werden, vielen Dank für Ihren Beitrag, den ich als absolute Wertschätzung meiner Freizeitgestaltung hier betrachte, da ich Probleme an der Wurzel anpacke und nicht nur Kosmetik betreibe.

Wieder mal nur Andeutungen, nichts konkretes. Welche Speichermöglichkeiten ?
Du solltes wissen §6a b) wenn auf Grundlage ihrer Spielergebnisse Gewinne ausgegeben ,ausgezahlt ,auf Konten,Geldkarten oder ähnliche zur Geldauszahlung benutzbare Speichermedien aufgebucht werden....
Warum sollte ein Gutachten (egal welches, Du hast ja alle) auf etwas eingehen was verboten ist ?
Oder muss genau stehen Speichermöglichkeiten sind nicht vorhanden ?
Wenn in dem Gutachten steht es ist mit der SpielVo konform – ist doch alles gesagt, oder ?

@ Meike
Welche rechtlichen Möglichkeiten hat man gegen Gutachter vorzugehen, die als vereidigter Gutachter, bzw. von Kammer XY bestellter Gutachter ein "Geschreibsel" unterschreiben und abstempeln, welchem es an einer tatsächlichen gutachterlichen Tätigkeit komplett fehlt
Falls ich noch einmal ein Gutachten vom TÜV benötige, werde ich auch diese Aussagen vorlegen, damit sie es berücksichtigen.


Wenn das Deine Antwort darauf ist .... o.K Die ist diemal klar.

@ Meike
Hallo Peter,
warum denn so sauer?
Mir liegt es nicht, mich als irgend was aufzuspielen, sondern mir geht es um Gradlienigkeit und Rechtssicherheit.


Ich bin weder verschnupft, sauer oder ähnliches !
Ich bin es nur Leid, Anspielungen zu folgen, Deinen Fragen zu folgen und dann doch keine konkreten Antworten zu erhalten. Oder es wird z,B das Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes 6 B 13.07 vom 30. 03. 2007 (Definition Fun Games) aufgegriffen, um gegen PTB zugelassene Punkte-Geldspieler Stimmung zu machen.
Euer Spielchen, bzw Taktik gehr doch bis dato gut auf.
Anspielen – Verunsichern – Sand in die Augen streuen. Und wenn es konkret wird ?

@ Meike
Ich werde mich hier aber auch nicht zukünftig dazu animieren lassen, mehr zu schreiben, als ich darf.
Es geht hier nicht darum, dass ich gegen irgend jemanden persönlich Verfahren führen würde, sondern es geht darum, dass ich aufgrund meines dienstlichen Status bestimmte Sachen nicht darf. Dazu gehört u.a., bestimmte Fragen nicht beantworten zu dürfen.


Diese Aussage ist für mich, sorry schwachs... jeder hat eine Meinung ob Sie richtig oder falsch ist sei dahin gestellt ? Selbst ein Richter sagte mich nach einer Verhandlung „ so das öffentliche Verfahren ist abgeschlossen und jetzt bin ich Privatperson“. Dies ist meine pers. Meinung und kann in einem Berufungsverfahren nicht verwendet werden (!) und dann hatten wir offen diskutiert.

Aber was für mich viel gravierender ist hier keine Beiträge mehr einzustellen, seit ca. 3 Monaten haben wir (interessierte Bürger, bzw Automatenaufsteller) es nur noch mit Dir – Meike zu tun ?
„gmg“ Steuerfahnder lassen wir mal außen vor, er hat nur ein Interesse wie komme ich an Daten für
Fun Games ran. (Auch er will nur das Beste für uns Chancengleichheit)
Es scheint für alle anderen OA`s ist alles klar oder abgeschlossen, was die SpielVo und deren Problematik angeht, Poker, Werben für Gewinnspiele etc.
Antworten tut nur eine, Meike.
Oder gab es ein „Maulkorb“ (Anweisung Thema Spielrecht) für die anderen Beamten ?

Deshalb – ADE
Es gibt andere Foren – Kizina.de wo wir Automatenaufsteller uns austauschen können.
Fragen und Antworten und eine offene Diskussion.

Ich hoffe einige Automatenaufsteller werden mir folgen.
Andere OA`s haben keine fragen, warum sollten wir noch welche haben ?

Wenn sich jemand verletzt oder beleidigt fühlt, bitte ich dies zu Entschuldigen es ist mein letzter Beitrag.
Ich hatte immer das Bestreben sachlich und fachliche Fragen zu stellen.

Meine persönliche Meinung, wenn Ihr die neue SpielVo ändern wollt, nehmt den §6a raus und schreibt
Unterhaltungsspiele sind in Deutschland verboten. Dann ist Ruhe. Dann brauchen wir uns auch nicht mehr fragen warum darf ein Flipper 40 Freispiele geben und ist erlaubt und warum dürfen Punktespieler (Unterhalter) nur 6 Freispiele gewähren (?) Sollte man trotzdem eine Lösung gefunden haben werden neue Verwaltungsvorschriften erlassen.

Gruß
Peter
31 25.08.2007 09:29 ASS-Automaten ist offline E-Mail an ASS-Automaten senden Beiträge von ASS-Automaten suchen
Meike
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Hallo Peter,

ich persönlich finde es ausgesprochen schade, dass Du Dich aus dem Forum zurück ziehst.
Warum so wenige Kollegen sich bei bestimmten Thematiken beteiligen, kann ich Dir nicht sagen.
Ich kann Dir aber aufgrund der Vielzahl der Anfragen, die ich ständig von Kollegen erhalte mit Bestimmtheit sagen, dass nicht alles im grünen Bereich ist.

Da aus Deinem letzten Beitrag ersichtlich ist, dass Du weiterhin Gutachten anfordern wirst noch einen Hinweis, der nicht persönliche Meinungsbildung ist,- denn die hat bei einem Gutachten am wenigsten zu suchen-,sondern Richtlinien für Gutachten wieder gibt:

Quelle: Richtlinien der IHK zur Mustersachverständigenordnung

8.3.1 "Gewissenhaftigkeit erfordert: Sorgfältige Prüfung, ob der Auftrag in seinem wesentlichen Inhalt innerhalb des Sachgebietes liegt, für das der Sachverständige öffentlich bestellt ist."

8.3.7 " Die tatsächlichen Grundlagen für eine Sachverständigenaussage sind sorgfältig zu ermitteln und die erforderlichen Besichtigungen sind persönlich durchzuführen. Kommen für die Beantwortung der gestellten Fragen mehrere Lösungen ernsthaft in Betracht, so hat der Sachverständige diese darzulegen und den Grad der Wahrscheinlichkeit der Richtigkeit der einzelnen Lösungen gegeneinander abzuwägen. Die Schlussfolgerungen im Gutachten müssen so klar und verständlich dargelegt sein, dass sie für einen Nichtfachmann lückenlos nachvollziehbar und plausibel sind."

9.1 "Sämtliche Sachverständigenleistungen müssen auf der Anwendung der fachlichen Qualifikation und der Erfahrung des beauftragten Sachverständigen beruhen."



Gruß Meike
32 25.08.2007 10:59 Meike ist offline E-Mail an Meike senden Beiträge von Meike suchen
dieter116
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Wo steht eigentlich, dass aufgestellte Unterhaltungsgeräte ein Gutachten brauchen ?
33 25.08.2007 13:14 dieter116 ist offline E-Mail an dieter116 senden Beiträge von dieter116 suchen
Meike
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Hallo Dieter,

ein Unterhaltungsgerät braucht kein Gutachten.

Gruß
Meike
34 25.08.2007 13:23 Meike ist offline E-Mail an Meike senden Beiträge von Meike suchen
dieter116
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Das meine ich.

Wenn man Gutachten, Gegengutachten , Obergutachten manchmal betrachtet , fragt man sich sowieso was man von manchen 'Gutachten' so halten soll.

Wenn der Hersteller das Gerät konform zum §6a erklärt sollte es erstmal reichen.

Wenn jemand meint ein Gerät wäre es nicht, kann er es wohl meistens durch Spielen daran herausfinden.

Wenn er es danach immer noch meint, kann es sichergestellt und untersucht werden.

Ich denke, bis das Gegenteil nachgewiesen , wird gilt auch hier erstmal die Unschuldsvermutung .
35 25.08.2007 15:48 dieter116 ist offline E-Mail an dieter116 senden Beiträge von dieter116 suchen
Meike
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Hallo Dieter,

bei jedem Automaten, mit dem ich es zu tun habe, mache ich eine Einzelfallprüfung.
Ich bin es gewohnt, dass ich nachweisen muss, was "falsch" ist und nicht umgekehrt, d.h. der andere muss nachweisen, dass alles richtig ist.

Ob auf den Geräten irgend ein Aufkleber "§6a SpielV konform" drauf ist oder nicht, interessiert mich nicht, denn mein Prüfschema ist für die Geräte immer identisch.

Nach meinen Prüfvermerken ist auch noch nie einer auf die Idee gekommen, ein Gegengutachten rein zu reichen.

Es gibt aber viele Kollegen, die bekommen als erstes ein Gutachten hingelegt und sind dann verunsichert.

Es gibt viele Automatenaufsteller / Spielhallenbetreiber die etwas kaufen, weil ein Gutachten vorgelegt wird und verstehen dann die Welt nicht mehr, wenn so Menschen wie ich vorbei kommen und Ihnen erklären, dass das Gutachten Humbuk ist und die Maschinen raus müssen.

Dann werden Gerichte usw. belastet.

Muss das sein?

Oder sollte man vorher, so wie ich es versucht hatte, einige Punkte an die Hand geben nach denen jeder für sich selbst abschätzen kann, ob das Gutachten was taugt.


Gruß Meike
36 25.08.2007 16:20 Meike ist offline E-Mail an Meike senden Beiträge von Meike suchen
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Ihr schreibt hier ständig von Unterhaltungsgeräte!

ACHTUNG: Diese leichtfertige bzw. vorsätzliche Verwendung diesesSammelbegriffs ist die Basis des heutigen Chaos! Zunächst die Grundsatzfrage: Was sind Unterhaltungsgeräte? Zur Gruppe der Unterhaltungsgeräte zählenalle Geräte, welche zur Unterhaltung dienen. Dazu zählen:

1. Geschicklichkeitsgeräte, also Geräte bei denen der Spielausgang maßgeblich vom Geschick abhängt. (Flipper, evtl. Billard)

2. Glücksspielgeräte, also Geräte bei denen der Spielausgang aus der Sicht des Spielers maßgeblich vom Zufall (Glück) abhängt. (Geldspielgeräte)

3. Sonstige Geräte die weder etwas mit der 1. oder 2. Gruppe zu tun haben, wie zum Beispiel Sportgeräte und Kiddie Rides.

play-j
37 25.08.2007 21:43 play-j ist offline E-Mail an play-j senden Homepage von play-j Beiträge von play-j suchen
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Hallo play-j,

dieser Beitrag war leider nicht hilfreich für Leute, die den Begriff Unterhaltungsspielgerät falsch benutzen, daher ein kleiner (kurzer) Einblick in Meike's Prüfschema:

Grundlage:
Der Begriff Unterhaltungsgerät ergibt sich im Gewerberecht aus dem § 33g Gewo.
".....wenn diese Spiele überwiegend der Unterhaltung dienen und kein öffentliches Interesse an einer Erlaubnispflicht besteht."
und aus § 33 i GewO
".....der Veranstaltung anderer Spiele im Sinne des §33c Abs.1 Satz1 oder des § 33d Abs1 Satz 1 oder gewerbsmäßigen Aufstellung von Unterhaltungsspielen ohne Gewinnmöglichkeit....

Daraus ergibt sich, dass ein Unterhaltungsspielgerät keine behördliche Genehmigung / Zulassung / Gutachten benötigt, weil es negativ abgegrenzt ist, welche Spielgeräte sowas brauchen.

Prüfschema (einfach dargestellt):

1. Schau Dir den angebotenen Spielautomaten an. Hat dieser Automat eine Zulassung, d.h. entweder von der PTB (§33c-Geräte) oder vom BKA (33d-Geräte)?

2. Wenn NEIN muss man schauen, ob es sich um ein Unterhaltungsspielgerät handelt oder nicht.

3. Prüfung Unterhaltungsspielgerät einfach:
- Hat dieses Spielgerät eine sogenannte entscheidende zweite Kraft ?
D.h. kann der Spieler den Spielausgang selbst durch Geschick maßgeblich beeinflussen oder macht das ein wie auch immer gearteter Zufallsgenerator.

bei Zufallsgenerator muss man dann auf den §33c GewO schauen, ob doch eine behördliche Erlaubnis erforderlich gewesen wäre

bei Geschick muss man dann auf den §33d GewO schauen, ob doch eine behördliche Erlaubnis erforderlich gewesen wäre

(Ihr seht also, dass man sich schon mit dem Spiel als solches auch auseinander setzen muss, sonst klappt das mit der Prüfung nämlich nicht.)

- gehen wir hier mal vom Zufallsgenerator, wie bei allen "Fungames" aus, dann müssen wir jetzt die Einzelkriterien des §6a Spielv prüfen:

Aus Erfahrung kann ich sagen, dass bei mir die Automaten schon nach dem Prüfkriterium "Speichermedium, die zur Auszahlung von Gewinnen genutzt werden können" durchfallen

- Das war jetzt die verkürzte, einfache Version.-

So kann jeder Kollege und jeder Aufsteller selbst sehen, ob er den Automaten aufstellen darf oder nicht.


Gruß Meike
38 26.08.2007 11:26 Meike ist offline E-Mail an Meike senden Beiträge von Meike suchen
jasper
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Verwaltungsgericht Frankfurt bestätigt Verbot von Fun-Games-Automaten.

Dieser Beschluss dürfte wohl als kleiner Etappensieg auf dem Weg zur Chancengleichheit gelten.

http://www.rhein-main.net/sixcms/list.php?page=fnp2_news_article&id=3942742


http://cms.frankfurt-live.com/front_content.php?idcat=10&idart=20443
39 26.08.2007 14:38 jasper ist offline E-Mail an jasper senden Beiträge von jasper suchen
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Hallo Jasper,

danke, dass Du die links gefunden und hier eingestellt hast.

Wenn Du im web auch den Langtext zu dem Urteil finden solltest, wäre es klasse, wenn Du auch den link setzt.

Im Langtext kann man nämlich sehen wie hervorragend die Kollegen aus Frankfurt gearbeitet haben, um dem Richter das Fungame mit seinen Spielfunktionen zu erläutern.

Man sollte nie vergessen, dass wir nicht von jedem erwarten dürfen, dass er schon mal an einem Fungame gespielt hat.

Da sind wir von OA und Polizei einfach gefordert, um es mit einfachen Worten und Bildern zu erklären.


Gruß Meike
40 26.08.2007 15:02 Meike ist offline E-Mail an Meike senden Beiträge von Meike suchen
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Änderung GZRVwV und BZRGVwV Stehendes Gewerbe (allgemein)   17.01.2024 13:06 von Puz_zle     17.01.2024 13:06 von Puz_zle   Views: 55.415
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