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Meike
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Filialmonitor-Spielhallenvernetzung

Gruß an Alle,

das Wunder der Vernetzung wird z.Zt überall propagiert und getreu dem alten Fungamemotto wird fleißig akquiriert. Denn wenn es alle machen, kann es doch nicht schlimm sein.


Vergessen sind offensichtlich die Handbücher von Filialmonitoren, in denen z.B. beschrieben wird, wie die Parameter zu einer Jackpotauslösung einzustellen sind, um zu bestimmten Uhrzeiten, wenn besonders viele Stammspieler u.a. zusammentrifft, der Jackpot ausgelöst wurde. Es wurden auch Möglichkeiten beschrieben, wie der Jackpot sofort ausgelöst werden kann.


Und getreu dem Motto "never change a winning team" gibt es jetzt die Bonusdrucker, die zu bestimmten Uhrzeiten die "kleinen Probefahrt-Scheine" ausspucken
und noch ein paar andere Kleinigkeiten, die man Kundenbindungssystem nennt.


Wozu nutzt Ihr denn Eure Filialmonitore noch so?



Gruß Meike
1 25.07.2007 19:22 Meike ist offline E-Mail an Meike senden Beiträge von Meike suchen
Solon
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@meike

Zitat:Vergessen sind offensichtlich die Handbücher von Filialmonitoren, in denen z.B. beschrieben wird, wie die Parameter zu einer Jackpotauslösung einzustellen sind, um zu bestimmten Uhrzeiten, wenn besonders viele Stammspieler u.a. zusammentrifft, der Jackpot ausgelöst wurde. Es wurden auch Möglichkeiten beschrieben, wie der Jackpot sofort ausgelöst werden kann.


Wovon redest du hier ? Von Jackpotsytemen ? Hallo die sind verboten seit 01.01.2006 und dewegen wüssen wir nicht mehr darüber reden! Oder ?

Zitat: Und getreu dem Motto "never change a winning team" gibt es jetzt die Bonusdrucker, die zu bestimmten Uhrzeiten die "kleinen Probefahrt-Scheine" ausspucken
und noch ein paar andere Kleinigkeiten, die man Kundenbindungssystem nennt.

Verboten oder warum redest du davon und tust nichts dagegen ?

Zitat:Wozu nutzt Ihr denn Eure Filialmonitore noch so?

Und wofür soll man den den Filialmonitore noch so benutzen?

Gruß Stefan
2 25.07.2007 21:10 AlsunaSB ist offline E-Mail an AlsunaSB senden Beiträge von AlsunaSB suchen
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jasper
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Wir schreiben das Jahr 2007 – und aus dem Jackpotsystem ist ein Geldmanagementsystem geworden! Das „Spiel“ geht weiter!

Hallo Meike, es scheint so, dass einige wenige alles daran setzen den Glauben zu verbreiten, dass die Vernetzung und Fernsteuerung das normalste der Welt ist. – In Wirklichkeit soll nur verschleiert werden was evtl. bereits alles abgeht bzw. möglich ist:

Die Definition von „Geldmanagement“ Du nicht bei der PTB sondern hier:

Leseeinheit adp-Card / Goldener Schlüssel Respekt (2007!!)
zur Identifizierung von Spielern, Aufsichten und Technikern

Eine Auszahlschale für Alles - Banknoten, Münzen, Belege und Quittungen

http://www.geldwechselautomaten.info/index.php?Geldwechsler:Maxi-Cash-Cente
r
>>Die Konzeption

Kundenbindungssysteme Vollständige Integration in den Datenhighway
Mit Kundenkarten erhält der Spielgast außerdem Zugang zu Cash-Konten in der Merkur Vernetzung und zu den Kundenbindungsfunktionen. Das Personal gelangt darüber hinaus mit speziellen Chip-Karten in die Bereiche zur Verwaltung der Personalkonten, Servicefunktionen und die Stechuhr-Funktion.

Spieler, Aufsichten und Techniker erhalten unterschiedliche Zugriffsrechte und können auch individuell angepasst werden.
an dem Cash Center können vielfältig Auslesungen und Einstellungen vorgenommen sowie Personalkonten und Cash-Konten in der Merkur Vernetzung verwaltet werden.

http://www.geldwechselautomaten.info/index.php?Geldwechsler:Maxi-Cash-Cente
r:Funktionen


@AlsunaSB
Von Jackpotsytemen ? Hallo die sind verboten seit 01.01.2006 und deswegen müssen wir nicht mehr darüber reden! Oder ?

Jackpotsystem verboten? Aber HALLO!! Hat heute nicht jedes Gerät einen Jackpot?! Hat heute nicht jedes Gerät einen „Kundenkartenschlitz“?! Und was (kann) passieren, wenn solche Geräte (mit PTB-Zulassung) vernetzt und fernsteuerbar sind?

warum redest du davon und tust nichts dagegen ?
....... wahrscheinlich weil der Datenaustausch unsichtbar ist und ein Beweis so gut wie nicht zu erbringen ist! schimpf




Kopfkratz verwirrt Kopfkratz
3 25.07.2007 21:57 jasper ist offline E-Mail an jasper senden Beiträge von jasper suchen
Meike
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Hallo Stefan,

ich tu das, was möglich ist zu tun.


Wer was, wie mit seinem Filialmonitor/mit der Vernetzung machen kann, hängt auch sicherlich davon ab, wie weit er informiert wurde.

Einige Möglichkeiten findet man in Handbüchern, aber leider habe ich bis jetzt nicht alles nachlesbar gefunden, denn da stehen immer so witzige Sachen, wie "alle Funktionsmöglichkeiten kann man hier gar nicht nieder schreiben, daher sprechen Sie uns an, wir antworten gerne".

Daher habe ich die Frage jetzt mal ins Forum gestellt, was noch so möglich ist?

Den Prüfbericht habe ich gelesen und vor allem mit großem Interesse den Part, wie man "Buchgeld" verschwinden lassen kann. Die Handbücher waren auch sehr aufschlußreich und jetzt würde ich mich wahnsinnig über einen Bericht aus der Praxis freuen.

Da hier einige Spielhallenbetreiber anonym posten, - auch als pseudo interessierte Bürger-, würde ich mich über ehrliche Antworten freuen.


Gruß Meike
4 26.07.2007 19:25 Meike ist offline E-Mail an Meike senden Beiträge von Meike suchen
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Für mich steht es fest, dass der heutige Drang zu immer mehr immer größeren Spielos das Produkt der heutigen Vernetzung und der damit verbundenen Fernsteuerungsmöglichkeiten ist. Ich kann mir nicht vorstellen, dass das von der Politik und vom größten Teil der Automatenaufsteller so gewollt ist.

Der Hersteller konstruiert Geräte die in Gaststätten wegen ihres Kaufpreises und Auszahlverhalten nicht mehr zu betreiben sein und bewegen damit die Spieler in ihre Industriespielos. Der „Mann aus Austria“ hat es bereits öffentlich erklärt, dass er das Geldspielgerät aus den Gaststätten raus haben will (zunächst in Austria). Und der „Mann aus NRW“ baut bereits kräftig Geräte die keiner in einer Gaststätte aufstellen kann. Der eine ist zurzeit auf bundesweiter Einkauftour von Spielos und der andere hat bereits über 200 Spielos.

Allein durch die ständigen Röhrenauffüllungen wissen wr alle, was für ein Personalaufwand nötig ist um z.B. 84 Geldspieler ordentlich in 3 oder 4 Spielos betreiben zu können. Ganz anders sieht es aus, wenn diese 84 Geldspieler in einer einzigen vernetzten Spielo hängen. Wenn dann die Geldröhren dieser 84 Geldspieler noch ferngesteuert regelmäßig gemolken werden und es dadurch nie zu einem Überlauf in die Kasse kommt, dann ist nicht nur den Personalaufwand damit zu minimieren, sondern man alle Möglichkeiten offen …………….. insbesondere dann, wenn der Aufsteller gleich Gerätehersteller ist und, wie hier immer wieder zu lesen und draußen zu hören ist, mit eigenen Programmen seine Geräte bestückt.

Warum muss ich ständig meine Röhren auffüllen und in den Industriespielo werden die Röhren ständig gemolken? Was läuft durch die Vernetzung und Fernsteuerung anders? Evtl. meldet sich ja hier mal ein Techniker oder eine Spieloaufsicht oder aber die PTB zu Wort.
5 27.07.2007 12:01 Lingna ist offline E-Mail an Lingna senden Beiträge von Lingna suchen
Meike
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Hallo Lingna,

Deine Frage ist absolut berechtigt.

Einige haben tägliche Röhrennachfüllungen und andere haben tägliche Zwischenkassierungen, wie kann das sein bei baurtgleichen Geräten?


Dank an die, die sich hier zwar nicht öffentlich äußern, aber mich auf den Stand der Technik bringen.


Ihr solltet Euch solidarisch zusammen schließen.



Gruß Meike
6 05.08.2007 09:43 Meike ist offline E-Mail an Meike senden Beiträge von Meike suchen
Lingna
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@Meike

Zitat:
Dank an die, die sich hier zwar nicht öffentlich äußern, aber mich auf den Stand der Technik bringen
.“

Ob das Wissen was hier verbreitet oder Dir zugespielt wird, wirklich der Stand der Technik ist, mag ich stark bezweifeln. Denn woher sollte hier einer wissen, was tatsächlich bei den Quell-Code Inhabern und Industriehallenbetreiber durchs Netz läuft.

Wer oder was stellt sicher, wie zum Beispiel eine ferngesteuerte Röhrenentnahme wirklich verbucht wird?

Als Röhrenentnahme bzw. Zwischenkassierung oder als Spielergewinn?

Bereits vor Jahren wurde folgendes veröffentlich:
"Da die Steuerpflichtigen nicht klüger als die Finanzverwaltungen sein müssen, kann es ihnen meiner Meinung nach nicht zum Vorwurf gereichen, wenn sie jedenfalls bis etwa Mitte 1997 den statistischen Teil des Ausdruckes nicht mit aufbewahrt haben. Jedenfalls dürfte dieser Umstand allein aufgrund der dargelegten Besonderheiten nicht die Verwerfung der Buchführung rechtfertigen, sofern keine konkreten Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass über gezielte Röhrenentnahmen das Kassenergebnis manipuliert worden ist.

Es mag ein Zufall sein, dass der Verfasser dieser Zeilen Jahre später der Strafverteidiger im Augsburger – Verfahren wurde und mit Abschluß des Verfahrens eine Fernsteuerung via Netzwerk per PTB-Richtlinie erlaubt wurde

Lingna

Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert, zum letzten Mal von Lingna: 05.08.2007 12:22.

7 05.08.2007 12:21 Lingna ist offline E-Mail an Lingna senden Beiträge von Lingna suchen
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@Alle!

Wenn die ferngesteuerten Röhrenentnahmen als Spielergewinne verbucht werden können, dann wird darüber gleichzeitig die Auszahlquote reguliert! geschockt

Durch die Röhrenentnahmen sprich Spielergewinne schnellt die AQ nach oben, was zur Folge hat, dass dem Spieler der Gewinn vorenthalten wird. Der Spieler spielt (ohne das er es merkt), damit die AQ wieder runter kommt. geschockt

Bis zur nächsten „Röhrenentnahme“. schimpf

Genial, einfach und mit PTB Zulassung, oder ist das als Eingriff in den Spielplan zu bewerten? verwirrt

Das wäre eine Erklärung, warum einige ständig die Röhren auffüllen müssen und andere die Röhren ständig melken können, wohl gemerkt bei gleicher Bauart! schimpf schimpf

Das wäre evtl. auch eine Erklärung dafür, warum sich ein Hersteller scheinbar gar keine Gedanke darüber macht, mit welchen Quoten er seine Geräte an uns ausgeliefert und ständig neue Programmstände ausliefert.
Wir bewerben diese Geräte mit nicht realen Quoten und einer kann abkassieren, über Röhrenentnahmen als Spielergewinne.

DAS WÄRE DER HAMMER ! geschockt geschockt geschockt



Danke
8 05.08.2007 15:06 magnum ist offline Beiträge von magnum suchen
jasper
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Das Thema wird ja immer heißer, nun also frei nach dem Werbespruch von IKEA:
Füllen sie noch die Röhren oder Kassieren sie schon? Kopfkratz verwirrt

Da soll es hochmoderne Spielos geben, die jedoch mit altertümlichen Wechselsystemen arbeiten.
Die Frage: Warum, wäre dann damit auch beantwortet. Röhrenentnahmen gleich "Spielergewinne" rein i.d. Wechsler und Scheine raus .................. und per externen Werttransport ab in die Firmenzentrale. Respekt Respekt
9 05.08.2007 18:06 jasper ist offline E-Mail an jasper senden Beiträge von jasper suchen
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Röhrenentnahme als Spielergewinne werten, kann ich ich mir nicht vorstellen.
Wäre ein Betrugsskandal grössten ausmasses.
PG könnte Laden dichtmachen.
10 06.08.2007 07:15 dieter116 ist offline E-Mail an dieter116 senden Beiträge von dieter116 suchen
Lingna
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Je länger ich versuche dieses Szenario zu Ende zu denken, umso schwindeliger wird mir.

Ein fern ausgelöster Spielergewinn, welcher nach außen als Röhrenentnahme oder Zwischenkassierung dargestellt wird, verstößt meiner Meinung nach nicht gegen die SpielVO.

Zum einen hat ein findiger Kopf von der PTB mal erklärt, dass es ihm nur um die Geldbeträge und nicht um "tanzende Jungfrauen" geht. Zum anderen lauten die festgelegten Parameter:

33,-- EUR, 80,-- EUR und 500,-- EUR. Ein per Vernetzung fern ausgelöster Spielergewinn dürfte demnach nicht höher als 500,-- EUR pro Std. sein und hätte „nur“ eine legale Steuerung der AQ zur folge.

Was ganz anderes wäre es bei den Geräten nach der alten SpielVO gewesen!!! - Hier wäre es eine massive Spielplanveränderung gewesen.

Da es nach der neuen SpielVO solch einen Spielplan nicht mehr gibt, ist es heute nur" eine riesige Wettbewerbsverzerrung und Kundenveraxxxxe. Das Zusammenspiel zwischen der PTB bzw. BMWI und den Geräteherstellervertretern beim Entwurf zur SpielVO wird immer deutlicher.



Waffengleichheit gibt es daher nur OHNE VERNETZUNG!

Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert, zum letzten Mal von Lingna: 06.08.2007 11:13.

11 06.08.2007 11:12 Lingna ist offline E-Mail an Lingna senden Beiträge von Lingna suchen
Meike
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Wenn dies so wäre,
wäre das natürlich auch ein Grund warum man keine neue Besteuerungsgrundlage haben möchte.
12 06.08.2007 20:13 Meike ist offline E-Mail an Meike senden Beiträge von Meike suchen
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Lingna

Hast Du irgendeine _Vernetzung?
Hast Du irgendeine Halle die weiter als 300 KM entfernt ist?
Hast Du mehr als 10 Hallen?

Wenn dies alles zutrifft dann wundert es mich das Du so schreibst!
Es ist eine Erleichterung die Vernetzung!
Du solltest nicht nur an dich denken, viele der grösseren Betreiber(ab 10 Hallen) wie ich auch sind Mega froh das es die gibt, obs Merkur, Bally, Hirscher, Höhns oder die anderen sind.

__________________
Da ich aus Russland stamme, kann es gelegentlich zu Rechtschreibfehlern kommen bzw. vertauschten Buchstaben. Ich Bitte dies zu entschuldigen.
13 06.08.2007 23:20 Zeuss ist offline E-Mail an Zeuss senden Beiträge von Zeuss suchen
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Zitat:
Du solltest nicht nur an dich denken, viele der grösseren Betreiber(ab 10 Hallen) wie ich auch sind Mega froh das es die gibt, obs Merkur, Bally, Hirscher, Höhns oder die anderen sind.


Als Antwort auf Deine Fragen nur soviel:

Leider schmeißst Du Vernetzung und Fernsteuerung in einen Topf. Gegen eine Fernabfrage der Daten lt. SpielVO ist nichts einzuwenden.

Damit Du auch weiterhin „vernetzt“ bleiben darfst, solltest Du alles daran setzen, dass diese Vernetzung NICHT zur Fernsteuerung der Geräte missbraucht werden kann. Ansonsten wirst Du entweder über kurz oder lang Dein Personal aufstocken und auf Videoüberwachung umrüsten oder Dich auf ein kleineres Einzugsgebiet beschränken müssen.

Mich interessiert eine kontrollierbare Vernetzung zur Abfrage der Daten lt. SpielVO genau so wenig, wie die evtl. steuerrechtlichen Möglichkeit:

Mir geht es ganz alleine um den Wettbewerb!! - Ich werde die Wettbewerbsverzerrung durch die Fernsteuerung nicht länger hinnehmen. Durch die ständigen Röhrenauffüllungen könnte ich locker eine Person zusätzlich einstellen. Zeitgleich beschäftigen sich die Vernetzten damit, wie sie ihre Röhren ferngesteuert melken können und wie diese Röhrenentnahmen vom Rechner verbucht werden, damit die AQ schön linear bei etwa 65% oder vielleicht auch zeitweise nur bei 40% liegt.



Diese Fernsteuerungsmöglichkeit bedeutet für mich, dass es eine Bauartgleichheit nicht mehr gibt. Die Industriespielos können Rekordumsätze (-Kassen) fahren und ich muss mir Gedanken machen wovon ich mein Personal bezahlen kann. Im gleichen Augenblick wird 300 m von mir entfernt eine Industriespielo eröffnet, dessen "Betreiber" mir zu überhöhten Preise seine Geräte verkaufen will, nur damit ich mit diesen Höchstauszahlern für meinen „Mitbewerber“ Reklame mache.

Bei mir sollen die Spieler mit Höchstauszahlern angefixt und nebenan mit Niedrigauszahlern abgezockt werden. Es geht um meine finanzielle Existenz und dafür werde ich kämpfen und wenn das Problem nur durch ein absolutes Vernetzungsverbot gelöst werden kann, dann ist das eben so!
14 07.08.2007 10:50 Lingna ist offline E-Mail an Lingna senden Beiträge von Lingna suchen
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@Zeuss,
besteht hier nicht nur der Wunsch nach „Waffengleichheit“?

Es spricht zunächst ja auch gar nichts gegen eine „Fernkontrolle“! Diese Diskussion zeigt doch aber, dass man damit auch eine gesetzlich zulässige „Ungleichheit" schaffen kann.

Außerdem kann es einem regionalen Aufsteller mit persönlichem Einsatz vor Ort doch völlig egal sein, wie Du Deine Hallen führst und kontrollierst. Filialbetriebe oder Franchisegeschäfte, die man nicht ordnungsgemäß verwalten und kontrollieren kann, sollten schon von Rechtswegen ohne Ausnahmeregelungen geschlossen werden! Nur so kann doch die/eine staatliche Grundordnung aufrechterhalten werden.

Gleichzeitig würde man dem Mittelstand auch eine Überlebenschance zugestehen/geben.

Oder ist in der Zeit nach dem 01.01.2002 nur noch "Raffen und Vernichten oder Umverteilung von Arm zu Reich" angesagt?

Deshalb ja auch immer wieder die Forderung nach einer "nationalen Gesetzgebung ohne Ausnahmeregelungen gleich welcher Art"!

Es muss doch reichen, wenn die sechzehn Bundesländer (!) die nationale Gesetzgebung ordnungsgemäß überwachen!

Gruß anders
15 07.08.2007 11:03 anders ist offline E-Mail an anders senden Beiträge von anders suchen
jasper
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Zitat:
Original von Lingna
Zitat:
Du solltest nicht nur an dich denken, viele der grösseren Betreiber(ab 10 Hallen) wie ich auch sind Mega froh das es die gibt, obs Merkur, Bally, Hirscher, Höhns oder die anderen sind.


Als Antwort auf Deine Fragen nur soviel:

Leider schmeißst Du Vernetzung und Fernsteuerung in einen Topf. Gegen eine Fernabfrage der Daten lt. SpielVO ist nichts einzuwenden.

Damit Du auch weiterhin „vernetzt“ bleiben darfst, solltest Du alles daran setzen, dass diese Vernetzung NICHT zur Fernsteuerung der Geräte missbraucht werden kann. Ansonsten wirst Du entweder über kurz oder lang Dein Personal aufstocken und auf Videoüberwachung umrüsten oder Dich auf ein kleineres Einzugsgebiet beschränken müssen.

Mich interessiert eine kontrollierbare Vernetzung zur Abfrage der Daten lt. SpielVO genau so wenig, wie die evtl. steuerrechtlichen Möglichkeit:

Mir geht es ganz alleine um den Wettbewerb!! - Ich werde die Wettbewerbsverzerrung durch die Fernsteuerung nicht länger hinnehmen. Durch die ständigen Röhrenauffüllungen könnte ich locker eine Person zusätzlich einstellen. Zeitgleich beschäftigen sich die Vernetzten damit, wie sie ihre Röhren ferngesteuert melken können und wie diese Röhrenentnahmen vom Rechner verbucht werden, damit die AQ schön linear bei etwa 65% oder vielleicht auch zeitweise nur bei 40% liegt.

Diese Fernsteuerungsmöglichkeit bedeutet für mich, dass es eine Bauartgleichheit nicht mehr gibt. Die Industriespielos können Rekordumsätze (-Kassen) fahren und ich muss mir Gedanken machen wovon ich mein Personal bezahlen kann. Im gleichen Augenblick wird 300 m von mir entfernt eine Industriespielo eröffnet, dessen "Betreiber" mir zu überhöhten Preise seine Geräte verkaufen will, nur damit ich mit diesen Höchstauszahlern für meinen „Mitbewerber“ Reklame mache.

Bei mir sollen die Spieler mit Höchstauszahlern angefixt und nebenan mit Niedrigauszahlern abgezockt werden. Es geht um meine finanzielle Existenz und dafür werde ich kämpfen und wenn das Problem nur durch ein absolutes Vernetzungsverbot gelöst werden kann, dann ist das eben so!


…………. und diejenige die diese perverse Wettbewerbsverzerrung nicht überlebt haben, werden dann als „wirtschaftlich gescheiterte Existenzen“ bezeichnet.wut
16 07.08.2007 19:55 jasper ist offline E-Mail an jasper senden Beiträge von jasper suchen
UAVD ev UAVD ev ist männlich
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@Alle:

Die Beiträge hier im Forum spiegeln leider unsere täglichen Erfahrungen wieder: Außerhalb der Industriespielhallen herrscht großer Frust!

Auf der einen Seite sind es u.a. die Industrie gestützten Großspielhallenbetreiber gewesen, die sich auch in 2005 für eine nichtpraktikable Umsatzbesteuerung von Glücksspiel gegenüber der Regierung eingesetzt haben und darüber hinaus erklären, dass eine Vergnügungssteuerbelastung von 150,-- EUR pro Gerät u. Monat akzeptabel sei, auf der anderen Seite sind es die kleinen und mittelständischen Automaten-Aufsteller, welche am Ende des Monats damit zu kämpfen haben, dass sie diese finanziellen Belastungen tragen können.

Warum die Einen förmlich nach zusätzlichen Kosten betteln und die Anderen unter deren Last fast zu Grunde gehen, könnte evtl. an einer nicht ausgeglichenen Umsatzverteilung aufgrund der seit dem 01.01.2006 „legalisierten“ technischen Möglichkeiten durch die Vernetzung und Fernsteuerung von Glücksspielgeräten liegen.

Das technisch mögliche Zusammenspiel zwischen ferngesteuerten Röhrenentnahmen – also bei geschlossener Gerätetür – und der Auszahlquote, haben wir bereits 2006 thematisiert. Aus diesem Grund haben wir die PTB um Stellungnahme gebeten:


Offizielle Anfrage vom UAVD an die PTB mit Datum vom 23. Okt. 2006

Fragen:

a) Wodurch wird sichergestellt, dass per Fernauslösung vorgenommene
Röhrenauszahlungen ordnungsgemäß als Röhrenentnahmen verbucht
werden und bei der Überwachung der Einhaltung der Vorgaben gem. § 12
Nr. 2a tatsächlich berücksichtigt werden? – Immerhin erfolgt solch eine
Ansteuerung der Röhrenauszahlung fern wirkend bei verschlossener
Gerätetür.

b) Was ist unter dem abstrakten Begriff „langfristig“ im Zusammengang mit §
12 Nr. 2a zu verstehen?

Antwort der PTB vom 03. November 2006

„Der Röhrenfüllstand ist für Zulassungsentscheidung unerheblich. In Bezug auf die im § 12 Abs. 2 Buchstabe a) SpielV geforderte Begrenzung des langfristigen Durchschnittes des Kasseninhaltes ist in unserer Technischer Richtlinie unter Punkt 1.15.1, Buchstabe a) eindeutig festgestellt, dass der Durchschnitt aus der Differenz von Einsätzen und Gewinnen zu bilden ist und dass der Röhrenfüllungsstand dabei unberücksichtigt bleibt. Wir sehen keinen weiteren Klarstellungsbedarf.

Den Begriff „langfristig“ hat der Verordnungsgeber nicht weiter definiert. Nach unseren Erkenntnissen pegelt sich der Durchschnitt nach einigen Hundert oder Tausend Spielstunden ein.“

Wenn eine via Vernetzung fern ausgelöste Röhrenentnahme tatsächlich als Spielergewinn verbucht werden sollte, dann wäre dies eine Wettbewerbverzerrung ohne Beispiel und zwar eine Wettbewerbverzerrung, welche u.U. noch nicht mal erkennbar bzw. nachweisbar wäre, weil dieser Vorgang beim geschlossenen Gerät per externen Rechner erfolgen würde. Noch erschreckender ist es jedoch, dass weder von Seiten des Verordnungsgebers noch von Seiten der PTB diese technischen Möglichkeiten durch ein absolutes Vernetzungsverbot der Garaus gemacht wird und zwar solange, bis technisch kontrollierbar sichergestellt ist, dass eine Vernetzung tatsächlich nur zur Abfrage der laut SpielV relevanten Daten benutzt werden kann.

Die PTB schrieb uns am 03.11.2006, dass sich der durchschnittliche Kasseninhalt aus der Differenz von Einsätzen und Gewinnen zu bilden ist und dass der Röhrenfüllungsstand dabei unberücksichtigt bliebe. Diese Aussage dürfte bedeuten, dass eine fern ausgelöste Röhrenentnahme, insbesondere bei geschlossenem Gerät, nicht Sache der PTB ist. Da es eine offizielle „Auszahlquote“ nicht mehr gibt, gibt es auch keine Kontrolle mehr über eine diese Quote. Das wäre eine Erklärung dafür, warum der Großteil der Automaten-Aufsteller ständig ihre Wechselgeldröhren auffüllen müssen, während einige wenige ständig ihre Geräte über die Wechselgeldröhren „zwischen kassieren“ könnten.


Wenn jetzt ein vernetzter Spiel-Hallen-Betreiber öffentlich erklärt:

Es wird einen Ausleseprozess in der Aufstellerschaft geben. Nur die guten und somit erfolgreichen Unternehmer werden sich auf Dauer am Markt halten können“,

sollte dann nur ein vernetzter Aufsteller ein erfolgreicher Unternehmer sein?

Wir gehen weiterhin davon aus, dass der Erfolg eines Unternehmers nicht von einer Gerätevernetzung bzw. deren technischen Möglichkeiten abhängen darf.

Frage:

Wie lange kann eine Spiel-Halle ohne Kassenzugriff sowie ohne externes Wechselgeld betreiben werden?

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17 09.08.2007 23:13 UAVD ev ist offline E-Mail an UAVD ev senden Homepage von UAVD ev Beiträge von UAVD ev suchen
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Auch wenn ich mir noch immer nicht vorstellen will, dass einige "Grosse" zu derart unlauteren Praktiken, wie "Abschöpfung" oder Installation von "Spezialsoftware" greifen, so wäre es für mich interessant, wenn eine "Intelligente Kontrolle" ähnlich wie beim Doping stattfinden würde.
Eine solche Kontrolle könnte z.B so erfolgen, dass per Gerichtsbeschluss im Vorwege eine Abschaltung aller Telekommunikationswege erwirkt wird und dann die Kontrolle massiv, u.a. mit Sicherstellung einiger Geräte erfolgen würde. Der vorliegende PTB Bericht sollte einem Richter reichen um einen solchen Beschluß zu unterzeichnen.
Initiator könnten neben dem Ordnungsamt auch z.B. die Steuerfahnnung sein, da bei Verdacht auf Illegales Glllcksspiel auch Steuerhinterziehung strafrelewant wird.

Die Theorie, dass in den Wänden Induktionstapeten eingebracht sind, die bei Wegnahme der Geräte die RAM löschen, finde ich sehr gewagt. (Ist leicht feststellbar mittels Detektor)

Durch die Kommunikationssperre (themoräre Abschaltung der Telefonleitungen) wären die Internetverbindungen jedoch gekappt.

Eine Prüfung der Geräte durch die PTB würde in Folge Klarheit bringen.

Erstaunlich finde ich auf jeden Fall, dass die betroffene Firma sich hier nicht äussert, obwohl jedem klar sein muß, dass die "Kollegen" hier mitlesen.verwirrt
18 10.08.2007 00:39 Corleis ist offline E-Mail an Corleis senden Beiträge von Corleis suchen
Meike
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Hallo David,

eine solch "intelligente Kontrolle" wird es nie geben, da rechtlich nicht zulässig.

Wer clever ist, wird auch sicherlich keine "Induktionstapete" anbringen, da kenne selbst ich bessers "Spielzeug", wie induktive Näherungssensoren, Reedsensoren, Quecksilberschalter oder ganz simpel Drucksensoren. Die findet keine Mitarbeiter OA oder Steufa.

Und dass sich betroffene Firmen hier nicht äußern, heißt nichts.

Es gibt Menschen, die es gewohnt sind sich über Dritte zu äußern, Dritte, die hier noch nicht einen Beitrag geschrieben haben.
Und es gibt auch Menschen, die das merken.

Und eine Prüfung der PTB, welche Klarheit bringen würde, ist nett gedacht, aber was bringt mir diese Klarheit, wenn ich sie erst Jahre später von Dritten erfahre.-NICHTS-

Es gäbe andere intelligente Lösungen, aber Du wirst Verständnis dafür haben, dass ich diese hier nicht kommuniziere.


Gruß Meike
19 10.08.2007 19:10 Meike ist offline E-Mail an Meike senden Beiträge von Meike suchen
dieter116
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Schön das es solche Lösungen gibt.
Wird denn aber auch Etwas getan ?
20 11.08.2007 06:59 dieter116 ist offline E-Mail an dieter116 senden Beiträge von dieter116 suchen
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