unsere besten emails
Forum-Gewerberecht
Homeseite Registrierung Kalender Mitgliederliste Datenbank Teammitglieder Suche
Stichwortverzeichnis Suche Häufig gestellte Fragen Zur Startseite



Forum-Gewerberecht » Gewerberecht » Spielrecht » Einsatz/Gewinn mit PIN-Nr. » Hallo Gast [Anmelden|Registrieren]
Letzter Beitrag | Erster ungelesener Beitrag Druckvorschau | An Freund senden | Thema zu Favoriten hinzufügen
Zum Ende der Seite springen Einsatz/Gewinn mit PIN-Nr.
Autor
Beitrag « Vorheriges Thema | Nächstes Thema »
Meike
Foren Gott


images/avatars/avatar-360.jpg

Dabei seit: 19.11.2006
Beiträge: 6.053
Bundesland:
Nordrhein-Westfalen

Meine Beziehung zum Gewerberecht:
sonstige


Level: 58 [?]
Erfahrungspunkte: 38.374.786
Nächster Level: 41.283.177

2.908.391 Erfahrungspunkt(e) für den nächsten Levelanstieg



www.Fiat-126-Forum.de






Einsatz/Gewinn mit PIN-Nr.

Gruß an Alle,

da ich einige Nachfragen erhielt zu meinem Beitrag mit den PIN-Nr. und meiner Frage nach der Vereinbarkeit mit dem KWG, jetzt etwas ausführlicher:

Jeder kennt die Prepaid-PIN für das Handy und dies gibt es jetzt auch zum Online-Spielen.

In ca. 28.000 Verkaufsstellen in Deutschland kann man z.Zt. diese PIN-Nr. kaufen, welche eine Wertigkeit von 10,-€ bis 100,-€ pro PIN haben können.

Der Käufer bleibt dabei absolut anonym, so die Werbung.

Eine große Tankstellen-Kette in Deutschland hat sich ebenfalls dieser Verkaufsaktion angeschlossen und auf dem Flyer kann man nachlesen:

"Mit Ihrer pay...... können Sie bei über 2000 webshops zahlen. Dazu zählen die größten Anbieter in den Bereichen
Wetten & Lotto
Games
.....

Wenn man dann etwas googlet findet man die online-Pokerräume, online-casinos und online-wettbüros, welche alle diese PIN-Nr. als Zahlungsmittel akzeptieren.

Dort kann man auch nachlesen, dass bis zu 10 PIN-Nr. nacheinander eingegeben werden können, d.h. bis 1.000,-€ kann man gleich als Einsatz einbuchen.

Da das Zocken keine Einbahnstraße ist und es auch die Möglichkeit der Gewinnauszahlungen geben muss, hat man sich auch hier etwas einfallen lassen.

So fand ich im Internet:

"Nach Freigabe Ihres Auszahlungswunsches durch den Anbieter werden Ihre Gewinne sofort in Form von pay..... - PINs in Ihrem persönlichen Konto-Bereich des Anbieters bereitgestellt. Bei ausgesuchten Partnern können Sie sich jetzt Ihre Gewinne in form von pay.....-PINs gebührenfrei auszahlen lassen. Wählen Sie einfach im Konto Ihres Wettanbieters die Auszahlung mit pay.... und die Höhe des Betrages."


Nur zur Anmerkung: Das war kein staatlicher Wettanbieter!


Bei den z.Zt. aufgestellten WLAN-Terminals erhält man auch eine "Prepaid-PIN Erstausstattung" mit 100 Prepaid-PINs im Wert von je 1,-€. Natürlich möchte ich keinen Generalverdacht äußern, aber seltsam erscheint es schon.

Oder wie seht Ihr das?

Nun zum KWG (Kreditwesengesetz):

gem. § 25 b KWG
müssen Kreditinstitute, welche das Girogeschäft betreiben und einen Überweisungsauftrag im bargeldlosen Zahlungsverkehr in einen Staat außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums auszuführen haben, vor der Ausführung der Überweisung den Namen, die Kontonummer und die Anschrift des Überweisenden aufzeichnen.


Von dieser Norm kann nur das Bundesministerium für Finanzen oder die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungen für einzelne Zahlungsverkehrssysteme Ausnahmen zulassen.


Eine solche Ausnahmeregelung habe ich aber bis jetzt nicht gefunden.
- Vielleicht kennt diese jemand von Euch.-


Und wenn es eine solche Ausnahmeregelung gibt, würde es mich echt interessieren, ob diejenigen, die diese unterschrieben haben, wussten, dass die PIN-Nr. zum Zocken verwendet werden können.


Und wie das nach GWG (Geldwäschegesetz) vereinbar ist, habe ich auch noch nicht verstanden.

Aber vielleicht kann mir aus dem Forum jemand eine Antwort geben.


Gruß Meike
1 28.06.2007 10:40 Meike ist offline E-Mail an Meike senden Beiträge von Meike suchen
Solon
Zum Anfang der Seite springen

dieter116
König


Dabei seit: 24.03.2006
Beiträge: 884
Bundesland:
Nordrhein-Westfalen

Meine Beziehung zum Gewerberecht:
interessierter Bürger


Level: 46 [?]
Erfahrungspunkte: 5.816.853
Nächster Level: 6.058.010

241.157 Erfahrungspunkt(e) für den nächsten Levelanstieg



www.Fiat-126-Forum.de






RE: Einsatz/Gewinn mit PIN-Nr.

Warum wohl wurden in den USA die Internet Casinos komplett verboten !
2 28.06.2007 12:27 dieter116 ist offline E-Mail an dieter116 senden Beiträge von dieter116 suchen
Thema als PDF anzeigen | Baumstruktur | Brettstruktur
Gehe zu:
Forum-Gewerberecht » Gewerberecht » Spielrecht » Einsatz/Gewinn mit PIN-Nr.


Ähnliche Themen
Thread Forum Gestartet Letzte Antwort Statistik
Nutzungsänderung der Räumlichkeiten einer Schankerlaub [...] Gaststättenrecht   12.12.2023 14:35 von OrdGOII4     12.12.2023 17:01 von OrdGOII4   Views: 90.518
Antworten: 2
Foodtruck mit Lieferservice Reisegewerbe (Titel III GewO)   06.12.2023 15:31 von doni-tom     11.12.2023 12:18 von J. Simon   Views: 79.757
Antworten: 3
Verkauf von Pferden, Vermietung Pferdeboxen mit Dienst [...] Stehendes Gewerbe (allgemein)   19.10.2023 08:59 von LucaGewerbe     19.10.2023 11:42 von hans-im-glück1986   Views: 102.451
Antworten: 1
Gaststätte Erlaubnisfrei, Gäste bringen selbst Alkolis [...] Gaststättenrecht   28.09.2023 16:18 von doni-tom     29.09.2023 10:18 von hans-im-glück1986   Views: 56.797
Antworten: 4
1 Dateianhänge enthalten GGL - Anzeigenerstattung - Beschwerde - Wer hat Erfahr [...] Spielrecht   12.08.2023 10:20 von Meike     20.08.2023 20:34 von Puz_zle   Views: 379
Antworten: 5

Berechtigungen
Sie haben in diesem Forenbereich folgende Berechtigungen
Es ist Ihnen nicht erlaubt, neue Themen zu verfassen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, auf Beiträge zu antworten.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Ihre Beiträge bis zu 24h nach dem Posten zu editieren.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Anhänge anzufügen.
Es ist Ihnen erlaubt, Anhänge herunterzuladen.
BB Code ist Aus.
Smilies sind Aus.
[IMG] Code ist Aus.
Icons sind Aus.
HTML Code ist Aus.


Views heute: 159.020 | Views gestern: 352.167 | Views gesamt: 880.191.178


Solon Buch-Service GmbH
Highslide JS fürs WBB von Ninn (V2.1.1)


Impressum

radiosunlight.de
CT Security System Pre 6.0.1: © 2006-2007 Frank John

Forensoftware: Burning Board 2.3.6 pl2, entwickelt von WoltLab GmbH
DB: 0.001s | DB-Abfragen: 77 | Gesamt: 0.168s | PHP: 99.4% | SQL: 0.6%