Ein Gewerbetreibender (natürliche Person) befindet sich im Insolvenzverfahren. Er hatte, bevor er nach Fehmarn gezogen ist, in einer anderen Gemeinde zwei Firmen. Eine GmbH und ein Einzelunternehmen. Beide hat er in die Insolvenz geführt. Beide sind daraufhin dort abgemeldet worden.
So weit so gut ... oder halt auch nicht.
Nun komm der Herr und meldet das Einzelunternehmen bei der Stadt Fehmarn wieder an.
Nun meine Frage:
Darf der das ?
Ich hab mal in einem Beitrag gelesen, dass der Insolvenzverwalter zustimmen muss. Gesetzesgrundlage ?
Was für Möglichkeiten haben ich ?
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