OLG Düsseldorf erklärt das Verhalten des Deutschen Lotto- und Totoblocks für kartellrechtswidrig
1. Lottoblock hat vor Oberlandesgericht kein Glück
09.06.2007 – Hamburg (ptx) – Eine "Totalniederlage" habe der Deutsche Toto- und Lottoblock vor dem Oberlandesgericht Düsseldorf hinnehmen müssen, berichtet der Deutsche Lottoverband. Das Gericht habe u.a. das Bundeskartellamt bestätigt, wonach die staatlichen Glücksspielgesellschaften sich dem Wettbewerb stellen müssen.
2. Lottogesellschaften setzen jetzt auf den Bundesgerichtshof
Stuttgart (ots) - - Oberlandesgericht Düsseldorf bestätigt seine im Eilverfahren getroffene Entscheidung - Regelungshoheit der Länder für Glücksspielstaatsvertrag bestätigt - Lottogesellschaften müssen weiterhin nicht ..
3. Oberlandesgericht Düsseldorf bestätigt Rechtswidrigkeit des Deutschen Lotto- und Totoblocks
Der Kartellsenat des Oberlandesgerichts (OLG) Düsseldorf hat nunmehr auch in der Hauptsache das Verhalten des Deutschen Lotto- und Totoblocks für kartellrechtswidrig erklärt und eine Untersagungsverfügung des Bundeskartellamtes bestätigt. Das im Blockvertrag verankerte Regionalitätsprinzip stelle eine unzulässige Gebietsabsprache dar. Die Aufforderung, terrestrische Spielumsätze gewerblicher Spielvermittler zurückzuweisen, stelle eine nach europäischem und deutschem Kartellrecht verbotene wettbewerbsbeschränkende Vereinbarung dar.
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