Bei der Wahl von Gesellschaftsformen kommt der britischen Limited ein besonderes Augenmerk zu, die als „whole purpose“-Gesellschaft für alle Tätigkeiten geeignet ist.
Die Gründung erfolgt schnell und preiswert und ist durch die englische Sprache auch innerhalb der EU leicht einsetzbar. Ein Eintrag der Limited in das deutsche Handelsregister findet mittlerweile ohne Probleme statt. Auch nach deutschem Recht ist die Gründung und Eintragung möglich.
Die Neuauflage dieses Titels berücksichtigt die neueste Rechtsprechung.
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