Betreiben einer Photovoltaikanlage    |
Frau_Gewerbeaufsicht

Jungspund

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Vielen lieben Dank erstmal.
Ich habe das nur auf die Auffassung des BLA gestützt, nach der der Betrieb einer Photovoltaikanlage auf dem Dach eines selbst genutzten Gebäudes grundsätzlich keine gewerberechtlich relevante Tätigkeit darstellt.
ich habe mich einfach an der Begrifflichkeit "genutzt" gestört, hab es aber im Verlauf des Threads und aller darin enthaltenen Anhänge so verstanden, das wie Sie auch schreiben, es lediglich relevant ist, dass die Immobilie an bzw. auf der die PV-Anlagen installiert sind, im Eigentum der fraglichen Person steht.
Vielen Dank nochmals und ein schönes Wochenende.
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161
10.04.2026 11:18 |
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Solon
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Hauffe

Grünschnabel
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Hallo liebe Kolleginnen und Kollegen,
ich bin recht neu im Gewerbeamt und momentan liegt mir ein Fall zum Betrieb einer Freiflächen Photovoltaikanlage vor.
Die GmbH & Co. KG hat eine Hauptniederlassung außerhalb unseres Zuständigkeitsbereichs. Die Freiflächen Photovoltaikanlage befindet sich auf einem Grundstück in unserem Zuständigkeitsbereich. Die GmbH & Co. KG ist Eigentümer des Grundstücks.
Nun haben Recherchen ergeben, dass keine Gewerbeanmeldung vorliegt. Meiner Auffassung nach ist der Betrieb einer Photovoltaikanlage zur Stromerzeugung und Einspeisung eine selbständige, auf Dauer angelegte und auf Gewinnerzielung gerichtete Tätigkeit und somit ein Gewerbe im Sinne des § 15 Abs. 2 EStG. Zudem stellt Sie eine ortsgebundene feste Anlage dar und kann somit als Betriebsstätte im steuerlichen Sinne gemäß § 12 Abs. 1 AO gesehen werden.
Ich bin mir dennoch nicht sicher, ob die Photovoltaikanlage angemeldet werden muss...weil kein Büro oder Personal vor Ort ist und auch keine direkten Geschäfte mit Dritten abgeschlossen werden.
Ich würde mich sehr über eine kurze Hilfestellung freuen !
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05.05.2026 09:32 |
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