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Forum-Gewerberecht » Gewerberecht » Stehendes Gewerbe (allgemein) » Datenberichtigung gem. Art. 5 Abs. 1d DSGVO i.V.m. Ziffer 8 GewAnzVwV » Hallo Gast [Anmelden|Registrieren]
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Zum Ende der Seite springen Datenberichtigung gem. Art. 5 Abs. 1d DSGVO i.V.m. Ziffer 8 GewAnzVwV
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GOA GOA ist weiblich
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Datenberichtigung gem. Art. 5 Abs. 1d DSGVO i.V.m. Ziffer 8 GewAnzVwV

Liebe Foren-Gemeinde,

unsere Behörde arbeitet mit GESO. Bisher haben wir Datenberichtigungen immer in die aktuellen Daten eingepflegt, wenn uns der Gewerbetreibende über nicht anzeigepflichtigen Änderungen informiert hat. Auch, wenn diese uns anderweitig bekannt wurden, haben wir die Änderungen vorgenommen, den Gewerbetreibenden aber nur in seltenen Fällen darüber informiert…

Datenübermittlungen an empfangsberechtigte Stellen haben wir nie vorgenommen und zwar, weil wir ohne Verarbeitung einer GewA1/2/3 gar nicht die Möglichkeit haben, überhaupt eine Datenübermittlung zu generieren!

Einige haben ja in Ihren Programmen die Möglichkeit, eine GewA4 als Datenkorrektur vorzunehmen. Unser GESO gibt dies allerdings nicht her.

Nun möchten wir aber unseren Mitteilungspflichten endlich gerecht werden u. ich überlege, ob wir hier vielleicht eine GewA2 v.A.w. vornehmen können und wäre für weitere Vorschläge offen.

LG vom Fuße des Kyffhäusers

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GOA
1 21.04.2026 13:57 GOA ist offline E-Mail an GOA senden Homepage von GOA Beiträge von GOA suchen
Solon
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Ludwig Ludwig ist männlich
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RE: Datenberichtigung gem. Art. 5 Abs. 1d DSGVO i.V.m. Ziffer 8 GewAnzVwV

Moin!

(GewAnzVwV)

Musterentwurf (vom Bund-Länder-Ausschuss „Gewerberecht“ am 10. November 2020 beschlossen, im Umlaufverfahren beschlossene Aktualisierung vom 18. Juli 2025)


8. Berichtigung und Löschung
8.1 Die zuständige Behörde hat die aus der Gewerbeanzeige erhobenen Daten zu berichtigen, wenn sie unrichtig sind, die Behörde davon Kenntnis erhält und kein als Ummeldung anzeigepflichtiger Vorgang nach § 14 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1, 2 und 2a GewO vorliegt. Dies folgt aus Art. 5 Abs. 1 Buchstabe d) der Verordnung (EU) 2016/679 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. April 2016 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten, zum freien Datenverkehr und zur Aufhebung der Richtlinie 95/46/EG (Datenschutz-Grundverordnung – DS- 32 GVO) (https://eur-lex.europa.eu/legal-content/...LEX:32016R0679. Hat die zuständige Behörde eine Berichtigung vorgenommen, hat sie dem betroffenen Gewerbetreibenden die Berichtigung mitzuteilen. Eine Mitteilungspflicht besteht auch gegenüber Empfängern nach § 14 Abs. 8 GewO, denen die Daten aus der Gewerbeanzeige regelmäßig übermittelt wurden.

Das sollte Ihre Fachanwendung eigentlich hinbekommen können. Bei Ihrem Programm ist dafür aber wohl ein besonderes Benutzerrrecht erforderlich.

Gruß
Ludwig

__________________
An allem ist zu zweifeln, vor allem an sich selbst.
2 30.04.2026 15:24 Ludwig ist offline E-Mail an Ludwig senden Beiträge von Ludwig suchen
Solon
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Roesje Roesje ist weiblich
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Ich stimme dem Kollegen @Ludwig vollumfänglich zu.

Meine Software GEVE4 kann das über die Berichtigungsmeldung und auch, wenn eine Bescheinigung analog den Gewerbemeldungen generiert wird, die leider aufgrund Unkenntnis in der Vollzugspraxis bei mir eher einige Fragen bei den GT sowie anderen Behörden aufwarf, finde ich diese Lösung nach Jahren ohne Korrekturmöglichkeit und dann Korrekturmeldungen im Hintergrund (Häkchen in der Software) aktuell am schönsten, weil man es endlich gut darstellen kann, wann was im Gewerbefall gelaufen ist (Meldung, Berichtigung v.A.w.). Seither dürften/müssten/sollten diese rechtlich falschen Ummeldungen v.A.w. eigentlich der Vergangenheit angehören. Weil: rechtswidriges Verwaltungshandeln - wat et nit gibt, gibbet nit.

Seit meine Software das so anbietet und wegen der bereits zitierten Ziffer 8 GewAnzVwV habe ich das bei mir so umgestellt:

- Berichtungsmeldung in der Software + Ausdruck Berichtigungsmeldung
- Anschreiben an den GT, dass die Berichtigung XY samt Datenübermittlung vorgenommen wurde + Anlage Berichtigungsmeldung. Im Anschreiben benenne ich die DSGVO & GewAnzVwV.

__________________
Alles ist schwierig bevors leicht wird!
3 02.05.2026 13:24 Roesje ist offline E-Mail an Roesje senden Homepage von Roesje Beiträge von Roesje suchen
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