Datenberichtigung gem. Art. 5 Abs. 1d DSGVO i.V.m. Ziffer 8 GewAnzVwV |
GOA

Jungspund

Dabei seit: 12.11.2013
Beiträge: 10
Bundesland:
Thüringen
Meine Beziehung zum Gewerberecht:
Angestellter/Beamter
Landkreis
Level: 22 [?]
Erfahrungspunkte: 45.713
Nächster Level: 49.025
 |
|
| Datenberichtigung gem. Art. 5 Abs. 1d DSGVO i.V.m. Ziffer 8 GewAnzVwV |
|
Liebe Foren-Gemeinde,
unsere Behörde arbeitet mit GESO. Bisher haben wir Datenberichtigungen immer in die aktuellen Daten eingepflegt, wenn uns der Gewerbetreibende über nicht anzeigepflichtigen Änderungen informiert hat. Auch, wenn diese uns anderweitig bekannt wurden, haben wir die Änderungen vorgenommen, den Gewerbetreibenden aber nur in seltenen Fällen darüber informiert…
Datenübermittlungen an empfangsberechtigte Stellen haben wir nie vorgenommen und zwar, weil wir ohne Verarbeitung einer GewA1/2/3 gar nicht die Möglichkeit haben, überhaupt eine Datenübermittlung zu generieren!
Einige haben ja in Ihren Programmen die Möglichkeit, eine GewA4 als Datenkorrektur vorzunehmen. Unser GESO gibt dies allerdings nicht her.
Nun möchten wir aber unseren Mitteilungspflichten endlich gerecht werden u. ich überlege, ob wir hier vielleicht eine GewA2 v.A.w. vornehmen können und wäre für weitere Vorschläge offen.
LG vom Fuße des Kyffhäusers
__________________ GOA
|
|
1
21.04.2026 13:57 |
|
|
|
|
Solon
|
|
|
|
Solon
|
|
|
|
Roesje

Lebende Foren Legende


Dabei seit: 22.07.2009
Beiträge: 1.892
Bundesland:
Rheinland-Pfalz
Meine Beziehung zum Gewerberecht:
Angestellter/Beamter
Kommune
Level: 50 [?]
Erfahrungspunkte: 11.627.428
Nächster Level: 11.777.899
 |
|
Ich stimme dem Kollegen @Ludwig vollumfänglich zu.
Meine Software GEVE4 kann das über die Berichtigungsmeldung und auch, wenn eine Bescheinigung analog den Gewerbemeldungen generiert wird, die leider aufgrund Unkenntnis in der Vollzugspraxis bei mir eher einige Fragen bei den GT sowie anderen Behörden aufwarf, finde ich diese Lösung nach Jahren ohne Korrekturmöglichkeit und dann Korrekturmeldungen im Hintergrund (Häkchen in der Software) aktuell am schönsten, weil man es endlich gut darstellen kann, wann was im Gewerbefall gelaufen ist (Meldung, Berichtigung v.A.w.). Seither dürften/müssten/sollten diese rechtlich falschen Ummeldungen v.A.w. eigentlich der Vergangenheit angehören. Weil: rechtswidriges Verwaltungshandeln - wat et nit gibt, gibbet nit.
Seit meine Software das so anbietet und wegen der bereits zitierten Ziffer 8 GewAnzVwV habe ich das bei mir so umgestellt:
- Berichtungsmeldung in der Software + Ausdruck Berichtigungsmeldung
- Anschreiben an den GT, dass die Berichtigung XY samt Datenübermittlung vorgenommen wurde + Anlage Berichtigungsmeldung. Im Anschreiben benenne ich die DSGVO & GewAnzVwV.
__________________ Alles ist schwierig bevors leicht wird!
|
|
3
02.05.2026 13:24 |
|
|
|
| Berechtigungen
|
| Sie haben in diesem Forenbereich folgende Berechtigungen
|
Es ist Ihnen nicht erlaubt, neue Themen zu verfassen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, auf Beiträge zu antworten.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Ihre Beiträge bis zu 24h nach dem Posten zu editieren.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Anhänge anzufügen.
Es ist Ihnen erlaubt, Anhänge herunterzuladen.
|
BB Code ist Aus.
Smilies sind Aus.
[IMG] Code ist Aus.
Icons sind Aus.
HTML Code ist Aus.
|
Views heute: 23.655 | Views gestern: 577.465 | Views gesamt: 1.247.011.967
Impressum
 CT Security System Pre 6.0.1: © 2006-2007 Frank John |
|