Betreiben einer Photovoltaikanlage    |
Frau_Gewerbeaufsicht

Jungspund

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Meine Beziehung zum Gewerberecht:
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Kommune
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Vielen lieben Dank erstmal.
Ich habe das nur auf die Auffassung des BLA gestützt, nach der der Betrieb einer Photovoltaikanlage auf dem Dach eines selbst genutzten Gebäudes grundsätzlich keine gewerberechtlich relevante Tätigkeit darstellt.
ich habe mich einfach an der Begrifflichkeit "genutzt" gestört, hab es aber im Verlauf des Threads und aller darin enthaltenen Anhänge so verstanden, das wie Sie auch schreiben, es lediglich relevant ist, dass die Immobilie an bzw. auf der die PV-Anlagen installiert sind, im Eigentum der fraglichen Person steht.
Vielen Dank nochmals und ein schönes Wochenende.
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10.04.2026 11:18 |
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