hallo zusammen,
da wir uns hier auch schon mit dem Thema Nagelstudio beschäftigt haben...uns wurde letzte Woche ein Merkblatt zur Verfügung gestellt... siehe Merkblatt DHKT 2025...demnach fällt das Nagelstudio unter das zulassungsfreie Handwerk "Kosmetiker"
Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert, zum letzten Mal von Stadtverwaltung Frankenthal: 30.03.2026 13:20.
Letztes Jahr wurde der § 18 Abs. 2 HwO um den letzten Satz erweitert. Also die Handwerksmäßigkeit der B1 und B2 ist nicht mehr anhand der sog. einfachen (minderhandwerklichen) Tätigkeiten zu bemessen, sondern nur noch im Abgrenzung zur Industrie, Handel oder Kunst. Damit sind auch Nageldsigner/innen und Make Up Artists wieder bei der Handwerkskammer eintragungspfllichtig.
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