Kiosk mit Snackautomaten - Gewebeanmeldung |
Stadtverwaltung Frankenthal

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Moin,
also für mich ist ein Raum mit mehreren Automaten schon was anderes als ein einzelner Automat....
das mit der Anmeldung an der Hauptniederlassung finde ich sehr bedenklich...
wie bekommt zum Beispiel die Lebensmittelkontrolle sofort von der Örtlichkeit mit?
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21
19.02.2026 07:53 |
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Solon
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EinQuantumRecht
Tripel-As

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,
bedenklich ja aber das ist in unserer Gesetzgebung leider vieles.
Von den einzelnen Automaten bekommt die Lebensmittelkontrolle aber auch nichts mit.
Von unserem Ministerium gabs da auch ne relativ klare Anweisung, dass solche Automatenläden nicht als Verkaufstellen zu werten sind. Bei der aktuellen Gesetzeslage halte ich das für nachvollziehbar. Ob da nun ein sehr großer Automat steht oder viele kleine kommt aufs selbe raus. Ich hätte für die Automatenkioske aber gerne auch eine andere Regelung.
VG
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22
19.02.2026 08:09 |
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Solon
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Pitti81
König
   

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| RE: Kiosk mit Snackautomaten |
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Im Sinne des Schutzcharakters macht in meinen Augen ein unbewachter Raum, kann ja auch ein Container sein, keinen Unterschied zu einem frei stehendem.
Bezüglich der Überwachung sagt die Begründung zum damaligen MEG III folgendes:
"Die Gewerbeüberwachung wird durch die Neuregelung nicht beeinträchtigt...."
Na dann ist doch alles klar. *lach*
Im ländlichen Raum wird ein Automat schnell bekannt sein, in Berlin, München oder Köln könnte das aber schon anders aussehen....
Grüße
__________________ Gott würfelt nicht!
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23
19.02.2026 08:10 |
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Pitti81
König
   

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| Zitat: |
Original von EinQuantumRecht
,
Von unserem Ministerium gabs da auch ne relativ klare Anweisung, dass solche Automatenläden nicht als Verkaufstellen zu werten sind.
VG |
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Bei uns gelten die als vollautomatisierte Verkaufsstellen und unterliegen keinen Öffnungszeiten.
Das Gesetz wurde erst 2025 dahingehend geändert.
Grüße
__________________ Gott würfelt nicht!
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24
19.02.2026 08:14 |
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