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Zum Ende der Seite springen Kaffee und Kuchen auf privatem Hofflohmarkt
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untes26 untes26 ist weiblich
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großes Grinsen Kaffee und Kuchen auf privatem Hofflohmarkt

Hallo liebe Kolleginnen und Kollegen,

bei mir hat jemand angefragt, ob für Kaffee und Kuchen auf einem privaten Hofflohmarkt eine Anzeige notwendig ist.

Der Hofflohmarkt findet auf privatem Grund ohne gewerbliche Anbieter und auch nur einmalig statt. Damit habe ich keine "Probleme". Ich bin aber stutzig geworden, ob die Person etwas wegen dem Angebot von Speis und Trank vorlegen muss bei mir?

Kennt sich da jemand aus? Weißnicht

Vielen Dank vorab!

LG
1 21.01.2026 11:04 untes26 ist offline Beiträge von untes26 suchen
Solon
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Pitti81 Pitti81 ist männlich
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RE: Kaffee und Kuchen auf privatem Hofflohmarkt

Moin

Bei einer wirklich einmaligen Sache sehe ich das Tatbestandsmerkmal "gewerbsmäßig" eures Gaststättengesetzes nicht erfüllt an.
Da fehlt einfach die Nachhaltigkeit um den Gewerbebegriff erfüllen zu können.

Was und wie versteuert wird, steht natürlich auf einem anderen Blatt. smile

Nachtrag:
Allerdings....wenn ich mir die Begründung zu eurem Gesetz durchlesen hat es eher den Anschein, als das der Gesetzgeber von jeder derartigen Abgabe informiert werden möchte,
da "die Behörde sonst von potenziell gefahrträchtigen Sachverhalten keine Kenntnis erlangen würde"

Ich empfehle eine Anfrage an die Fachaufsicht. unglücklich

Grüße

__________________
Gott würfelt nicht!

Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert, zum letzten Mal von Pitti81: 21.01.2026 11:47.

2 21.01.2026 11:34 Pitti81 ist offline E-Mail an Pitti81 senden Beiträge von Pitti81 suchen
Solon
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untes26 untes26 ist weiblich
Grünschnabel


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Themenstarter Thema begonnen von untes26


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RE: Kaffee und Kuchen auf privatem Hofflohmarkt

Danke

Ja das hatte mich auch verunsichert..

Danke!!
3 21.01.2026 15:04 untes26 ist offline Beiträge von untes26 suchen
EinQuantumRecht EinQuantumRecht ist männlich
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Moin ,

wenn man die Anzeige als Pendant zur früheren Gestattung sieht, wo ein einmaliger Alkoholausschank auch ausgereicht hat, würde ich eher zur Anzeige tendieren.

Der Gesetzgeber wollte es ja so. Von wegen Bürokratieentlastung.
4 22.01.2026 09:43 EinQuantumRecht ist offline E-Mail an EinQuantumRecht senden Beiträge von EinQuantumRecht suchen
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,

mit der "Fortsetzungsabsicht" als ein Merkmal der Gewerblichkeit habe ich bei solchen "Veranstaltungen" auch immer gehadert.

Der Punkt scheint zu sein, dass hierbei auch der äußere Eindruck eine Rolle spielt. Erfolgt hier eine Handlung, die ansonsten regelmäßig gewerblich erfolgt, geht die Tendenz zur Fortsetzungsabsicht, denn der Verkauf von Kaffee & Kuchen ist ansonsten ja eine klassische gewerbliche Betätigung.

Ein weiterer Gedanke hierzu, auf den ich auch in der Literatur gestoßen bin: Es wird ein Stück Kuchen verkauft und ein Kaffee und noch ein und noch ein ... Auch darin soll/kann Fortsetzungsabsicht liegen. Die gleiche Handlung wird zigfach erbracht.

Und ja, wollte man das Treiben als nicht gewerblich einstufen, wäre die Gestattung nach GastG-Bund und die Anzeigepflichten bei den Ländern weitgehend obsolet. Insofern ist der Begriff der Fortsetzungsabsicht weit zu verstehen.

Übrigens: In Hessen hat man die Einzeigepflicht für vorübergehenden Gaststättenbetrieb für unsere Vereine kurz vor Weihnachten abgeschafft!!!

Jetzt wird diskutiert wie
- die Bauaufsicht,
- die Polizei,
- das FA und
- das Veterinäramt
von den Veranstaltungen erfahren. Die haben nämlich bisher Kenntnis erhalten (§ 7 Hess. GastG).

Wir tun in der Debatte immer so, als wäre die Bürokratie ein Selbstzweck. Das ist sie aber nur sehr selten. Man wird Mängel hinnehmen müssen. Vielleicht klappt es ja ohne, dass die öffentliche Sicherheit und Ordnung leidet. Man wird sehen.

Beste Grüße

Frank Schuster
5 22.01.2026 10:35 Civil Servant ist offline E-Mail an Civil Servant senden Homepage von Civil Servant Beiträge von Civil Servant suchen
Sandra Sandra ist weiblich
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Das die Anzeigepflicht nach § 6 HGastG für Vereine / nicht gewinnorientierten Organisationen weggefallen ist, ging völlig an mir vorbei, eine Info von der Fachaufsicht haben wir nicht erhalten.. Ich habe gleich mal im HGastG geschaut und siehe da, dem ist so.
Finde ich nicht gut.
6 04.02.2026 11:30 Sandra ist offline E-Mail an Sandra senden Beiträge von Sandra suchen
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