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Zum Ende der Seite springen Gleichzeitiger Betrieb von verschiedner Gewerbe in einer Betriebsstätte
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Micha_Schmidt Micha_Schmidt ist männlich
Grünschnabel


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Gleichzeitiger Betrieb von verschiedner Gewerbe in einer Betriebsstätte

Liebe Kollegen und Kolleginnen,

wir sind uns hier uneinig bzgl. der Anmeldung von verschiedener Gewerbe/Tätigkeiten (Einzelunternehmer) gleichzeitiger Betrieb in einer Betriebsstätte (Meldeadresse).

Gemäß § 3 GewO ist der gleichzeitige Betrieb verschiedener Gewerbe sowie desselben Gewerbes in mehreren Betriebs- oder Verkaufsstätten gestattet.

Nun handelt es sich aber um eine Betriebsstätte (gleiche postalische Anschrift) und einen Gewerbetreibenden.

In der Kommentierung habe ich dazu folgendes gefunden, Das Grundrecht der Berufsfreiheit des Art. 12 GG enthält auch die Freiheit, eine Erwerbszwecken dienende Tätigkeit, insbesondere ein Gewerbe, auszuüben. Nach ständiger Rechtsprechung des BVerfG und des BVerwG gewährt Art. 12 GG ferner das Recht, mehrere Berufe und damit auch mehrere Gewerbe neben- und nacheinander auszuüben.

Die verschiedenen Gewerbe können in räumlichem und organisatorischem Zusammenhang oder auch in getrennten Betriebsstätten ausgeübt werden, soweit ersteres nicht ausnahmsweise durch Spezialnorm untersagt ist.

Sachverhalt:
Der Gewerbetreibende möchte zum einem die Vermittlung von: Bausparkassenverträgen, Versicherungen als gebundener Vermittler gemäß § 34d Abs. 7 GewO und zum anderen Durchführung von Coachings, Seminaren, Workshops und Erstellung, Produktion und Vertrieb von digitalen Produkten wie E-Books, Workbooks, Online-Kursen, Audio-Programmen sowie Aufbau und Betrieb von Webinar- und Online-Coaching-Plattformen; Produktion und Vertrieb von Vorträgen, Präsentationen und Weiterbildungsinhalten; Verkauf von physischen Coaching-Materialien wie Journals, Notizbüchern, Arbeitsunterlagen und Merchandise-Artikeln, anmelden.

Fragestellung:
Sind beide Gewerbe-Anmeldung eines Gewerbetreibenden zu einer Gewerbe-Anmeldung zusammen zulegen, da es die selbe Meldeadresse (gleiche Räumlichkeiten) ist.

Oder sind beide Gewerbe-Anmeldung für sich zu betrachten und einzeln jeweils als Einzelunternehmen anzulegen?

Ich freue mich auf Eure Antworten wie es die einzelnen Kommunen handhaben. Bitte mit kurzer Begründung.

Ich bedanke mich für Eure Bemühungen und wünsche Euch einen guten Start ins neue Jahr.

__________________
M. Schmidt - Kaarst
1 06.01.2026 10:58 Micha_Schmidt ist offline E-Mail an Micha_Schmidt senden Beiträge von Micha_Schmidt suchen
Solon
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Gleichzeitiger Betrieb von verschiedenen Gewerbe

also wir würden es dem Gewerbetreibenden überlassen, ob er zwei Gewerbemeldungen erstatten will oder eine... vermutlich hätten zwei Meldungen auch zwei Steuernummern zu Folge...
auf einer Meldung sind ja oftmals diverse Tätigkeiten....wenn ich es richtig in Erinnerung habe, gibt es aber auch die Mindermeinung, dass pro Tätigkeit eine Meldung zu erstatten ist...was bei uns so nicht praktiziert wird..
2 06.01.2026 14:38 Stadtverwaltung Frankenthal ist offline E-Mail an Stadtverwaltung Frankenthal senden Beiträge von Stadtverwaltung Frankenthal suchen
Solon
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Kaiser


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RE: Gleichzeitiger Betrieb von verschiedenen Gewerbe

Moin aus Rheinhessen,
@ Michael Schmidt - wir handhaben das auch nach Wunsch des Gewerbetreibenden und haben beide Fälle - Gewerbetreibende die für jede Tätigkeit ein einzelnes Gewerbe anmelden (wollen) und diejenigen, welche den großzügig bemessenen Platz im Gewerbeanmeldeformular noch großzügiger nutzen wie in Ihrem Beispiel.
@ Stadtverwaltung Frankenthal - mit der "Mindermeinung" meinen Sie nicht zufällig unser Wirtschaftsministerium??

__________________
Grüße aus dem schönen Rheinhessen.

Das einzige, dessen ich sicher bin, ist die Erkenntnis, dass es nichts gibt, dessen man sich sicher sein kann.
William Somerset Maugham Formulier
3 06.01.2026 14:45 Rheinhesse ist offline E-Mail an Rheinhesse senden Homepage von Rheinhesse Beiträge von Rheinhesse suchen
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Gleichzeitiger Betrieb von verschiedenen Gewerbe

Hallo Rheinhessen,
wie kommen Sie denn darauf, dass ich die Meinung unseres Ministeriums als Mindermeinung ansehe... würde ich mich doch nie trauen....
4 06.01.2026 15:06 Stadtverwaltung Frankenthal ist offline E-Mail an Stadtverwaltung Frankenthal senden Beiträge von Stadtverwaltung Frankenthal suchen
J. Simon   Zeige J. Simon auf Karte J. Simon ist männlich
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Das würde ich auch nicht machen wollen. Dennoch kann es mal passieren, dass ein Ministerium eine Rechtsauffassung vertritt, die unter Umständen nicht von anderen Behörden geteilt wird.

@ Micha Schmidt:
Wenn der Gewerbetreibende mehrere Gewerbe getrennt anmelden möchte, so kann er das bei uns auch gerne tun.

Es gibt durchaus gute Gründe, verschiedene Tätigkeiten komplett zu trennen und unabhängig voneinander zu betreiben.

Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert, zum letzten Mal von J. Simon: 07.01.2026 08:49.

5 07.01.2026 08:47 J. Simon ist offline E-Mail an J. Simon senden Beiträge von J. Simon suchen
Ella_ Ella_ ist weiblich
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Moin

Aus der Praxis hatte ich bereits die Fälle, dass einige (u.a. auch Vermittler) mehrere Tätigkeiten in einer Gewerbemeldung angezeigt haben. Die Versicherungsgeschichten sind dann aber in ein Büro einer anderen Gemeinde gezogen, die "anderen" Tätigkeiten wurden von zuhause praktiziert. Also wurde "der Vermittler" als Tätigkeit über die Ummeldung abgemeldet und an anderem Ort angemeldet. Später das Büro dort geschlossen und wieder zuhause angemeldet.....

Gerade bei den Vermittler-Geschichten haben die oftmals verschiedene Standorte. Da würde ich tatsächlich empfehlen, diesen gesondert anzumelden, weils einfacher bei Verlegung/Abmeldung ist.

Allgemein würde ich empfehlen, ähnliche Bereiche eher zusammenzulegen als komplett unterschiedliche Tätigkeiten. Ob das bspw. beim Finanzamt o.A. so gern gesehen wird, kann ich nicht beurteilen. Da hab ich noch keine Rückmeldungen erhalten. Aber letztendlich entscheidet das der Gewerbetreibende
6 07.01.2026 14:48 Ella_ ist offline E-Mail an Ella_ senden Beiträge von Ella_ suchen
Roesje Roesje ist weiblich
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Erst einmal vielen Dank für das mit der Mindermeinung... #mademyday

Ich habe hier auch so eine Maklerin, die früher in ihrer Betriebsstätte im EG mit allem angemeldet war und ihr Maklergewerbe dann irgendwann aufteilen wollte. Also gleicher Fall: 1 Betriebstätte & 1 Gewerbetreibende.

Ich wollte das verhindern, weil "steuerliche Gründe" Hintergrund waren, aber da sie das räumlich trennen kann, weil ihr auch die 2 OG zur Verfügung stehen, ging das durch, dass sie aus 1 Gewerbeanmeldung mit Makler, Versicherungen und Hausverwaltung dann 3 Gewerbemeldungen machte und sie das offiziell auf die 3 Geschosse verteilt.

Was ist die Konsequenz?

1 Gewerbemeldung = 1 Gewerbebetrieb = 1 Steuernummer = Gewinn/ Umsatz aus allen Tätigkeitsbereichen = Steuerzahlung.

3 Gewerbemeldungen = 3 (voneinander unabhängige) Gewerbebetriebe = 3 Steuernummern = Gewinn/ Umsatz werden jeweils einzeln zugrunde gelegt = weniger bis gar keine Steuern mehr.

Daher wäre ggf. ein Anhaltspunkt, zu schauen, ob/wie die Tätigkeiten gemeinsam oder voneinander unabhängig ausgeübt werden (können).

Ansonsten stelle ich das den Gewerbetreibenden auch immer frei und weise auf den Umstand der steuerl. Erfassung hin. Manchmal ergibt sich das auch aus den Tätigkeiten. Bei meinem o.g. Fall hängen die Tätigkeiten eher zusammen. Versicherungsgeschichten und Coaching ist eher etwas, was üblicherweise nicht so zusammenhängend ist bzw. sein muss.

__________________
Alles ist schwierig bevors leicht wird!

Dieser Beitrag wurde 2 mal editiert, zum letzten Mal von Roesje: 07.01.2026 16:24.

7 07.01.2026 16:22 Roesje ist offline E-Mail an Roesje senden Homepage von Roesje Beiträge von Roesje suchen
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