wo finde ich denn eine gestezliche Grundlage, ggf. auch eine Verwaltungsvorschrift,
die mir sagt, welche Unterlagen ein Bürger zur Anmeldung seiner GmbH nachweisen muss?
Bisher wurde hier immer ein Gesellschaftervertrag/Notarvertrag/Personaldokument/Handelsregisterauszug abgefordert, eine Grundlage dafür konnten ich jedoch nicht finden.
Was fordert ihr ab?
Ich danke Euch im Voraus für Eure Unterstützung.
Beste Grüße aus dem sonnigen Barnim
__________________ Wer nicht fragt, der nicht gewinnt.
Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert, zum letzten Mal von Amelia: 05.11.2025 11:34.
Unter Punkt 5.3 der Verwaltungsvorschrift steht "Die Vorlage eines Registerauszuges soll bzw. bei juristischen Personen muss wegen des Nachweises des Bestehens der juristischen Person und der Vertreterbefugnis gefordert oder von der Behörde eingeholt werden". Da steht nichts von Notarvertrag etc.
Du braucht die notariell beurkundete Abschrift des Gründervertrages und die Vollmacht aller Gründer nur, wenn die juristische Person noch nicht eingetragen ist, aber die trotzdem unbedingt anmelden wollen.
Uns reicht theoretisch der Personalausweis. Wir ziehen uns den Handelsregisterauszug über das Registerportal selber, da wir den chronologischen Auszug bevorzugen und die Personen meist nur den aktuellen Auszug beifügen.
Sie haben in diesem Forenbereich folgende Berechtigungen
Es ist Ihnen nicht erlaubt, neue Themen zu verfassen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, auf Beiträge zu antworten.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Ihre Beiträge bis zu 24h nach dem Posten zu editieren.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Anhänge anzufügen.
Es ist Ihnen erlaubt, Anhänge herunterzuladen.
BB Code ist Aus.
Smilies sind Aus.
[IMG] Code ist Aus.
Icons sind Aus.
HTML Code ist Aus.