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Zum Ende der Seite springen Kiosk mit Snackautomaten - Gewebeanmeldung
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Nicole Enns
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Kiosk mit Snackautomaten - Gewebeanmeldung

Moin in unserem Zuständigkeitsbereich wurde ein Kiosk eröffnet, in dem ausschließlich Snackautomaten aufgestellt sind. Der Betreiber hat für diesen Standort keine separate Gewerbeanmeldung vorgenommen, sondern verweist auf seine bestehende Gewerbeanzeige an der Hauptniederlassung und auf § 14 Abs. 3 GewO, wonach keine zusätzliche Anzeige erforderlich sei.

Da es sich hierbei jedoch um ein dauerhaft betriebenes Ladenlokal handelt (ohne Personal), stellt sich die Frage, ob dieser Standort nicht als unselbständige Zweigniederlassung im Sinne des § 14 Abs. 1 GewO zu werten ist und somit anzeigepflichtig wäre.

Hat jemand auch schon so ein Fall gehabt und könnte mir hier weiterhelfen?
1 27.10.2025 15:11 Nicole Enns ist offline E-Mail an Nicole Enns senden Beiträge von Nicole Enns suchen
Solon
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RE: Kiosk mit Snackautomaten - Gewebeanmeldung

Moin

Nein, der Gewerbetreibende hat Recht.
Der § 14 (3) ist abschließend, eine Anzeigepflicht würde diesen Passus ad absurdum führen.
Die entsprechende Änderung erfolgte ca. 2012, bis dahin war noch überall die Aufstellung von Automaten anzuzeigen.

Wichtig ist, dass die entsprechenden Daten angebracht sind.

Grüße

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2 27.10.2025 15:34 Pitti81 ist offline E-Mail an Pitti81 senden Beiträge von Pitti81 suchen
Solon
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RE: Kiosk mit Snackautomaten - Gewebeanmeldung

Moin

Hab mich geirrt, Änderung war 2009.

Grüße

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3 27.10.2025 15:36 Pitti81 ist offline E-Mail an Pitti81 senden Beiträge von Pitti81 suchen
Nicole Enns
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RE: Kiosk mit Snackautomaten - Gewebeanmeldung

Danke für die schnelle Antwort. Ich dachte nur, dass er, wenn er ein Ladenlokal eröffnet, verpflichtet wäre, ein Gewerbe anzumelden, da er in diesem Fall ja nicht nur Automaten aufstellt.

Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert, zum letzten Mal von Nicole Enns: 28.10.2025 08:20.

4 28.10.2025 08:19 Nicole Enns ist offline E-Mail an Nicole Enns senden Beiträge von Nicole Enns suchen
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RE: Kiosk mit Snackautomaten - Gewebeanmeldung

Moin

Ich denke, wir reden beide von einem "Raum", der nur der Aufstellung von Automaten dient, kein Kiosk im herkömmlichen Sinne. Also mit Personal etc.
Wenn dort keinerlei Möglichkeiten zum Verzehr an Ort und Stelle sind, wie Stehtische oder Stühle, dann wüsste ich nicht, wie man diesen leeren Raum gewerberechtlich erfassen soll.

Welche Tätigkeit sollte hier angegeben werden? Bereitstellung eines leeren Raumes? smile

Mit Stühlen und Tischen wäre es bei uns in LSA schon eine Gaststätte, da ein Ausschank auch aus Automaten erfolgen kann.
Aber so ist das Geschäftsmodell nur die Aufstellung der Snackautomaten, und diese Aufstellung ist nicht anzeigepflichtig.

Die Anzeige würde in meinen Augen auch keine Vorteile bringen, Sanktionsmaßnahmen kann ich ohne Probleme gegen den Aufsteller durchsetzen, da seine Kontaktdaten am Automaten angebracht werden müssen....

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5 28.10.2025 08:25 Pitti81 ist offline E-Mail an Pitti81 senden Beiträge von Pitti81 suchen
Nicole Enns
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RE: Kiosk mit Snackautomaten - Gewebeanmeldung

Ja, stimmt. Danke smile
6 28.10.2025 08:31 Nicole Enns ist offline E-Mail an Nicole Enns senden Beiträge von Nicole Enns suchen
Maik Bärwald Maik Bärwald ist männlich
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RE: Kiosk mit Snackautomaten - Gewebeanmeldung

Hallo Pitti81,

danke für die Ausführungen.

Was wäre denn, wenn der Gewerbetreibende den Snackautomaten in der Nachbargemeinde aufstellen will?
Dürfte er das ohne Anmeldung in der Nachbargemeinde? Ähnlich wie beim Reisegewerbe.



Besten Dank und bleib schön gesund.

VG
Maik
7 30.10.2025 10:28 Maik Bärwald ist offline E-Mail an Maik Bärwald senden Beiträge von Maik Bärwald suchen
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RE: Kiosk mit Snackautomaten - Gewebeanmeldung

Moin

Hallo Maik,

selbstverständlich.
Der Aufsteller hat dieses Gewerbe nur beim Gewerbeamt seiner HN anzumelden, meist ja der Wohnort.
Dann kann er bundesweit Automaten aufstellen.
Wir haben hier Automaten aus Dortmund... Weißnicht

Aber wie gesagt, das Schildchen mit den vorgeschriebenen Daten muss angebracht sein. Wir empfehlen immer, diese innen am Automaten anzubringen.

Grüße

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8 30.10.2025 10:33 Pitti81 ist offline E-Mail an Pitti81 senden Beiträge von Pitti81 suchen
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RE: Kiosk mit Snackautomaten - Gewebeanmeldung

Hallo Pitti81,

vielen Dank. Ja das macht tatsächlich Sinn.

Bin nur etwas über der Möglichkeit der Kontrolle durch das hiesige Gewerbeamt gestolpert. Wenn ich nicht weiß wo die Dinger bei mir stehen, kann ich kaum kontroliieren.

Vielen Dank und bleib schön gesund.

VG
Maik
9 30.10.2025 10:43 Maik Bärwald ist offline E-Mail an Maik Bärwald senden Beiträge von Maik Bärwald suchen
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RE: Kiosk mit Snackautomaten - Gewebeanmeldung

Ja, in großen Städten wie Dortmund oder so kann dies eventuell wirklich dauern, bis die Aufstellung der Automaten bekannt wird.
Manchmal ist es auch Glück.

Aber dies war 2009 anscheinend als akzeptabel angesehen. Weißnicht

Danke, dito. smile

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10 30.10.2025 10:46 Pitti81 ist offline E-Mail an Pitti81 senden Beiträge von Pitti81 suchen
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