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Zum Ende der Seite springen Anästhesie
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SonjaB
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Anästhesie

Guten Morgen,

mir liegt eine Anmeldung für folgende Tätigkeit vor: Anästhesieleistungen ausschließlich im Zusammenhang mit privatärztlichen Eingriffen (so dass die Anästhesien ebenfalls privatärztlichen Charakter haben und keine vertragsärztliche Leistungen angeboten werden)
Meiner Meinung nach fällt die Tätigkeit unter § 6 GewO (ärztliche und andere Heilberufe). Wie seht ihr das?
1 14.10.2025 10:15 SonjaB ist offline E-Mail an SonjaB senden Beiträge von SonjaB suchen
Solon
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Andreas Müller Andreas Müller ist männlich
Grünschnabel


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RE: Anästhesie

Ich schließe mich Deiner Meinung an. Unabhängig davon, ob der Anästhesist als vertrags- oder privatärztlichen Charakter zu sehen ist, übt er die ärztliche Kunst aus und fällt m.M.n unter die sog. freien Berufe.
Inwiefern dies steuerrechtlich zu beurteilen ist, entzieht sich meiner Kenntnis.
Sollte es Meinungen geben, dass § 6 GewO hier nicht anzuwenden wäre, lasse ich mich gerne belehren.
Weißnicht
2 14.10.2025 16:33 Andreas Müller ist offline E-Mail an Andreas Müller senden Beiträge von Andreas Müller suchen
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hans-im-glück1986 hans-im-glück1986 ist männlich
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Hallo,

der Sachverhalt ist etwas dünn, aber selbst bei einer Lokalanästhesie (Gefahr von Schockzuständen) geht die Rspr. (GewA 2000, 198) davon aus, dass keine gewerberechtlich anzeigepflichtige, sondern eine nach § 1 Abs. 1 HeilprG erlaubnispflichtige Tätigkeit vorliegt.

Man könnte auch mit dem (gegenüber der GewO) spezielleren Anästhesietechnische- und Operationstechnische-Assistenten-Gesetz vom 14.12.2019 (BGBl. I S. 2768) argumentieren, wenn es sich hier um einen Anästhesietechnischer/Operationstechnischer Assistent handelt.

VG
3 14.10.2025 23:10 hans-im-glück1986 ist offline E-Mail an hans-im-glück1986 senden Beiträge von hans-im-glück1986 suchen
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