Aufstellererlaubnis - GF-Wechsel |
Sandra

Doppel-As
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Aufstellererlaubnis - GF-Wechsel |
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Einen schönen guten Morgen ins Forum......!!!
Folgendes Problematik beschäftigt mich seit einigen Wochen und ich komme einfach nicht weiter....!
Einer GmbH wurde eine Aufstellererlaubnis erteilt. Der alleinige GF schied kurz vor seinem Tod als GF aus, ein anderer GF trat ein. Da der bisherige Betriebssitz nicht mehr existent ist und die persönl. Zuverlässigkeit des neuen GF zu überprüfen war, wurde dieser diesbezügl. angeschrieben / dazu aufgefordert eine Ummeldung vorzunehmen und entspr. Unterlagen einzureichen.
Der neue GF ließ mir daraufhin einen notariellen Vertrag zukommen in diesem er als GF ausgeschieden ist, ein anderer zum GF bestellt wurde.
Ich habe daraufhin beim Registergericht angefragt, diesem liegt allerdings keine Mitteilung darüber vor! Der notariell. Vertrag ist bereits vor 3 Monaten geschlossen worden....!
Mittlerweile erreichen mich täglich Auskunftsersuchen bzgl. des Unternehmens, u.a. auch wegen Zahlungsrückständen bei öffentl. Gläubigern.
Wann wird der Geschäftsführerwechsel - aus gewerbrechtl. Sicht - wirksam? Mit dem notariellen Vertrag oder mit der Eintragung der Veränderung in das Handelsregister?
Vielleicht kann der ein oder andere mir auf die Sprünge helfen und mir einen guten Rat geben wie ich in der Sache am besten voran komme....!
Vielen Dank schon mal im Voraus!
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18.11.2015 11:27 |
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Solon
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SonjaB
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Hallo zusammen,
ich hole das Thema nochmal hoch. Bei einer GmbH hat sich der Geschäftsführer geändert. Auf welcher Grundlage kann ich die Zuverlässigkeit des neuen Geschäftsführers überprüfen?
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2
30.04.2025 10:39 |
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Solon
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Sandra

Doppel-As
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Ich würde behaupten, das ergibt sich aus § 33 c Abs. 2 GewO
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3
30.04.2025 11:16 |
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SonjaB
Mitglied
 
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Aber ist denn nicht der Antragsteller die GmbH, weil auf dieser ist ja auch die Erlaubnis ausgestellt?
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4
30.04.2025 12:07 |
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Sandra

Doppel-As
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Antragsteller bzw. Erlaubnisinhaber ist die GmbH. Meiner Meinung nach muss der GF aber auch seine persönliche Zuverlässigkeit nachweisen......., daher lasse ich mir bei einem GF-Wechsel immer ein FZ und ein GZR vom neuen Geschäftsführer vorlegen.
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5
30.04.2025 12:11 |
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