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Zum Ende der Seite springen Weitervermietung vom Wohnraum Gewerbe?
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KarinaD KarinaD ist weiblich
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Weitervermietung vom Wohnraum Gewerbe?

Hallo zusammen,

eine Frage aus dem Gewerbeamt:
Frau X hat mehrere Wohnungen in einem Mehrfamilienhaus angemietet. In den Wohnungen gibt es mehrere Betten, eine Küche, WC etc. Sie vermietet die Wohnplätze (also Betten + Nutzung der Küche, WC etc.) weiter. Es entstehen also WGs. Frau X kocht für die Personen, putzt und bietet weiteren Betreuungsservice an. Es werden Mietverträge geschlossen - die Wohndauer kann einige Wochen sein oder Monate, in manchen Fällen Jahre. Meines Erachtens ist es keine Verwaltung eigenes Vermögens, da Frau X nicht Eigentümerin der Wohnungen ist. Zumal werden Zusatzleistungen angeboten. Sind die Vermietung und die Zusatzleistungen ein Gewerbe? Wie würden Sie es sehen?
Vielen Dank!

Liebe Grüße

__________________
Viele Grüße
KarinaD Gewerbestelle
1 22.11.2024 10:21 KarinaD ist offline E-Mail an KarinaD senden Beiträge von KarinaD suchen
Solon
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Roesje Roesje ist weiblich
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Moin

Tendenziell würde ich Gewerbe bejahen und u.U. auch die Erlaubnispflicht als erfüllt ansehen.

Bin aber gespannt, was die Kollegen dazu sagen.

__________________
Alles ist schwierig bevors leicht wird!
2 22.11.2024 10:28 Roesje ist offline E-Mail an Roesje senden Homepage von Roesje Beiträge von Roesje suchen
Solon
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Pitti81 Pitti81 ist männlich
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Moin

Auf die Höhe der verwaltenden Werte kommt es bekanntlich nicht an sondern auf den Umfang der damit verbundenen Geschäfte (Komplexität, Anzahl der Vorgänge etc.).
Wird ein planmäßiger Geschäftsbetrieb erforderlich, also Büro oder eine Organisation, kann man von gewerblicher Betätigung ausgehen. Gerade wenn noch nicht unerhebliche Nebenleistungen angeboten werden.

Also ich würde es als gewerbliche Tätigkeit sehen.

Roesje, welche Art Erlaubnis meinen Sie?

Grüße

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Gott würfelt nicht!
3 22.11.2024 10:46 Pitti81 ist offline E-Mail an Pitti81 senden Beiträge von Pitti81 suchen
Ludwig Ludwig ist männlich
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Moin!

Gewerbe: ja.

34c: nein.

Gruß
Ludwig

__________________
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4 22.11.2024 11:28 Ludwig ist offline E-Mail an Ludwig senden Beiträge von Ludwig suchen
Hinterwäldler Hinterwäldler ist männlich
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Guten Morgen,

alleine die Anmietung zum Zwecke der gewinnbringenden Weitervermietung stellt schon ein Gewerbe dar. Hier handelt es sich aber zusätzlich um eine Art Beherbergungsbetrieb mit Verpflegung (Kochen und Putzen).

Ich würde das auf jeden Fall auch dem Bauamt zur Kenntnis geben.

Beste Grüße aus dem Schwarzwald!
5 22.11.2024 11:30 Hinterwäldler ist offline E-Mail an Hinterwäldler senden Beiträge von Hinterwäldler suchen
Civil Servant   Zeige Civil Servant auf Karte Civil Servant ist männlich
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Guten Morgen,

im Ergebnis stimme ich zu, möchte allerdings ergänzen, dass die Gewinnerzielungsabsicht alleine "noch kein Gewerbe macht". Dieses Ziel verfolgen grundsätzlich auch (fast) alle, die Vermögensverwaltung betreiben und damit vom Anwendungsbereich der GewO ausgenommen sind.

Beste Grüße

Frank Schuster
6 25.11.2024 10:10 Civil Servant ist offline E-Mail an Civil Servant senden Homepage von Civil Servant Beiträge von Civil Servant suchen
Ludwig Ludwig ist männlich
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Moin,

nur zur Klarstellung: es geht hier nicht im Vermögensverwaltung und daraus resultierende Abgrenzungsfragen.

Gruß
Ludwig

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7 25.11.2024 10:16 Ludwig ist offline E-Mail an Ludwig senden Beiträge von Ludwig suchen
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