Gewerbeummeldung nach Gewerbeabmeldung |
Orchidee
Grünschnabel
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Gewerbeummeldung nach Gewerbeabmeldung |
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Guten Morgen,
vor sechs Monaten hat eine Gewerbetreibender sein Gewerbe aufgegeben und abgemeldet.
Der Gewerbetreibende legt uns jetzt eine Gewerbeummeldung in Bezug auf eine Betriebssitzverlegung von zehn Jahren vor.
Gegen den Gewerbetreibenden läuft ein Strafverfahren. Die Polizei hat hat im Auftrag der Staatsanwaltschaft bereits eine Gewerbeauskunft beantragt und erhalten.
Wir würden gerne die Gewerbeummeldung zurückweisen, da durch die Gewerbeabmeldung kein bestehender Gewerbebetrieb mehr vorhanden ist und der Zweck der Gewerbeüberwachung nach § 14 GewO somit nicht mehr gegeben ist.
Ist diese Vorgehensweise gewerberechtlich in Ordnung oder müssen wir die Gewerbeummeldung bearbeiten?
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30.10.2024 10:21 |
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Solon
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Pitti81
Routinier
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RE: Gewerbeummeldung nach Gewerbeabmeldung |
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Davon ab, dass unser Gewerbeprogramm (VOIS) eine Ummeldung nur bei einem angemeldeten Betrieb zulässt, stellt sich mir die Frage, wenn Ihr Programm das zulassen sollte, warum?
Der Zweck der "Gewerbeüberwachung" ist nicht mehr gegeben.
Sollten Sie diese Ummeldung als Good-will durchführen wollen und durchführen können, zum Beispiel um korrekte Daten in einer Gewerbeauskunft ausgeben zu können, kann im gleichen Atemzug die Einleitung eines Owi-Verfahrens geprüft werden, denn Unverzüglichkeit und 10 Jahre beißt sich etwas.
Grüße
__________________ Gott würfelt nicht!
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2
30.10.2024 13:53 |
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