Privater Weinstand neben festgesetztem Markt - Erlaubt oder nicht? |
Ocean
Grünschnabel
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Privater Weinstand neben festgesetztem Markt - Erlaubt oder nicht? |
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Hallo zusammen,
bei uns steht demnächst eine städtische Veranstaltung an, zu der wir einen Jahrmarkt festgesetzt haben. Nun hat ein Bürger/Gewerbetreibender (kein Gaststättengewerbe) angefragt, ob er während dieser Zeit auf einem Privatgelände, das sich direkt neben dem Markt befindet, einen Weinstand eröffnen darf.
Der Bürger würde von dem Markt profetieren, ohne beispielsweise eine Standgebühr zu zahlen, wie es bei den Marktständen üblich ist. Unser Tourismusbüro, das den Markt veranstaltet, befürchtet weitere Nachahmer, die ebenfalls private Stände in unmittelbarer Nähe des Marktes eröffnen wollen.
Nun stellen wir uns jedoch die Frage, ob wir das rechtlich überhaupt dürfen. Gibt es eine gesetzliche Vorschrift, die solche Fälle regelt? Oder hat der Bürger das Recht, seinen privaten Stand zu betreiben, auch wenn dieser sich in direkter Nähe zum Markt befindet?
Vielen Dank im Voraus für eure Unterstützung!
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1
26.09.2024 09:39 |
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Solon
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Ullrich
Tripel-As
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Der Weinstand bzw. Verkauf stellt aus meiner Sicht ein Gewerbe dar und bedarf der Anzeige eines vorübergehenden Gaststättengewerbes nach BGastG oder Landesgaststättengesetz. Dabei ist es unerheblich, ob sich der Stand auf privatem oder öffentlichem Grund befindet. Für das vorübergehende Gaststättengewerbe bedarf es eines besonderen Anlasses. Dieser ist für den Standbetreiber nicht geben, da er sich außerhalb des festgesetzten Marktgebietes befindet (zumindest habe ich das so verstanden). Damit kein Profit!
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26.09.2024 15:11 |
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