Hallo,
es gibt weder eine Gewerbeanmeldung von Amts wegen noch eine Gewerbeummeldung von Amts wegen; nur die Gewerbeabmeldung von Amt wegen ist möglich, wenn die Betriebsaufgabe eindeutig feststeht
daher: zunächst freundliche Aufforderungen und dann Bußgeld und Zwangsgeld
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